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B
Hallo, ich habe von meinem Neurologen nun nach längerer Krankschreibung ein Eingliederungsschein bekommen den ich losgeschickt habe. Gleichzeitig hat mich der Arzt für die Zeit noch Krankgeschrieben.
Wenn der Arbeitgeber nun nicht mit der Maßnahme vom Arzt einverstanden ist und die Eingliederung ablehnt, zählt dann eigentlich noch die Krankschreibung vom Arzt und kann bis zum nächsten Arzttermin zu Hause bleiben?

10.02.2014 14:51 • 10.02.2014 #1


3 Antworten ↓


M
dein arbeitgeber wird zustimmen, weil es bringt ja nichts wenn du gleich soviele stunden buckelst... immer schön langsam anfangen.
außerdem muss der arbeitgeber nichts zahlen bei der wiedereingliederung, da bekommst du krankengeld von der krankenkasse

10.02.2014 16:16 • #2


A


Eingliederungsverfahren - Krankschreibung

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B
Ja, ich denke auch nicht das er es ablehnen wird.
Die Kasse wird nichts zahlen, da der Arzt einen anderen Krankheitsgrund angegeben hat. Sollte es doch nicht funktionieren, muss ich denn trotzdem vom Hausarzt eine krankschreibung holen und auf den Termin warten? Habe sowas zum ersten mal..

10.02.2014 16:55 • #3


M
ja ich hatte das 2x mit der wiedereingliederung. am besten mal zu deinem hausarzt der kann dir deine fragen bestimmt beantworten.

10.02.2014 17:52 • #4