@Lokalrunde
Dieser Sorgfaltspflicht kam mein Arbeitgeber die letzten Jahre leider überhaupt nicht nach.
Zitat von Lokalrunde: Gemeinsame Lösungen finden, die Arbeitsunfähigkeit überwinden, um den Arbeitsplatz dauerhaft zu erhalten. Dazu gehört in der Regel auch, bestimmte arbeitsplatzbezogene Probleme zu besprechen und zu ändern. Dazu gehört manchmal auch ein Wechsel innerhalb des Betriebes auf eine neue Stelle.
Das würde ich sehr gerne, aber auch die BEM Beraterin hat mir im August bei der letzten Kontaktaufnahme um die Ohren gehauen, dass objektiv gesehen die Mehrbelastung durch den Wegfall einer Vollzeitstelle, die ich geschildert habe, gar nicht nachvollziehbar wäre, weil parallel die Probenanzahl reduziert wurde (arbeite in einem Untersuchungslabor).
Anders gesagt "der Arbeitgeber mache doch schon 'alles', warum ich mir so einen Stress machen würde".
Als ich angesprochen habe, dass ich Probleme habe, wenn gleichzeitig viele Mitarbeiter im Raum sind und auch noch Gespräche stattfinden (ist für mich eine Reizüberflutung und ich kann mich nicht mehr konzentrieren, bekomme Angst, oft sind auch Praktikanten mit dabei, das erschwert es zusätzlich weil nebenbei ständig erklärt wird), war es auch nur "betrifft ja nur einen Raum zeitweise, können sie dann einfach schauen in der Zeit was anderes zu machen"
Aber hier driften Theorie und Praxis ganz weit auseinander, weil die Arbeiten zusammen hängen und man manches eben erst machen kann, wenn ersteres erledigt ist.
So geht das leider bei vielen Dingen, ich spreche Sachen sachlich an, will eine gemeinsame Lösung und erhalte nur "können wir nichts machen, ist ihr Problem".
Zitat von Lokalrunde: Mit „persönlich melden“ kann ich mir auch erklären, jeder Vorgesetzte musste bei uns vor Arbeitsbeginn persönlich per Telefon informiert werden, einmal, dass man krank ist vor Schichtbeginn, und wenn man dann beim Arzt war, noch einmal, weil der Vorgesetzte auch von der Dauer zu informieren war. Das war im Betriebsverfassungsgesetz verankert
Nein, das ist bei uns nicht der Fall. Ich muss die Personalabteilung informieren über meine AU Zeiten telefonisch oder über ein Funktionspostfach per Mail und die leiten es dann an die jeweiligen Vorgesetzten der entsprechenden Abteilung weiter (was ich natürlich dazu schreibe, wem es weiter geleitet werden soll).
Aber direkt persönlich beim Vorgesetzten dazu bin ich nicht verpflichtet egal wie oft und lange ich krank bin.