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S
Hallo ihr Lieben,

Es geht um das Thema krankschreibung... Mein Problem ist folgendes:

Seit dem 28.04. bin ich krankgeschrieben. Davon war ich 1 woche im Krankenhaus...
Mein Hausarzt hat mich dann auf Empfehlung meines psychologen noch einmal bis zum 08.06. aus dem Verkehr gezogen... Wenn es gar nicht gehen sollte, sollte ich wiederkommen...

Dann ist eine Zahngeschichte dazu gekommen und der Zahnarzt hat mich für den 09.06. und den 10.06. krankgeschrieben...

Morgen muss ich also eigentlich wieder arbeiten. Meine Psyche ist durch die Zahnsache wieder so unten das ich kaum aufstehen kann... Schwindel, PA... Ich hab Angst dass ich das körperlich nicht überstehe.

So jetzt zu meinem Problem. Gehe ich morgen wieder zu meinem Hausarzt und er schreibt mich wieder krank habe ich eine Lücke vom 11.06. - 13.06. . Das heisst ich würde ja wieder eine Erstbescheinigung bekommen.

Da ich jetzt eigentlich ins Krankengeld kommen würde, habe ich gehört das ich lückenlos krank geschrieben sein muss sonst bekomme ich gar nix...

Ich weiß ist voll kompliziert... Ich bin grad total verunsichert... Was passiert denn wenn ich mich jetzt wieder vom Hausarzt krankschreiben lasse? Doofe Zahngeschichte.

Kennt sich jemand aus?

Glg Schabie

13.06.2011 16:29 • 13.06.2011 #1


9 Antworten ↓


P
Hi Schabie,

nach dem, was ich gerade gelesen habe, muss zwar eine lückenlose Bescheinigung vorliegen, aber wenn Du Dir die AU spätestens morgen (oder heute z.B. in einer Klinik, wenn Du zu 100% auf Nummer sicher gehen willst) attestieren lässt, dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Normalerweise dürfte das auch nicht als Neuerkrankung gelten, schließlich geht es um die gleiche Krankheit, die durchgehend vorgelegen hat. Ich glaube, dass es nicht schadet, dass die alte AU den Zeitraum auslässt (11. - 13.06.), in dem Du sowieso nicht gearbeitet hättest. Vielleicht weiß jemand anderes mehr dazu.

Grüße

pc

13.06.2011 16:57 • #2


A


Lücke bei Krankschreibung und Erstbescheinigung

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Strand
Hallo,

ich war auch länger als sechs Wochen krankgeschrieben, kam dann auch ins Krankengeld. Ich war auch wie Du nicht lückenlos krankgeschrieben, ich hab's immer wieder versucht hinzugehen. Aber ich habe dann nach etwas Papierkram doch ohne Probleme das Krankengeld bekommen.
Dein HA muss Dir einen Auszahlschein schreiben der dann Dein Sachbearbeiter bei der KK kriegt.

Die lassen dich nicht hängen ich hatte auch Angst dass alles schiefgeht weil ich nicht durchgehend weg war, aber es hat trotzdem geklappt.

LG
Strand

13.06.2011 16:59 • #3


S
Danke für Eure Worte...

Die 2 Tage vom Zahnarzt verunsichern mich so...

Ich hab halt Angst das die KK oder sonst jemand denkt ich will besch*** . Hausarzt, Zahnarzt und jetzt wieder Hausarzt...

Mmmh... Ok, die 3 Zähne hab ich mir nicht zum Spaß ziehen lassen...

Oh man, ich hätte mich gleich vom Hausarzt für die 2 Tage krank schreiben lassen sollen und gar nicht erst vom Zahnarzt...

Bin echt doof.

13.06.2011 17:06 • #4


Schlaflose
Hallo Schabie,

ich glaube auch nicht, dass du dir Sorgen um das Krankengeld machen musst. Die müssen dir alles zahlen, was über die zusammengerechnet!! ( nicht lückenlos!) 6 Wochen Lohnfortzahlung hinausgeht. Es könnte höchstens sein, dass du für die drei Tage vom Wochenende nichts bekommst. Aber eigentlich müsstest du für diese Tage dein normales Gehalt bekommen, wenn du einschließlich 10.6 und dann erst wieder vom 14.6 krankgeschrieben bist, aber das weiß ich nicht genau.

13.06.2011 17:19 • #5


P
Ich glaube, dass es nichts ausmacht, dass der Zahnarzt die zweite Krankschreibung vorgenommen hat. Problematisch sind doch die Fälle, in denen jemand für die Zeit, zu der er / sie gearbeitet hätte, überhaupt nicht krankgeschrieben war.

Nach Beschiss hört sich das sicher auch für den Sachbearbeiter nicht an. Es wirkt insgesamt glaubwürdig (und auch heftig), was Du schilderst, also Krankenhausaufenthalt und Zahnbehandlung innerhalb kurzer Zeit, dazu die psychische Erkrankung.

Grüße

pc

13.06.2011 17:32 • #6


S
Danke, das macht Mut !

Schön das es dieses Forum gibt!

13.06.2011 17:42 • #7


P
Übrigens waren mit dem 09.06. bereits sechs Wochen abgelaufen, also dass Du kein Attest für das verlängerte Wochenende hast, dürfte vollkommen egal sein, so wie ich das sehe.

Grüße

pc

13.06.2011 17:43 • #8


G
Meines Wissens darf ein Arzt bis zu 2 oder sogar 3 Tagen rückwärts krankschreiben.

Erst recht, wenn ein Wochenende vorausgegangen ist.

Erklär ihm also die Situation und bitte darum, dass du lückenlos krankgeschrieben wirst.

13.06.2011 19:38 • #9


C
Ja ist möglich sich rückwirkend krank schreiben zu lassen....

13.06.2011 20:28 • #10


A


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