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Sonnenblume216
Hallo Leute!

Ich hab im Februar diesen Jahres vom Arbeitsamt ein Gutachten ausgestellt bekommen welches besagte das ich für ein halbes Jahr nur 3 Stunden täglich arbeiten darf. Das lief am 19.10. aus. Aber arbeiten darf ich trotzdem nicht im Moment. Die Stadt selbst möchte mich jetzt nochmal begutachten und dann ein neues Gutachten ausstellen. Bis dahin darf ich laut Arbeitsamt nicht arbeiten (also nicht mehr als 3 Std täglich). Das pProblem ist jetzt das die nicht aus dem Tee kommen. Laut Stadt muss das Arbeitsamt noch irgendwelche Unterlagen zuschicken laut Arbeitsamt ist das schon passiert. Einer schiebt die schuld auf den anderen nichts passiert und ich bin die leidtragende.

Jetzt meine Frage. Kann ich mir trotzdem eine Arbeit suchen auch wenn noch kein Gutachten da ist? Das dauert wahrscheinlich noch eine halbe Ewigkeit bis da was passiert. Kennt sich da jemand mit aus?

Vielen Dank schon

30.10.2015 02:22 • 30.10.2015 #1


1 Antwort ↓

R
Hallo,
das würde ich nur machen, wenn ich plötzlich eine Vollzeitstelle finde, die mich dauerhaft unabhängig macht vom Arbeitsamt.
Das Arbeitsamt hat dich als Reha-Fall bei sich eingeteilt. Da stehen dir besondere Rechte als Arbeitnehmer zu, mit allem drum und dran. Du bist anerkannte geringfügig Beschäftigte, die besondere Unterstützung bekommt. Diese Rechte stehen dir allerdings nur solange zu, wie sie das Arbeitsamt für dich einräumen muß. Wenn du dir jetzt eine Stelle suchst, die nur 4-6 Stunden geht, wirst du weiterhin vom Amt abhängig sein und die müssen dir nun ihrerseits keine Rechte mehr einräumen und können beispielsweise Sperrfristen verhängen und höhere Anforderungen an dich stellen, die du auf Dauer vielleicht doch gar nicht schaffst. Das Arbeitsamt ist dann also nicht mehr in der Pflicht. Nehmen wir an, du ergatterst eine 6 Stunden Tätigkeit und nach 3 Monaten stellt sich raus, daß der Arbeitgeber dich nicht weiter beschäftigen möchte. Die Gründe dazu können vielfältig sein. Das Arbeitsamt wird dich sofort wie jeden anderen als Beschäftigten von 6-8 Stunden einstufen und da gibt es dann keine Rücksicht mehr bis irgendwann einmal wieder ein Gutachten etwas anderes feststellt.
Grüße

30.10.2015 08:13 • #2





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