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Hallo ihr lieben.
Ich hab mich vor 2 Monaten vor meinem Freund Schluss gemacht, wir haben zusammen eine 1,5 Jahre alte Tochter.
Wir kommen so eigentlich gut zurecht, ich enthalte ihm unsere Tochter auch nicht. Er kann sie sehen wann es ihm passt usw. ich habe trotzdem gute Gründe, warum ich das Sorgerecht nicht teilen möchte.
Jedenfalls hat er vorhin eine Anmerkung gemacht, dass er das halbe Sorgerecht beantragen würde. Ich war perplex weil wir das eigentlich schon besprochen hatten.

Kann er das einfach ohne meine Zustimmung bekommen?
Wenn er es nicht hat und mit mir mal was sein sollte, wo kommt mein Kind hin?
Vielleicht kennt sich jemand aus.
Liebe Grüße

16.08.2023 20:54 • 17.08.2023 x 1 #1


1 Antwort ↓

FredM
Guten Morgen,

falls Du nicht willst, dass Dein Ex das gemeinsame Sorgerecht erhält, kann dieser in der Tat vor dem Familiengericht beantragen, dass das Sorgerecht auf Euch beide aufgeteilt wird.

Das Familiengericht wird dem auch stattgeben, falls nicht erhebliche Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Also zum Beispiel Kindeswohlgefährdung, fehlende Bindung an den Vater ect.


Falls Dir etwas passieren sollte, und Dein Ex hat das gemeinsame Sorgerecht, bekommt er das Kind normalerweise. Falls er das Sorgerecht nicht hat, KANN er oder jemand anders auf Deiner Familie das Kind bekommen, da spielt dann das Jugendamt/Familiengericht mit und kann unter Umständen einen Vormund benennen.

Hier kannst Du mit einer Sorgerechtsverfügung vorbeugen, wo drin steht, wer das Kind bekommen soll im Falle des Falles, also die Großeltern, oder Tante oder Onkel ect.



lg

17.08.2023 08:32 • x 1 #2





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