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Psychiatrische Zwangsbehandlung - Dafür oder Dagegen?

Dafür
3
43%
Dagegen
4
57%
 
Abstimmungen insgesamt : 7
S
Zitat:
Und das warst Du wohl oder sans?
War ich definitiv nicht. Siehe PN.

24.03.2011 22:11 • #21


C
denk ich auch nicht das sans so weit war....manchmal kommt man da schneller rein ,wie man denkt....

24.03.2011 23:09 • #22


A


Psychiatrische Zwangsbehandlung

x 3


O
Da drinn sitzen manche Leute die schlauer sind als die draussen. Jugenpsychiatrie kenn ich. War selber nicht da,aber habe sie besucht.

Das is ne Psychiatrie! Sollen die Euch Rasierklingen schicken lassen ?? Deshalb die Briefkontrolle. Wenn man ständig aufmüpfig ist und ein kleiner Rebell liegt es natürlich im Ermessen ob man sein Spielzeug (I-Pod) bekommt oder nicht. Doch ist ja meist auch Kommunikation erwünscht und keine Flucht in eine Musikwelt Abgesehen davon . Man kann sich mit dem Kabel strangulieren.

Wenn man Ausgang hätte könnte man sich Klingen zum Ritzen kaufen oder sich vor ein Auto schmeissen.

Die wollen nacher nicht die Verantwortung tragen. Ist doch klar.

Wo soll da was verkehrt sein ??

Wenn man sich oder andere gefährdet und dann Zwangseingewiesen wird. Was willste denn da erwarten ? Einen Blumenstrauß für den Blödsinn den man verzapft hat ?

Die haben auch noch andere Sachen zu tun

Schließlich wird ja keiner zwangseingewiesen weil er ein Kaugummi geklaut hat

25.03.2011 08:42 • #23


A
hallo,
eine Unterbringung in eine psychiatrische Klinik gegen den Willen des Betroffenen funktioniert nur mit richterlichem Beschluß. Eine Unterbringung Minderjähriger funktioniert nur, wenn die Eltern dem nichts entgegen setzen. Beides wird bevorzugt da angesetzt, wo eine Fremdgefährdung im Vordergrund steht. Die Eigengefährdung allein reicht oftmals nicht aus.

Beides kann keine Aussicht auf Erfolg für den Untergebrachten haben, da es seinem Willen überwiegend entgegensteht.

Bei chronischen psychiatrischen Schwersterkrankungen allerdings plädiere ich immer für eine vorrübergehende oder dauernde Zwangseinweisung, da bei solchen Erkrankten psychiatrische Begleitung unabdingbar ist. Das meine ich nicht negativ.

Bei Angststörungen, die keiner Fremdgefährdung bedingen, halte ich Unterbringungen für überflüssig. Besseren Erfolg verspricht da eine psychosomatische Behandlung mit Zustimmung des Angstgestörten.

Liebe Grüsse

26.03.2011 17:43 • #24


Fantasy
Also, ich war jetzt vor kurzem zum 2. Mal wegen Suizidgefahr auf einer geschlossenen Station - eigentlich gegen meinen Willen. Mir wurde allerdings gesagt, dass es kein Problem wäre, einen richterlichen Beschluss zu bekommen - es wäre nur für alle Seiten etwas aufwändiger, als wenn ich die Freiwilligkeitserklärung unterschreibe.
Ich war dann 1,5 Wochen da und hab es, genau wie beim 1. Mal, sehr schlimm gefunden. Ich durfte nicht mal alleine duschen gehen, da ich mich ja mit dem Duschschlauch hätte erhängen können... Jetzt bin ich wieder auf einer offenen Station (nachdem meine ambulante Reha wegen der Suizidgefahr sowieso von Seiten der Einrichtung abgebrochen wurde)... Gestern kam dann allerdings schon wieder das Thema geschlossene Station auf und ich befürchte, bei einem falschen Wort schicken die mich da wieder hin.

26.03.2011 17:55 • #25


S
@ Oldie is Back !: Es geht in diesem Thread darum, dass sich niemand von irgendwem sein Eigentum wegnehmen lassen muss. Egalwas er damit anstellt (auch ob derjenige meint sich mit dem Kabel seiner Ipod-Kopfhörer aufhängen zu müssen oder das - immerhin fast 200€ teure - Gerät dazu missbrauchen zu müssen die Scheibe einzuschlagen um sich selbst verletzen zu können.
Klar wird keiner eingewiesen weil er Kaugummi geklaut hat, es gibt aber durchaus gehäuft Fälle in denen eine Zwangsunterbringung schlichtweg nicht richtig ist. Jeder sollte mit seinem Leben anstellen dürfen was er möchte, solang er niemand anderen gefährdet!

Zitat:
eine Unterbringung in eine psychiatrische Klinik gegen den Willen des Betroffenen funktioniert nur mit richterlichem Beschluß. Eine Unterbringung Minderjähriger funktioniert nur, wenn die Eltern dem nichts entgegen setzen. Beides wird bevorzugt da angesetzt, wo eine Fremdgefährdung im Vordergrund steht. Die Eigengefährdung allein reicht oftmals nicht aus.
Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung funktioniert bei Volljährigen durch Polizeibeschluss (für max. 12 Stunden) und anschließend durch richterlichen Beschluss, der für max. 6 Wochen angesetzt werden kann, jedoch beliebig oft verlängerbar ist. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern zur Unterbringung NICHT nötig. Sind die Ärtze der Meinung der Jugendliche ist eigen- oder fremdgefährdend gilt auch hier die Regel 12 Stunden kann die Polizei zwingen, 6 Wochen der Richter, gegen den Willen der Eltern durch Sorgerechtsentzug.
In der Regel wird (zumindest in der Jugendpsychiatrie) jeder, dessen Situation nicht einschätzbar (so wars bei mir) oder akut gefährdend eingeschätzt wird gegen Willen dabehalten. Auf Sorgerechtsentzug wird bei ersterem i. d. R. verzichtet, wenn der Patient bereit ist einen Antisuizidvertrag zu unterschreiben und alle erziehungsberechtigten Elternteile einstimmig FÜR die Entlassung gegen ärztlichen Rat sind. Das ist die aktuelle Lage in Bayern.

Zitat:
Beides kann keine Aussicht auf Erfolg für den Untergebrachten haben, da es seinem Willen überwiegend entgegensteht.
Genau. Und wenn die Ärzte in der Geschlossenen dann auf so einen Zwangseingewiesenen treffen wie mich, der gegen grundsätzlich alles rebelliert was ihm aufgetragen wird hat die ganze Sache für alle Parteien sowas von gar keinen Sinn...

Zitat:
Bei chronischen psychiatrischen Schwersterkrankungen allerdings plädiere ich immer für eine vorrübergehende oder dauernde Zwangseinweisung, da bei solchen Erkrankten psychiatrische Begleitung unabdingbar ist. Das meine ich nicht negativ.
Für solche Personen sollte dann aber ein Vormund entscheiden was gut ist und was nicht.

Zitat:
Bei Angststörungen, die keiner Fremdgefährdung bedingen, halte ich Unterbringungen für überflüssig. Besseren Erfolg verspricht da eine psychosomatische Behandlung mit Zustimmung des Angstgestörten.
dito

Zitat:
Mir wurde allerdings gesagt, dass es kein Problem wäre, einen richterlichen Beschluss zu bekommen - es wäre nur für alle Seiten etwas aufwändiger, als wenn ich die Freiwilligkeitserklärung unterschreibe.
Das ist richtig. Der Richter wird dem Rat der Ärzte dich da zubehalten IMMER folgen (müssen). Deine Sicht der Dinge kennt der gute Mensch ja schließlich nicht.

Zitat:
Gestern kam dann allerdings schon wieder das Thema geschlossene Station auf und ich befürchte, bei einem falschen Wort schicken die mich da wieder hin.
Genau das ist ein erheblicher Nachteil der Unterbringung gegen eigenen Willen. Viele momentan ambulant behandelte Patienten haben Angst ihrem Therapeuten oder wem auch immer die Wahrheit zu erzählen aus Angst sie könnten eingesperrt werden. Und im Ernstfall ist man da schneller drin als man Suizidgedanke sagen kann, selbst wenn man nur missverstanden wurde.

26.03.2011 18:24 • #26


O


Wenn man schon da drinn landet, dann sollte man so clever sein und das Rebellieren aufstecken fürs erste. Sonst kann es lange dauern bis man wieder raus kommt.

Die sitzen am längeren Hebel. Diplomatie wäre da gefragt Rebbellion wird eh nur als Bestätigung Deiner Krankheit gesehen. Als aggressiv und selbstzerstörerisch.

Ergo greifen sie zum nächsten Mittel Zimmerarrest Aus Angst Du könntest vieleicht noch andere verletzen.

Mit dem Hau Ruck Verfahren kommt man da drinne ja aber so was von gar nicht weiter.

Spätestens das Haloperidol ist stärker als jede Rebellion

28.03.2011 16:21 • #27


S
Zitat:
Wenn man schon da drinn landet, dann sollte man so clever sein und das Rebellieren aufstecken fürs erste. Sonst kann es lange dauern bis man wieder raus kommt.
Das mag stimmen, wenn man nicht mehr unter 18 ist und die Eltern jederzeit sagen können Nehm' wir se mit

Zitat:
Die sitzen am längeren Hebel. Diplomatie wäre da gefragt Rebbellion wird eh nur als Bestätigung Deiner Krankheit gesehen. Als aggressiv und selbstzerstörerisch.
Ja, die Rebellion ist als Bestätigung gesehen worden XD Im Endeffekt saßen aber immernoch meine Eltern am längeren Hebel^^

Zitat:
Ergo greifen sie zum nächsten Mittel Zimmerarrest Aus Angst Du könntest vieleicht noch andere verletzen.
Nönö, Zimmerarrest hat man die ersten 24 Stunden dort immer o_O Welchen Sinn das auch haben mag..

Zitat:
Mit dem Hau Ruck Verfahren kommt man da drinne ja aber so was von gar nicht weiter.
Uh, oh doch. Ich hab immerhin verhindert mir Blut nehmen zu lassen, Urin abzugeben und als ich entlassen wurde mein Bett zu machen. XD

Zitat:
Spätestens das Haloperidol ist stärker als jede Rebellion
Öh, ja. Die können auch mit Fixierungen arbeiten...

28.03.2011 16:35 • #28


O


Vieleicht bringt Rebellion ja nicht allzuviel ausser Ärger auf den man dann noch Stolz ist, weil es ja in der Welt eh so wenig gibt was für Aufregung sorgt

Sihe Fucushima oder Erdbeben Zsunamis-Hunger-Kriege-und was es sonst noch an leid gibt

28.03.2011 16:44 • #29


S

Ansichten haben die Leute

Außerdem heißt es nicht umsonst Des einen Leid, des andern Freud. Es gibt auch Menschen die von Kriegen profitieren oder von (akutell) Fukushima. Beispielsweise die Rüstungsindustrie oder viele Länder in Bezug auf Atomkraft (hoff ich doch)

28.03.2011 17:30 • #30


O
Zunami Erdbeben und AKW ?

Erdbeben kann man auch auslöden genau so wie einen Zunami. Tja und das sie ein AKW überhaupt in ein Erdbebengebiet bauen ist mir eh ein Rätsel

Aber ich bin ja auch nicht der Mittelpunkt des Universums

Wozu Rebellion wens auch anders geht

28.03.2011 18:23 • #31


A


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