
            Ferrum
            
          
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Zitat von hereingeschneit:Da der Vater einen Nießbrauch hat und nicht ein Wohnrecht, ist er eigentlich verpflichtet sich um alles zu kümmern. Dafür dürfte er es z. B auch vermieten und die Miete einstecken. Lediglich für außergewöhnliche Unterhaltskosten (Dachsanierung oder andere größere Baumaßnahmen) ist der Eigentümer zuständig. ...
Okay, danke, wusste ich nicht!
10.06.2025 20:03 • x 1 #41
 
              



