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Ich kenne wohl auch schon Arbeitsamtmassnahmen, die wenig bis nichts gebracht haben. Die Reha Verfahren kenne ich aber noch nicht. Will die jetzt auch nicht von vornherein verteufeln. Zu verlieren habe ich dadurch auch nichts, durch anfängliche Beratung erst Recht nicht. Na und vielleicht hilft es ja doch.

05.10.2018 14:30 • #21


Safira
In Reha Maßnahmen kommst du wirklich nur rein wenn du vom Amtsarzt aus in deinem jetzigen Beruf oder deinen bisherigen Qualifikationen nicht mehr arbeiten kannst. Und das auch nur wenn du Glück hast und von deine Reha-Berater der Meinung sind das es sich lohnen könnte bei dir.

Es gibt da verschiedene Maßnahmen. Zum einen Umschulung in verschiedenen Einrichtungen. Je nachdem wie hoch der Betreuungsbedarf bei dem Rehabilitanden. Wenn eine Umschulung nicht in Betracht kommt dann kann man auch Pech haben und in eine Maßnahme kommen wo die Einrichtung den Auftrag hat Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Da wird dann halt geguckt wo man dich vermitteln kann ohne Qualifikation

Und bei dieser Maßnahme kommt es dann auch zu einer Beratung wie du sie dir vorstellst. Nur halt dass dir keine Weiterbildung im Sinne von Qualifikation in Aussicht gestellt wird

Wichtig wäre noch zu erwähnen. Das Ziel einer Reha-Maßnahme ist dich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Nicht um deine Berufswünsche zu erfüllen

05.10.2018 14:38 • x 1 #22


A


Lebensberatung berufliche Neuorientierung

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Ja schon, ohne die Bedürfnisse zu erfüllen wird das nur nichts mit der Integration. Ist ja auch nicht so, dass ich nichts tun will. Brauche nur etwas, was meinen Fähigkeiten entspricht und meinen Einschränkungen Rechnung trägt, damit ich da dauerhaft klar komme.

Ich habe außerdem das Schwergewicht der Schwerbehinderun aufgrund psychischer Leiden. Da ist nichts mit irgendwo reindrücken. Darf getrost Angebote ablehnen. Arzt ist bereit die passenden Atteste zu schreiben. Nebenbetreuung erfolgt durch die zentrale Vermittlung für Schwerbehinderte
Fachkräfte. Ch denke da geht es dann auch anders zu. Nofalls wird schweres rechtliches Geschütz aufgefahren. Man muss nicht alles machen was die von einem Verlangen. Soweit ist es ja lange noch nicht. Bin ja sogar noch in ungekündigter Anstellung, nur arbeitsunfähig, man könnte auch sagen berufsunfähig. Das zu belegen dürfte so langsam nicht mehr schwer sein nach 6 gescheiterten Anläufen mit psychischen Zusammenbruch.

05.10.2018 15:25 • #23


F
Die Frage ist nur, gibts einen Job wie du ihn brauchst auf dem 1. Arbeitsmarkt überhaupt. Den kann dir halt auch die Arge nicht backen. So wie du schreibst, rein subjektiver Eindruck von mir, hättest du mit Schwerbehinderung, zahlreicher Zusammenbrüche, etc. auf dem 2. Arbeitsmarkt mehr Chancen da etwas zu finden. Ich glaube der 1. Arbeitsmarkt hat bei heutigen Verhältnissen kaum Möglichkeiten individuell auf jeden einzugehen.

05.10.2018 15:46 • #24


Safira
also mir wurde jetzt eine Maßnahme zur eingliederung in den 1.Arbeitsmarkt in Aussicht gestellt, nachdem eine Umschulung für mich ausgeschlossen wurde

was ich schonmal weiß ist, dass jede Maßnahme abgelehnt werden darf ohne Konsequensen befürchten zu müssen. Nur was ist die Alternative. Wenn die Rehaabteilung keine Möglichkeiten mehr hat wirst Du Langzeitarbeitsloser... denn das ist ja das Ziel dieses zu vermeiden.

05.10.2018 16:42 • #25


E
Ja habe auch meine Zweifel, dass es auf dem ersten Arbeitsmarkt was wird. Im Wesentlichen scheitert es am Unwohlsein mit der Arbeitsorganisation, fehlender Selbstbestimmung und nicht zuletzt Konflikten mit Vorgesetzten und Kollegen. Das zieht mich immer runter. In anderen Zweigen, in denen man nicht so eng mit vielen anderen Leuten zusammen arbeiten muss kann es funktionieren. Oder eben mit viel Freiräumen.

Um sich völlig vom ersten Arbeitsmarkt zu verabschieden ist noch zu früh. Im zweiten wäre ich voraussichtlich masslos unterfordert. Das deprimiert auch. Auch wäre es doof sich zu früh aufs Abstellgleis schieben zu lassen, wenn doch ein bis zwei Jahre wenigstens noch über satte Sozialleistungen gesichert sind.

Bleibt auch noch die Alternative sich selbständig zu machen. Aber da habe ich begründete Sorgen. Welche Versicherung würde mich da gegen Arbeitsunfähigkeit und Berufshaftpflicht versichern!? Bei der Historie wohl eher keine Chance.

05.10.2018 21:36 • #26


E
Wie gesagt. Ich sehe jetzt erst Mal, was die angeleierten Beratungen bringen. Solange ich nicht einmal im Leistungsbezug bin, kann ich sehr unbeschwert das angehen. Noch bin ich ja sogar in ungekündigter Anstellung. Auch da ist noch nicht einmal sicher gesagt, dass sich das schnell ändert. Da besteht aber schon begründete Sorge. Selbst wenn es nicht so kommt, ist ewige s unglücklich sein auch nicht wirklich eine tolle Alternative.

05.10.2018 21:48 • #27


Safira
also ich kann das gut verstehen. ich mach mir auch viel Gedanken wie es mit mir jetzt weitergeht und ob das tatsächlich jetzt was wird mit dieser Maßnahme.
Mein letzter Notnagel wäre das ich in mein altes Arbeitsumfeld zurückkehren muß. Aber ich will wirklich ungern in mein altes Berufsleben zurück, sehr ungern.

05.10.2018 23:15 • x 1 #28





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