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Schlaflose
Zitat von Chrischie:
was ist wenn mein Bruder behauptet kein Testament zu haben?

Damit würde er sich doch selbst schaden. Nur wenn er dieses Testament vorlegt, hat er Ansprüche auf das Erbe. Ansonsten gilt, wie ich schon schrieb, die gesetzliche Erbfolge und damit wärst du automatisch Alleinerbe, sofern er von deinem Vater nicht adoptiert wurde. Wurde er adoptiert, würdet ihr beide zu gleichen Teilen erben.

x 1 #21


alles_roger
Man darf das hier nicht vermischen. Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus ist und bleibt man handlungsfähig. Ja! Das hat aber nichts mit einer Vererbung zu tun. Eine nicht autorisierte Bereicherung des Vollmachtinhabers wäre Unterschlagung. Vllt. macht eine vernünftige Rechtsberatung
wirklich Sinn. Du verlierst ja sonst auch nur unnötig Zeit!

#22


A


Bald obdachlos?

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M
@Chrischie Dann muss er nachweisen das es keins gibt da er die Aussage tätigt. Wenn es wirklich kein testament gibt dann wird auch entsprechend das Erbe verteilt, für solche Situationen gibt es festgelegte Vorgehensweisen und du wirst dann als Erbin dann auch mit einbezogen (ob du das Erbe annimmst oder ausschlöägst liegt dann ganz bei dir)

Obn so oder So, dein Bruder hat jetzt erstmnal nachzuweisen ob es ein testament gibt oder nicht. Wenn es das gibt MUSS er es offenlegen, wenn es keins gibt muss er das auch belegen. Selbst das wäre rückverfolgbar da testamente noteriell beglauvbigt werden müssen um gültig zu sein - und sowas steht dann in einem Register

x 1 #23


CosmicPancake
Meine Güte. Damit geht man einfach zum Anwalt und lässt das regeln.

#24


C
@CosmicPancake ich kann ja nicht beweisen, dass mein Bruder das Testament hat

#25


St_RP
@Chrischie Hey Chrischie

Ich habe nicht alles verfolgt. Aber eins ist denke ich schon ziemlich sicher. Du wirst nicht ohne Geld und Essen sein oder auf der Straße landen. Selbst wenn einige Dinge ungeklärt wären, wovon ich keine Ahnung habe bzgl. Erbe etc. wird man dir sicher helfen bei der Grundsicherung. Ich würde die Situation genau darlegen und erklären. Es gibt sicher auch verschiedene Möglichkeiten für den Fall der Fälle. Darlehen oder Notfallgutscheine etc. Einfach so verliert man auch seine Wohnung nicht. Das würde auch erst mal eine zeitlang dauern.
Das war ja deine Hauptangst, wenn ich das richtig verstanden habe.
Alles andere muss denke ich rechtlich geklärt werden

LG

x 1 #26


CosmicPancake
Zitat von Chrischie:
@CosmicPancake ich kann ja nicht beweisen, dass mein Bruder das Testament hat

Musst du auch nicht. Du gehst da hin und sagst, dass dein Vater gestorben ist und Du das Erbverhältnis geklärt haben möchtest.

x 1 #27


P
Zitat von Chrischie:
@Pauline333 Vielleicht gibt mein Bruder das Testament nicht ab weil er das ganze Geld für sich haben will. Er weiss genau dass mir ein Pflichtteil ...

Was die Hintergründe seines Verhaltens sind, ist völlig egal. Es liegt aber allein bei dir, ob du das mit dir machen lassen willst oder nicht. Ein Anwalt kann helfen.

#28


Schlaflose
Zitat von Marc_Sky:
Selbst das wäre rückverfolgbar da testamente noteriell beglauvbigt werden müssen um gültig zu sein

Das ist nicht richtig. Auch ein nicht notariell beglaubigtes Testament ist gültig, wenn bestimmte Formalien eingehalten sind.

#29


Schlaflose
Zitat von Chrischie:
ich kann ja nicht beweisen, dass mein Bruder das Testament hat

Musst du doch auch nicht. Er muss beweisen, dass ER es hat, um zu erben.

#30


C
@Marc_Sky
das stimmt nicht. Testamente müssen nicht notariell beglaubigt sein um gültig zu sein

#31


M
Gut dann hat sich das scheinbar geändert, seis drum. Nachweispflicht besteht trotzdem und da ist dein Bruder am Zug

#32


Schlaflose
Zitat von Chrischie:
Ich kriege Grundsicherung und das Sozialamt wird denken, dass ich die Erbin bin, wenn mein Bruder sich nicht als Alleinerbe outet. Ich kann nicht beweisen, dass mein Bruder Alleinerbe ist. Dann kriege ich kein Geld mehr vom Sozialamt.

Ich glaube, ich verstehe erst jetzt das Problem, warum du unbedingt beweisen willst dass dein Bruder dasxTestament hat und Alleinerbe ist. Das Sozialamt denkt nicht automatisch, dass du die Erbin bist. Darüber gibt es beim Nachlassgericht selbstverständlich schriftliche Nachweise, ob du geerbt hast oder nicht. Und die könntest du dem Sozialamt vorlegen oder das Sozialamt wendet sich selbst an das Nachlassgericht. Und falls dein Bruder tatsächlich der Alleinerbe wäre, würde das auch beim Nachlassgericht offiziell erfasst.
Aber wie schon mehrfach gesagt, solange dein Bruder das Testament nicht abgibt, bekommt er entweder gar nichts (als Stiefsohn) oder ihr bekommt beide die Hälfte des Erbes (falls er adoptiert war).
Das Sozialamt kann aber sowieso erst etwas unternehmen, wenn das Erbverfahren offiziell vom Nachlassgericht abgeschlossen wurde und feststeht, wer was bekommt. Und dafür wird es Beweise geben.

#33


A


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