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7

P
Hmm der Bestatter hat schon mal gar nix zu kamellen. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen!
Egal wer da Aufträge an den Bestatter gegeben hat. Letztlich bist du der leibliche Sohn und entscheidest. Also lass dich da nicht ins Bockshorn jagen! Dass du nicht existent warst, ist nicht dein Problem und kann nicht zu deinen Lasten gehen.

Und zu der gesetzlichen Betreuerin: Wir haben oft im Büro solche Betreuungen gemacht. Und erstens verdienen auch gesetzliche Beteuer nicht viel und zweitens legen sie aus eigener Tasche schon mal gar nix vor. Außer Kopiekosten vielleicht und Spritkosten bei Haus-/Heimbesuchen.
Heißt: Es kann sein, dass da jetzt Bestatter und Betreuer nochmal schön kassieren wollen. Nix da! Prüfe da und fechte das mal schön an!
Wenn diese alte Dame im Heim ist: Wer hat denn dann die Wünsche beim Bestatter durchgegeben? Hmm? Überleg das mal. Das Heim? Oder die Betreuerin?
Es wäre ohnehin Aufgabe der Betreuerin gewesen, sich zeitlebens bei deinem Vater nach leiblichen Verwandten zu erkundigen! Die können da mal nicht locker sich am Geld bedienen und schlampig arbeiten.
Bedenke dies! Für dich ist hinsichtlich des Erbes noch viel offen! Trete Betreuerin und Bestatter gegenüber ruhig ein bisschen forsch auf und poche auf deine Rechte! Da geht noch was!

08.04.2014 08:46 • #261


P
Ich muss sagen, ich wäre schon beim Anwalt gewesen. Der hätte direkt nen forschen Brief an die Herrschaften geschrieben und auch die Finger auf die Geldguthaben gelegt! Da hätten die viel schneller pariert. Da bin ich sicher. Weiß aber auch, dass das ohne Geld schwierig ist. Anwälte riechen halt auch den Schotter und werden gerne besonders gut aktiv, wenn für sie auch was abfällt.

Fall bei meiner Oma: Hatte für den ganzen Monat bezahlt in der WG. Starb aber am 4.6. Hätte ich nicht nachgefragt, hätten wir das Geld für die restlichen Tage nicht zurück bekommen.
Richtige Heime schreiben sicher in den Vertrag, dass man für den kompletten Monat bezahlen muss. Aber bei meiner Oma war es nicht so. Ruckzuck hatte ich das Geld zurück. Ein Brief genügte. Leider hat meine Mutter sich das ja dann alles unter den Nagel gerissen.
Wäre auch interessant, wie das bei deinem Vater war. Einblick in den Heimvertrag und die Konditionen würde ich auch nehmen, Beo.
Wenn die merken, dass du auf Zack bist, reagieren die gleich anders.
Und wie gesagt das Angebot mit der Einwohnermeldeamtsanfrage steht natürlich weiterhin.

08.04.2014 08:52 • #262


A


Vater gestorben

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R
Hallo Beo,
ich habe dies hier bisher nur mitverfolgt, aber da ich momentan vielleicht etwas beitragen kann, schreibe ich dir.

Also, meine Schwiegermami ist am Samstag gestorben. Sie lebte seit etwa 6 Jahren in einem Pflegeheim. Bei ihrem Umzug dorthin wurde, bis auf das was sie in dieses Zimmer mitgenommen hatte, alles aufgelöst (verschenkt, entsorgt), weil man wusste, dass sie nicht mehr zurück kommen würde. Weder in die Wohnung in der Nähe von mir (hatte sie Wohnrecht) noch in die Wohnung von ihrem Freund, wo sie davor lebte. Somit war da schon das meiste Hab und Gut weg.

Jetzt ist sie ja verstorben und ich war beim Bestattungsunternehmen. Ich habe dort mitgeteilt, dass die Beerdigungskosten wahrscheinlich das Amt übernimmt, weil sie keine leiblichen Kinder hat (nur angenommene). Ich musste aber dann trotzdem unterschreiben, dass ich für die Kosten aufkomme, wenn das Amt es nicht tun würde.
Ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn ich nicht unterschrieben hätte. Ich habe nicht nachgefragt, weil.....(mehrere Gründe). Vielleicht hätte man gewartet bis das mit dem Amt geklärt worden wäre?

Und zuerst hat das Heim gesagt, dass die Räumung von dem Zimmer schon etwas Zeit hat, also vor der Beerdigung muss es nicht sein... Aber nun fragte man doch nach, wann denn, weil wenn es zu lange dauert, dann muss man weiter bezahlen....
Also, werde ich heute das Zimmer räumen.
Und was mache ich mit den Sachen? Ich kann sie nicht brauchen.......(Werde sie aber vorerst noch aufheben, falls irgendjemand Interesse hat, oder nachfragt, oder?) Bis ich mir halt sicher bin, dass ich es handhaben darf wie es für mich richtig ist. Aber was würdest du machen? In deiner Wohnung hättest du doch gar keinen Platz......
Und mir stellt sich die Frage, wer hat denn die Wohnung deines Vaters geräumt? Vielleicht ist das eine Rechnung vom Heim, weil es in Auftrag gegeben wurde? Sie brauchen das Zimmer ja wieder.

08.04.2014 09:33 • #263


C
Zitat von primavera:
Da wird gesundes Halbwissen vermengt mit einiger Internetrecherche plus eigenes erleben im Familienkreis
zügig gemixt.

Hast Du denn hier etwas anderes erwartet?
Beo ist schon recht lange in diesem Forum unterwegs,
lange genug, um gut einschätzen zu können, was auf ihn in etwa an Beiträgen zukommen würde

Zitat von primavera:
Sicher gut gemeint, will da keinen angreifen - aber eben für deinen (durchaus etwas speziellen ) Fall eben nicht
besonders hilfreich.

doch immerhin genau die Hilfe, die er wollte, und zwar mit Leuten darüber reden zu können und nicht allein spekulieren zu müssen

08.04.2014 09:48 • #264


L
Hallo Rohdiamant

Die Kleidungsstücke die noch in Ordnung sind nimmt auch das Heim und verteilt sie an die Personen, die es brauchen können oder heben diese für Notfälle auf. Man kann die auch zur Kleiderkammer bringen,

In unseren Heimen nehmen die Mitbewohner auch gerne Musik - Kassetten oder CDs weil die sich nicht immer was leisten könnnen vom Taschengeld was die da kriegen,

Dann bräuchtest du nicht soviel aufbewahren..

08.04.2014 09:50 • #265


C
Zitat von Beobachter:
Die Art der Bestattung wurde bereits dem Bestatter von der
(verschwundenen) Testamentsvollstreckerin vorgegeben.


? von ihr persönlich geht ja wohl schlecht ... ? auch nicht fernmündlich oder schriftlich, wenn sie verschwunden ist ...
Erhielt der Bestatter Vorgaben aus dem Testament ? Wenn ja wie ? Von wem ?

Zitat von Beobachter:
Die Kostenrechnungen bekomme allerding ich (ohne Mitsprache-
recht?)

Weshalb? Wenn Du nicht Auftraggeber bist, also nichts unterschrieben hast ?

08.04.2014 10:05 • #266


B
Huhu liebe Rohdiamant

Erst einmal mein herzliches Beileid für den Tod deiner Schwiegermutter.

In meinem Fall war mein Vater nur vom 1.januar bis zum 14.März (also
weniger als drei Monate) in einem Pflegeheim. Dort kam er quasi mit
nichts an, ihm musste sogar Kleidung gestellt werden. Von da her gab
es natürlich auch nichts abzuholen.

@ cichysp :

Genau so sieht es aus, ich musste mir einfach die Seele frei reden.
Manche Spekulationen oder Ratschläge (Bankauskünfte ohne Voll-
macht etc.) waren allerdings eher amüsant als hilfreich ...

@ All / Neuester Bericht :

Ich habe nun die Summe aller Schulden, es hält sich doch noch
in gewissen Grenzen.
Da mein Vater in das bezahlte Grab seiner letzten Ehefrau kann,
ein Grabstein nicht notwendig ist, und auf Feiern von meiner
Seite aus verzichtet wird, geht es mit nur 650 Euro unter die Er-
de.
Betreuerrechnung (Auslagen) beträgt auch nur 500,- Euro, somit
sind die Gesamtkosten für mich bei 4350 Euro, dazu kommt nur
noch die Urnenüberführung.

Das Erbe, falls ich es bekomme, was noch etwas unklar ist, wäre
etwas höher, so dass mir ein Rest bleibt. (Reicht für Rollerreperatur
und Notrücklagen sowie neue Brille).

Das Nachlassgericht hat nun auch die Testamentsvollstreckerin aus-
findig machen können, und nun liegt es an ihr, wie die Sache weiter-
geht und ob ich Zugang zu den Konten bekomme.

Da meinem Vater vor drei Jahren das Wohnrecht ausbezahlt wurde,
und er mit Hausrat, Besitz und Fahrzeug zu seiner Freundin gezo-
gen ist (selbige wie Testamentsvollstreckerin) bleiben erhebliche
Sach- und Geldwerte verschollen. Zuständig dafür ist niemand.

Nach Gerüchten hier im Dorf (auch der Gemeindeverwaltung) sollen
die Kinder/Familie seiner Freundin hier die Finger im Spiel gehabt
haben. Also die Familie der jetzigen Testamentsvollstreckerin. Ich
kann und darf auf eigene Faust ermitteln (so vorhin das Nachlassge-
richt) wenn ich einen Verdacht habe, aber ohne Beweise kann vorher
niemand helfen.

Ah, und ich habe Folgendes erfahren:
Nachdem mein Vater sein Haus diesen Fremdkindern überschrieben
hat, und nachdem dann seine Frau (Mutter dieser Kinder) an Krebs
gestorben ist, haben die Kinder ihn so lange tyrannisiert, bis er
sich das Wohnrecht ausbezahlen hat lassen und dort ausgezogen
ist.
Dann wurde er von der Familie seiner Freundin restlos ausgenommen
(siehe oben) und zuletzt starb er völlig verwahrlost im Pflegeheim.

So, nun heisst es abwarten was die Testamentsvollstreckerin macht,
ich habe nun alles getan und geklärt was nur möglich war.

08.04.2014 10:42 • #267


J
Und du bist dir ganz sicher, dass (nur) du die Kosten für das Begräbnis übernehmen musst?
4.350 € kommt mir sehr, sehr viel vor dafür, dass das Grab schon besteht und nur noch einfacher Sarg, Urne, Einäscherung und Beisetzung anfallen.

08.04.2014 10:55 • #268


B
Nachtrag an cichysp

Bin da genau so verwundert.

Also der Bestatter hätte den Auftrag und die Anweisungen von der Heimleitung.

Und die Heimleitung hätte die grob gewünschte Bestattungsanweisung (Ver-
brennung und Urne) von seiner Freundin in schriftform.

Naja, jedenfalls habe ich keine Musik bestellt und auch absolut sowas von
nix unterschrieben ...

Die genauen Auflistungen (Heim, Bestatter) werden morgen oder übermorgen
in meinem Briefkasten liegen. Ich werde dann entscheiden, wie ernst sie zu
nehmen sind (weil, hab nie einen Kaufvertrag für eine Urne abgeschlossen,
dass wüsste ich, so dement bin ich ja noch nicht).

Und sowieso, wenn die Freundin auch nur einen Cent vom Erbe will, dann kann
sie die ganze Musik bezahlen ...

08.04.2014 10:55 • #269


B
Huhu juwi

Diese Summe von 4350 Euro ist die Summe aller Kosten und Auslagen,
NICHT nur die Kosten für die Beerdigung (steht auch im Beitrag)

Der Bestatter will 1800 Euro (plus noch Urnenüberführung) und der
Friedhof will dann nur noch 650 Euro (wegen billig Familiengrab).

Der Rest sind Auslagen vom Heim und der Betreuerin.

So Leute, seid bitte nicht sauer auf mich, ich habe dies nun quasi
3 mal hintereinander geschrieben, und brauche nun eine Pause ...

08.04.2014 11:02 • #270


J
Alles klar, sorry, ich hätte sorgfältiger lesen müssen!
Aber wie gesagt, ich zweifle (wie du und noch andere hier) daran, dass die gesamten Kosten an dir hängen bleiben müssen, wo du doch gar nichts in Auftrag gegeben hast. Ich würde es dir wünschen, dass es nicht so ist und dir so mehr vom Erbe bleibt.

08.04.2014 11:08 • #271


B
Huhu juwi

Danksagung und Sorry, hab nur irgendwie in den letzten Tagen
fast alles mehrmals schreiben müssen, und war da eben (nach
meinem Telefonmarathon) etwas gestresst.

Naja, nach dem Gesetz ist diese Sache klar geregelt, der Erbe
hat alle Kosten der Bestattung zu bezahlen. Wenn es mehrere
Erben gibt, dann teilt sich dies im Verhältnis des jeweiligen
Erbanteils.

Zuerst werde ich aber natürlich (sobald sie mir schriflich vorlie-
gen -morgen/übermorgen-) alles überprüfen.

Und natürlich könnte ich es (z.B. beim Heim und der Betreuerin)
darauf ankommen lassen. Denn diese Leute hätten mich eigent-
lich schon vor langer Zeit informieren müssen, und nicht hinter
meinem Rücken Arbeiten vergeben und Urnen kaufen.

08.04.2014 11:25 • #272


C
Zitat von Beobachter:
Nachtrag an cichysp

Bin da genau so verwundert.

Also der Bestatter hätte den Auftrag und die Anweisungen von der Heimleitung.

Und die Heimleitung hätte die grob gewünschte Bestattungsanweisung (Ver-
brennung und Urne) von seiner Freundin in schriftform.


von seiner Freundin in Schriftform ?
Falls das so ist (?), dann wäre der Heimleitung der Aufenthaltsort der Freundin ja bekannt aufgrund des Absenders, sofern es ein aktuelles Schriftstück ist

Ach so, das Nachlassgericht hat sie inzwischen ausfindig gemacht,
das ist doch erfreulich

08.04.2014 11:27 • #273


L
das würde ich mir zeigen lassen, diese schriftstück in beglaubigter Kopie!

Da gehen ganz merkwürdige Dinge vor!

08.04.2014 11:29 • #274


B
Huhu

Irgendwie soll er ein Schriftstück (Zettel?) bei seiner Einlieferung
dabei gehabt haben, in der seine Freundin als Bevollmächtigte
angegeben war, und auch die Beisetzungswünsche beschrieben
gewesen sind.

Genaueres weiss ich, wenn ich (morgen/übermorgen) alles schrift-
lich habe.

PS:
Hier bei der Gemeindeverwaltung war übrigens die Heimleiterin
als Bevollmächtigte registriert und angegeben, dass muss also
nach dem 1.Januar 2014 geschehen sein.
Diese Frau hat aber mit alledem nichts zu tun, und ich habe sie
bis heute nicht ans Telefon bekommen.

Die Freundin/Testamentsvollstreckerin wurde am 5.Aprill 2011
als Bevollmächtigte im Testament bestimmt.

Da die neueste Angabe/letzter Wille gültig ist, wäre also die
Heimleiterin heute die gesetzlich Bevollmächtigte ...

Ihr seht also, die Sache ist noch dubioser als bisher befürchtet.

08.04.2014 11:53 • #275


L
Ja ich sehe!

aber die Heimleiterin darf das gar nicht machen, zumindest nicht als Testamentvollstreckerin, nur die Beerdigung wenn keine Angehörigen mehr da sind

Ganz ehrlich wäre da einr Anwalt nicht besser?

Die Leute reagieren auch anders wenn sich da ein Anwalt erkundigt,

08.04.2014 11:58 • #276


B
Puhhhhhhhh, Entwarnung, geklärt ...

Zitat von lokigirl:
aber die Heimleiterin darf das gar nicht machen, zumindest nicht als Testamentvollstreckerin,


Exakt (hab gerade telefoniert).
Die Heimleiterin war nur als Auskunftsbefugt eingetragen, weil
der Ortstyp aber den Begriff Bevollmächtigte verwendet hat, sind
meine Nerven etwas in Unruhe geraten ...

Ansonsten :

Den (dringenden) Rat, einen Anwalt einzuschalten, habe ich gerade
eben auch noch von dem Beamten meiner Gemeinde bekommen.
Vermutlich haben die sich ungehört, und wissen etwas. Natürlich dür-
fen sie mir nichts genaues sagen, aber sie signalisieren deutlich,
dass da illegal abgeräumt wurde.

08.04.2014 12:06 • #277

Sponsor-Mitgliedschaft

L
Das solltest du wirklich tun, bevor dir alles wirklich über den Kopf wächst und du auf den Kosten sitzen bleibst mit einem Bruchteil von dem was dir zustehen würde,

ausserdem hörte sich das bei dir von anfang schon sehr kompliziert an,

Ich bin sicher dass, das s Beste ist den Anwalt einzuschalten, dann musst du auch nicht mehr von Stelle zu Stelle rennen um was zu klären.

08.04.2014 12:17 • #278


B
Huhu lokigirl

Auf Kosten werde ich nicht sitzenbleiben, soviel ist nun geklärt.
Schätzungsweise werden mir etwa 2000 bis 2500 Euro bleiben.

Allerdings sind und bleiben für etwa 50tausend Euro Möbel, Haus-
rat, Auto und eine Wohnrechtauszahlung verschollen.

Ich muss mich nun aber nicht überschlagen, denn dies alles ist be-
reits vor fast genau 3 Jahren verschwunden, und ich denke, nach
dieser Zeit sind auch keine Beweise mehr da.
Die Verjährungsfrist dafür beträgt übrigens 10 Jahre, juristisch hätte
ich also noch 7 Jahre Zeit Beweise zu finden und Anklage plus Scha-
densersatzforderungen einzureichen.

08.04.2014 12:33 • #279


L
aber je schneller du das machst oder machen lässt desto besser ist es beweise zu finden,

und irgendwo muss es ja unterlagen darüber geben.

Geh zum Anwalt! Lass das klären und schiebe es nicht mehr soweit hinaus, dann hast du auch in absehbarer zeit wieder Ruhe, oder willst du wirklich noch sieben Jahre lang dich mit allem rumschlagen

und wenn es dir auch schon von der Gemeinde gesagt wird und auch von vielen hier im forum, ist das nicht der schlechstete rat.

08.04.2014 12:40 • #280


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