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Chrischie
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Mein Vater ist vor drei Monaten gestorben. Mein Bruder ist als Alleinerbe in dem Testament eingetragen. Das Testament hat mein Bruder. Das Problem ist, dass er sich weigert das bei Gericht abzugeben. Ich kriege Grundsicherung und das Sozialamt wird denken, dass ich die Erbin bin, wenn mein Bruder sich nicht als Alleinerbe outet. Ich kann nicht beweisen, dass mein Bruder Alleinerbe ist. Dann kriege ich kein Geld mehr vom Sozialamt. Das bedeutet ich kann meine Miete nicht mehr bezahlen und kein Essen und Trinken, einfach gar nichts. Dann lande ich auf der Strasse. Ich habe keine Ahnung warum mein Bruder das Testament nicht bei Gericht abgibt. Man kann mit ihm nicht reden, er flippt immer sofort aus. Was kann man tun ?

22.09.2026 #1


31 Antworten ↓

alles_roger
@Chrischie
Hey, Gericht und Sozialamt haben zunächst nichts miteinander zu tun. Es gibt also keinen Datenaustausch. Du bist auch nicht in der Beweislast. Mach dir daher keine Sorgen. Und ansonsten bekommst du kostenlose Rechtsberatung per Beratungshilfe. Wer wenig Geld hat und keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann diesen Rechtsschutz direkt beim zuständigen Amtsgericht des Wohnortes beantragen. Alles Liebe!

x 3 #2


A


Bald obdachlos?

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User_0815_4711
Es gibt eine Verlassenschaftsabwicklung, Testament hin - Testament her. Dort wird alles festgelegt, beschlossen, unterzeichnet. Mit dem daraus resultierenden Dokument kannst du überall aufkreuzen.

Das Testament sagt mal gar nichts aus. Es zählt, was bei der Verlassenschaftsabwicklung festgelegt und offiziell gemacht wird. Als erbberechtige Angehörige bist du da natürlich beteiligt.

Wenn dein Bruder Alleinerbe ist, dann muss dein Vater dich offiziell enterbt haben. Sonst geht das gar nicht.

x 1 #3


Lokalrunde
Alleinerbe ist ein Wort, das so nicht stimmt. Alle Kinder erben zu gleichen Teilen. Auch wenn dich dein Vater enterbt hätte, würde dir dein Pflichtteil zustehen. Willst du aber dieses Erbe aus unterschiedlichsten Gründen nicht, musst du es nicht annehmen, du kannst ein Erbe auch ablehnen! Kommt drauf an, wie hoch dein Erbteil wäre. Du kannst zum Beispiel auf Sozialleistungen verzichten und ein Erbteil erst einmal verleben. Wende dich an einen Anwalt. Ich habe im Umfeld einen Mann, dessen Familie Reeder sind. Er lebt auch von Sozialhilfe, immer wieder zwischendurch erbt er etwas und verzichtet eine Zeit auf Sozialleistungen. Es geht also!

x 2 #4


P
Selbst wenn dein Bruder Alleinerbe sein sollte, du also enterbt wurdest, stünde dir der Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des Erbteils, der dir sonst zustünde.
Es muss überprüft werden, ob das Testament echt ist. Wenn nicht steht dir die Hälfte zu (wenn ihr nur 2 Erben seid).
Ich würde auf jeden Fall einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt einschalten.

x 1 #5


C
@Pauline333 Vielleicht gibt mein Bruder das Testament nicht ab weil er das ganze Geld für sich haben will. Er weiss genau dass mir ein Pflichtteil zusteht. Er wird das Geld von meinem Vater über die postbank app oder kontovollmacht über den Tod hinaus kassieren

#6


User_0815_4711
Zitat von Chrischie:
Er wird das Geld von meinem Vater über die postbank app oder kontovollmacht über den Tod hinaus kassieren

Normalerweise wird das mit dem Tod sofort alles gesperrt.
Zumindest kenne ich es nicht anders.

#7


alles_roger
@Chrischie
Dein Bruder benötigt aber einen Erbschein vom Gericht. Ohne die gesetzlichen Miterben bekommt er den aber nicht

x 1 #8


C
@User_0815_4711
es wird gesperrt wenn die Bank vom Todesfall erfährt. Bisher hat die Bank wohl noch nichts erfahren darüber

x 1 #9


Schlaflose
Zitat von Chrischie:
Vielleicht gibt mein Bruder das Testament nicht ab weil er das ganze Geld für sich haben will. Er weiss genau dass mir ein Pflichtteil zusteht. Er wird das Geld von meinem Vater über die postbank app oder kontovollmacht über den Tod hinaus kassieren

Wenn dein Bruder das Testament nicht rausrückt, gilt die gesetzliche Erbfolge und damit würdest du automatisch die Hälfte erben. Also wäre das für dich sogar besser. Nur wenn dein Bruder das Testament beim Nachlassgericht vorlegt, wird er als Alleinerbe anerkannt und du bekommst nur deinen Pflichtteil.

x 1 #10


C
@alles_roger das stimmt so nicht. er kann das Konto auch auflösen mit Kontovollmacht über den Tod hinaus. Erbschein würde er wohl nicht kriegen. Er ist nur mein Halbbruder und das Stiefkind von meinem Vater

#11


C
@Schlaflose ich hab vergessen zu erwähnen dass er nur mein Halbbruder ist. Er ist nur der Stiefsohn von meinem Vater. Die Hälfte würde ich doch auch kriegen wenn ich den Pflichtteil kriege

#12


User_0815_4711
Zitat von Chrischie:
Bisher hat die Bank wohl noch nichts erfahren darüber

Erstaunlich.
Ich wollte am Todestag von meinem Vater noch einen Kontoauszug holen, es ging nichts mehr.
Die Karte wurde sofort eingezogen.

#13


User_0815_4711
Zitat von Chrischie:
Er ist nur der Stiefsohn von meinem Vater. Die Hälfte würde ich doch auch kriegen wenn ich den Pflichtteil kriege

Wenn er rechtlich nicht einem echten Sohn gleichgestellt ("adoptiert") ist, dann stimmt das mit der Hälfte für dich.

#14


M
@Chrischie Prinzipiell würde ich die Situation deiner Sachbearbeiterin so schildern wie die einfach ist und du es hier auch getan hast. Die sind dann am Zug das zu prüfen und werden sich ggf an sich wenden wenn die Fragen haben bzw idR wenn auch sagen was du zu tun hast bzw wie der Gang ist. In dem Fall dürfte dein Halbnbruder dann erstmal in der Nachweispflicht sein, da der die Unterlagen hat

Bezüge nach edem Tod bewusst weiter zu beziehen bzw die einzukassierren dürfte eigentlich auch in einen strafbaren Bereich fallen - ohne mich dabei zu weit au sdem Fenster lehnen zu wollen -(Konto wird nicht automatiusch gleich gesperrt, dafür sind auch Unterlagen nötig die den Tod deines Vaters belegen. Achte dabe bitte auch auf weitere laufende Zahlungen/Buchungen/Daueraufträge da das daann kompliziert wird wenn das einfach so weiterläuft), das sollte dann geprüft werden

Die Bank selbst solltest du aber möglichst zeitnahe zumindest telefonisch informieren, die werden die dann auch sagen können welche Unterlagen die brauchen und Kontobewgungen im Auge behalten.

x 1 #15


Schlaflose
Zitat von Chrischie:
Er ist nur der Stiefsohn von meinem Vater.

Dann würde er vom Gesetz her gar nichts erben, es sei denn, dein Vater hat ihn adoptiert.Völlig unverständlich, warum er das Testament nicht vorlegt, wenn er da als Alleinerbe eingetragen ist. Das kommt mir alles sehr komisch vor. Bist du sicher, dass es dieses Testament überhaupt gibt?

x 1 #16


C
@Marc_Sky was ist wenn mein Bruder behauptet kein Testament zu haben?

#17

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C
@Marc_Sky ja, das Testament gibt es

#18


User_0815_4711
Zitat von Chrischie:
wenn mein Bruder behauptet kein Testament zu haben?

Dann erbst du alles, wenn es sonst keine erbberechtigten Angehörigen gibt.

#19


C
@User_0815_4711 mein Bruder wird das Geld von meinem Vater über die Kontovollmacht über den Tod hinaus einkassieren. Mein Bruder hat auch mit der Postbank App online banking für meinen Vater gemacht. die App geht noch. mein bruder hat sich bestimmt schon längst geld vom Konto meines Vaters selbst überwiesen

x 1 #20


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