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Hallo,

Folgende Ausgangssitution:

Als Selbstständige seit 13 Jahren freiwillig bei der TK versichert.
Tarif: ab 42. Tag Krankengeld.
Nun völlig arbeitsunfähig wegen BO. Therapie beginnt erst im November.

Nun wird aber kein Gewinn aus dem Gewerbebetrieb erzielt, ergo sind die Einkünfte negativ (gemeinsame Veranlagung mit Ehegatten), was der TK auch jährlich mitgeteilt/bewiesen wurde. Entsprechend wurde auch der Beitrag auf eine Mindestgrenze gesetzt.

Nun wird die Zahlung eine Krankengeldes damit verweigert, dass ja keine positiven Einküfte voliegen und das Krankengeld auf die Einkünfte, nicht aber auf den gezahlten Mindestbeitrag gerechnet wird.

1.) hat jemand mit dieser Situation Erfahrung ?
2.) gibt es einen legalen Ausweg ?

Bitte keine Diskussion darüber, wie uns die TK nun jahrelang besc..... hat (denn die Beiträge hat man schon gerne auf den Tarif mit Krankengeld berechnet) oder, dass nun eigentlich nur eine Geschäftsaufgabe davor schützt, auch weiterhin Beiträge zu zahlen (und dann eben beitragsfrei als Familienversicherter zu gelten)
Das sind Dinge, die wir mit dem Steuerberater nun durchgehen.

Wichtiger wäre,
- das jedem in vergleichbarer Situation bewusst ist, welches Risiko er trägt (war uns nicht so bewusst - wir haben die ganzen 13 Jahre immer geglaubt abgesichert zu sein)
- zu erfahren, ob jemand diese Situation durchlebt hat und was er draus gemacht hat)

Danke
Dieter

31.10.2007 10:59 • 31.10.2007 #1




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