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@Mariebelle Also wir stehen beide drin. Den Wert schätze ich auf 1 Mio, es ist mit 50/50 auch okay, wir haben aber einen großen Garten und Pool und wenn sie das langsam brach liegen lässt (weil ich es immer gepflegt habe), habe ich halt auch Sorge, dass es dann entsprechend Wert verliert.

@Luce1 Also im Moment zahle ich noch Alles, Hausrate, Nebenkosten und meine neue Bude. Der Neue ist ja bisher nur Besucher, einziehen darf er ja offiziell nicht. Aber wie gesagt, so wie sie gerade drauf ist, kann sie das schnell unterwandern und da muss ja nicht der Name an der Tür stehen...

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Trennung, Nutzung des gemeinsamen Hauses?

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Nein,was er zahlt wird nicht verbucht.
Er ist ihr neuer Partner u sie laesst ihn ggfs frei bei sich wohnen.
Vermieten kann sie ja nicht ,wenn ihr das Haus noch nicht allein gehoert.
Aber ihr neuer Partner bezahlt garantiert auch mal den Einkauf etc.

Zitat von tgrande:
Der Neue ist ja bisher nur Besucher, einziehen darf er ja nicht

Wie hast Du das mit dem Neuen denn rausgefunden? Die lässt ja nix anbrennen

Zitat von tgrande:
@Mariebelle Also wir stehen beide drin. Den Wert schätze ich auf 1 Mio, es ist mit 50/50 auch okay, wir haben aber einen großen Garten und Pool und wenn sie das langsam brach liegen lässt (weil ich es immer gepflegt habe), habe ich halt auch Sorge, dass es dann entsprechend Wert verliert.

Du kannst deinen Anteil auch verkaufen,zB an deine Bank.Dann bist du raus an deiner Verbindlichkeit .
Besprich dich mit RA und Bank.Wenn ihr noch eine Grundschuld habt ,must deine Bank fragen .

Zitat von Luce1:
Nur aus Neugierde, warum darf er nicht einziehen ?

Natuerlich darf er einziehen.Aber dann mit Ummeldung u pipapo

@Mariebelle wie an die Bank verkaufen? Dann steht seine Ex im GB und die Bank?

@Luce1 also rechtlich, ich meine nicht ohne meine Zustimmung. Und diese würde eben voraussetzen, dass der (finanzielle) Rahmen geklärt ist. Wie gesagt, es geht mir gefühlt dann nur um den Umstand, dass er in den Genuß von 100% Haus kommt, das aber zu 50% mir gehört....

Zitat von Mariebelle:
Natuerlich darf er einziehen.Aber dann mit Ummeldung u pipapo

Weiter oben schrieb er, dass ER beim Einzug zustimmen muss

@tgrande ich bin da ganz bei Dir! Kannst ja vorschlagen, dass er Deinen Kredit weiter übernimmt, kA wie / ob das rechtlich geht

Zitat von Luce1:
Weiter oben schrieb er, dass ER beim Einzug zustimmen muss

Wenn es 2 getrennte Wohnbereiche gibt ,dann nicht.
Man kann fuer jede etage einen getrennten Strom,/Wasser Ableser installieren lassen.

@Mariebelle ich glaub das tut sich keiner an, mit Ex u Neuem unter einem Dach

PS:

Zitat von Luce1:
@tgrande ich bin da ganz bei Dir! Kannst ja vorschlagen, dass er Deinen Kredit weiter übernimmt, kA wie / ob das rechtlich geht

Ja, wobei dann hätte er nachher den kleinen Zeh im Hausanteil. Also die Zielsetzung ist klar, ich muss die Unterlagen zusammenraffen und mal mit einem Anwalt sprechen. Am Ende wird sie den Kindern eh sagen, dass ICH das Haus verkaufen will...

Zitat von Luce1:
@Mariebelle wie an die Bank verkaufen? Dann steht seine Ex im GB und die Bank?

Die Bank finanziert doch noch die Liegenschaft.Erst wenn das Haus abbezahlt ist ,gehoert es dir.
Du bist doch RA Fachangestellte.Ich kenne mich eher mit Steuer u BWL aus.

Zitat von Luce1:
@Mariebelle ich glaub das tut sich keiner an, mit Ex u Neuem unter einem Dach PS:

Gut

schoen ist anders...stimmt
ABER ,ich wuerde mich aus meinem Haus nicht vertreiben lassen.

Zitat von tgrande:
Am Ende wird sie den Kindern eh sagen, dass ICH das Haus verkaufen will...

Mir tut das sehr leid. Das ist echt alles traurig. Auch das mit dem Haus.

Deine Kinder werden sich schon ihre eigene Meinung bilden. Versuche neutral zu sein (ich weiß), bleib Dir selber treu und am Ende kannst DU morgens in den Spiegel schauen

Zitat von tgrande:
Ja, wobei dann hätte er nachher den kleinen Zeh im Hausanteil. Also die Zielsetzung ist klar, ich muss die Unterlagen zusammenraffen und mal mit einem Anwalt sprechen. Am Ende wird sie den Kindern eh sagen, dass ICH das Haus verkaufen will...

Der hat gar nix.
Er ist Gast
Selbst in einer Mietwhg darf man jemand 3 Monate am Stueck beherbergen ohne das OK vom Vermieter.
Dannach muss man fragen und die Umlagen werden erhoeht.
Schluesselrecht muss auch beachtet werden.
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@Mariebelle ich kenn mich nicht aus mit wer Hausteil dann “haben “ kann, zum Glück!

Das ist ja alles … bescheiden

Guckt mal (Google)

Während des Trennungsjahres ist der Einzug des neuen Partners nur zulässig, wenn der Noch-Ehegatte zugestimmt hat. Ist das der Fall, kann derjenige, der auszieht, eine Nutzungsentschädigung von in der Immobilie verbleibenden Partner verlangen. Diese Ausgleichszahlung muss aber angemessen sein.

Zitat von Luce1:
Mir tut das sehr leid. Das ist echt alles traurig. Auch das mit dem Haus. Deine Kinder werden sich schon ihre eigene Meinung bilden. Versuche neutral zu sein (ich weiß), bleib Dir selber treu und am Ende kannst DU morgens in den Spiegel schauen

Ja danke, ich bin da halt realistisch und will nur einen sauberen Cut und beiderseitigen Neuanfang. Wir waren 20 Jahre zusammen, da sollten wir auch gut auseinandergehen können und jeder kann neu anfangen.

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