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Hallo Ihr Lieben,

mein Name ist Peter und ich leide an Depressionen, Angstzuständen, Schmerzattacken etc. Ich bin aktuell 20 Monate krank mit Medikamenten und Theraphiegruppen. Mein Arzt und ich haben uns zu einer stufenweise Wiedereingliederung entschlossen.
Ich arbeite in einem Amt für für Finanzen und mein AG ist alles andere als menschlich. Mir geht es in erster Linie um folgende Dinge:
- verbotene Tätigeiten, die meinen Zustand verschlimmern. Was könne man da denn schreiben?
- Dauer der Eingliederung. Ich denke 2 bis 3 Monaten benötige ich auf jeden Fall. Realistisch?
- GdB aufgrund meiner Erkrankung. Hätte man da Erfolg, da ich ich seit knapp 2 Jahren erkrankt bin?

Mein Problem ist, dass mein AG meine Eingliederung nicht auf meinem Arbeitsplatz durchführen möchte, dass macht mir Druck und führte auch zur Verschlimmerung. Das Gesetz sagt klar, dass ich im Recht bin. Und ich denke, dass nach der Eingliederung, eine Versetzung aus meinem Bereich stattfinden wird, dass mich auf jeden Fall fertig machen wird. Ihm ist egal, dass ich evtl neu erkranke, was ich wirklich schlimm finde, denn ich möchte gern raus aus dieser Krankheit.

Ich würde mich riesig freuen, wenn es hier einige User gibt, die ebenfalls eingliedert wurden und mir einige Tipps geben könnten.

Gruß

Peter

24.06.2022 21:12 • 24.06.2022 #1


2 Antworten ↓


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Zitat von peter1970:
- verbotene Tätigeiten, die meinen Zustand verschlimmern. Was könne man da denn schreiben?
- Dauer der Eingliederung. Ich denke 2 bis 3 Monaten benötige ich auf jeden Fall. Realistisch?

Über diese Tätigkeiten entscheidet ein Arzt/Amtsarzt/Gutachter. Dieser benötigt für sein Gutachten auch Unterlagen deines behandelnden Arztes. Mit ihm würde ich die beiden Fragen besprechen. Es dauert bei dir wie es dauert. Wenn Du denkst das Du damit überfordert bist - zum Doc.

Ein Antrag auf einen GdB macht sinn.

Zitat von peter1970:
Mein Problem ist, dass mein AG meine Eingliederung nicht auf meinem Arbeitsplatz durchführen möchte, dass macht mir Druck und führte auch zur Verschlimmerung. Das Gesetz sagt klar, dass ich im Recht bin.

Der Arbeitgeber kann wollen was er will, er hat sich an geltendes Recht zu halten.
Eine Rechtsschutzversicherung und eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband wie dem VdK halte ich für sinnvoll.
Wenn er dich versetzt und dir das zusetzt - Doc. keine Ahnung ob Du Beamter bist. Da ist das etwas komplexer. Auch ist die Zeit in Jahren wo Du im öffentlichen Dienst arbeitest von Bedeutung, zwecks der Kündbarkeit.

24.06.2022 21:35 • #2


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Zitat von cube_melon:
Über diese Tätigkeiten entscheidet ein Arzt/Amtsarzt/Gutachter. Dieser benötigt für sein Gutachten auch Unterlagen deines behandelnden Arztes. Mit ihm würde ich die beiden Fragen besprechen. Es dauert bei dir wie es dauert. Wenn Du denkst das Du damit überfordert bist - zum Doc. Ein Antrag auf einen GdB ...


Vielen lieben Dank für die Antwort. Dass hilft schoneinmal sehr. Das letzte Gespräch war schrecklich, es war keine Angebot, sondern es wurde vorausgesetzt, dass es für mcih Pflicht ist woanders zu arbeiten und nicht mehr dort wo ich die letzten 17 jahre gearbeitet habe...ich werde Deinen Rat in die Tat umsetzen

24.06.2022 21:56 • x 1 #3