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E
Gehört jetzt nicht zum Thema aber: Schön, dass du wieder da bist crazy030 !

12.02.2013 18:26 • #21


crazy030
Zitat von Entje:
Gehört jetzt nicht zum Thema aber: Schön, dass du wieder da bist crazy030 !
Danke.

12.02.2013 19:18 • #22


A


Rente und Übergangsgeld während der Maßnahme?

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M
also während der rente darf ich nix dazu verdienen. und mal abgesehen davon bekomm ich es gerade eh nicht hin. müsst ein job in meinem ort sein, ohne druck

12.02.2013 22:33 • #23


crazy030
Zitat von Mixi:
also während der rente darf ich nix dazu verdienen.
Warum nicht? Wer sagt das? Du kannst bei EU Rente bis 450€ dazuverdienen. Und es kann ja bei dir nur EU Rente sein.

12.02.2013 23:18 • #24


M
ne darf ich nicht. hab extra gefragt. ich werde berentet, weil ich absolut keine stunde arbeitsfähig bin. alle gutachten kamen zu dem schluss, dass ich nix arbeiten kann.
daher könnt man es nicht begründen,dass ich 400 euro job mache.
kann nicht wegen au berentet werden und dann arbeiten gehen.

13.02.2013 16:24 • #25


crazy030
Wenn du (EU) Rente hast, dann kannst du immer was dazuverdienen, keiner kann dir das verbieten. Es sei denn, du bist per Krankenschein krankgeschrieben. Du hast Rente bekommen, weil du in den Augen der DRV nicht erwerbsfähig bist. Erwerbsfähig oder arbeitsunfähig ist aber ein großer Unterschied. Viele EU Rentner sind erwerbsunfähig, gehen aber paar Stunden arbeiten, weil sie nicht arbeitsunfähig sind.

Die DRV kann dir jedenfalls ganz sicher nicht verbieten, arbeiten zu gehen. Das gibt es nicht. Die können sagen, du bist nicht fähig, auf dem 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten, Vollzeit oder so, darum Rente. Deswegen kannst du dir aber z.B. einen Minijob suchen.

13.02.2013 19:00 • #26


G
Zitat von Mixi:
also während der rente darf ich nix dazu verdienen. und mal abgesehen davon bekomm ich es gerade eh nicht hin. müsst ein job in meinem ort sein, ohne druck

Hast du noch keinen Rentenbescheid erhalten, oder? Denn darin müsste stehen, ob und wie viel du dazuverdienen darfst.

Bzw. wie viel dir von der Rente abgezogen würde, wenn du einen bestimmten Betrag überschreiten würdest.

Normalerweise müsstest du aber 450 Euro brutto (im Minijob ist das fast oder ganz auch netto) dazuverdienen können, ohne dass dir irgendwas abgezogen wird.

Erwerbsunfähig heißt meines Wissens, dass du keine 3 Stunden täglich arbeiten kannst. Das kannst du ja in einem Mini-Job so einrichten. Dabei hättest du üblicherweise max. 10-12 Stunden pro Woche, die lassen sich gut auf die Wochentage verteilen.

Außerdem steht es dir frei, dir die Art der Arbeit auszusuchen. Putzen z.B. kann für die Psyche sehr erholsam sein. Oder als angestellte Haushalts-Miniobberin eine ältere Person betreuen.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html

Auerdem kann man den Minijob auf mehrere Arbeitgeber aufteilen. Hauptsache, die 450 Euro werden nicht überschritten.
(Die Möglichkeit, 2x im Jahr das Doppelte dazuzuverdienen, würde ich nicht ausreizen - die steuerlichen und rentenrechtlichen Bedingungen widersprechen sich da in Details.)

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... dienen.pdf

13.02.2013 21:39 • #27


M
nee, ich hab gefragt. ich darf keinen cent dazu verdienen. begründung: ich werde berentet, weil die ganzen gutachten ergeben haben, dass ich 0 ! stunden die woche arbeitsfähig bin.
und wenn man absolut nicht arbeitsfähig ist, kann man der rentenkasse keinen minijob begründen.


ABER ich hab gerade mal den hartz 4 rechner angeworfen

ich bekomm 530 euro rente und dann sagt der rechner, bekomm ich noch 430 euro hartz dazu.
das ist mehr geld als ich jetzt habe und ist sogar mehr als ich in vollzeit als zahnarzthelferin verdient hab

ich glaub ich werd die rente doch ohne murren akzeptieren.

17.02.2013 15:06 • #28


crazy030
Mixi

Das kann so nicht sein, glaube mir. Du hast Rente, weil du nicht erwerbsfähig bist und es hat nichts mit Arbeitsfähigkeit zu tun. Das klingt schräg, ist aber so. Mit AU hat die DRV nichts zu tun. AU bist du, wenn du einen Krankenschein hast vom Arzt. Du hast doch einen Rentenbescheid oder? Maßgebend ist das, was da drin steht. Bei dir höre ich immer nur, du hast gefragt und die haben gesagt. Das ist aber egal. Ausschlaggebend ist das, was in deinem Rentenbescheid steht.

Und bei mir steht nichts drin, ob ich darf oder nicht darf. Es steht aber drin, welche Arbeit man angeben muss, falls man einen aufnimmt. Ich wette, in deinem Rentenbescheid steht nicht drin ob du arbeiten darfst oder nicht.

Hartz 4. Wenn die Rente zu gering ist, dann gibt es bei EU Rente entweder noch Hartz 4 dazu oder Sozialhilfe. Bei Hartz 4 nennt sich das dann Sozialgeld. Hartz 4 (Sozialgeld) bekommt man aber nur, wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, also nicht allein UND wenn die Rente befristet ist. Oder man hat noch Arbeitslosengeld. Als Single oder allein lebend läuft es aber immer über das Sozialamt. Rente + Sozialamt.

17.02.2013 15:43 • #29


B
Huhu Mixi

Der Hartz IV Regelsatz liegt derzeit bei 382 Euro.

530 Euro Rente plus 430 Euro HartzIV Aufstockung ergeben
zusammen 960 Euro.
Dies bedeutet, dass du dem Amt gegenüber 578 Euro Grund-
miete plus Heizkosten nachweisen musst.
Für eine Einzelperson wird aber normalerweise nur eine Miete
und Heizkosten bis maximal etwa 500 Euro gewährt.

Ganz liebe Grüsse, Der Beobachter

17.02.2013 15:54 • #30


crazy030
Bei 530€ Rente 430€ Hartz 4? Da kann aber was nicht stimmen. Bei 530€ Rente würde ich in Berlin noch 270€ dazubekommen und sogar schon bei Höchstmiete (Berlin, Single, max. 394€). Wo bekommt man denn fast 200€ mehr?

17.02.2013 16:01 • #31


M
jetzt blick ich gar nix mehr... jeder sagt was anderes

was ich sicher weiß ist, dass ich hartz dazu bekomm und nicht sozialhilfe. das hat mir der mensch im rathaus gesagt, der mit mir den rentenantrag gemacht hat.
der hartz rechner hat mir die summe ausgespuckt.aber ob das stimmt?

ich wohne gerade in einer bedarfsgemeinschaft, aber eben nur aus geldnot. der plan ist definitiv in den nächsten wochen alleine zu wohnen. für mich allein reicht ne 1-zimmer wohnung. so 30-60 qm.
das ist hier wo ich wohne im schnitt so ne kaltmiete von 300-500 euro.

am ende werd ich jetzt doch alles abwarten müssen. also wie hoch die rente ist, weiß ich sicher, dass ich nicht arbeiten darf, hat man mir auf dem rathaus gesagt, nachdem meine rva- post durchgelesen wurde
und wie viel ich unterm strich haben werde weiß ich dann doch erst, wenn alles beantragt und genehmigt ist...

mich nervt die ungewissheit. ich googel wie blöd und überall steht was anderes.

von knapp 700 euro könnt ich nicht existieren, wenn ich miete voll davon bezahlen muss

17.02.2013 16:07 • #32


crazy030
Zitat von Mixi:
ich wohne gerade in einer bedarfsgemeinschaft, aber eben nur aus geldnot. der plan ist definitiv in den nächsten wochen alleine zu wohnen. für mich allein reicht ne 1-zimmer wohnung. so 30-60 qm.
das ist hier wo ich wohne im schnitt so ne kaltmiete von 300-500 euro.
Single und 300-500€ Kaltmiete? Oh. Das wären ja min 500-800€ Warmmiete. Das zahlt dir kein Amt. Es gibt eine Obergrenze und die ist je nach Region anders. München dürfte ja so das teuerste sein und was zahlt denn da das Jobcenter max. an Miete bei einem Single? Wie gesagt, Berlin 394€. Aber warm, nicht kalt. Das wäre ne max. Kaltmiete von 250€ würde ich mal sagen. Ich hab 370€ warm und gerade mal 200€ kalt. 300-500€ kalt, also da wird nichts, deutschlandweit nicht.

17.02.2013 16:14 • #33


M
für 250 kalt gibt es bei uns keine wohnung. nicht mal ein wg zimmer

ich wohn in freiburg-studistadt. wir sind vom mietspiegel her wie hamburg und münchen.

ne 1-zimmer wohnung mit 20 qm geht hier gerade so bei 300 kalt los. aber solche wohnungen sind seeehr selten.
realistisch ist hier 350 kalt für 20 qm. wg zimmer das selbe.
deswegen ist der satz den das amt hier zahlt 380 kalt. das zahlen sie, wenn man normal hartz empfängt.also nicht rentner.
ka...werd mich überraschen lassen...hoff das der rechner stimmt

17.02.2013 16:48 • #34


B
Ich zahle für meinen 23qm Dachkäfig nur 98 Euro Kaltmiete.
Mit Nebenkosten (Heizung) sind es derzeit genau 189 Euro.

Zu meinen 534 Euro EU-Rente bekomme ich noch 25 Euro
Wohngeld.

Nach Abzug von Strom (auch für Warmwasser und Badheiz-
ung nötig) sowie Telefon/Internet/Gez etc. verbleiben noch
monatlich etwa 245 Euro für Nahrung, Getränke, Hausrat,
Kleidung, Freizeit und Hobby ...

Allzuviel anders wird die Realberechnung bei staatlicher Zu-
satzsozialleistungen bei niemandem aussehen.

17.02.2013 16:52 • #35


crazy030
Ja, was die zahlen, richtet sich natürlich nach den Verhältnissen dort, aber es gibt eben ne Obergrenze und die sollte reichen. Ich bin von der Obergrenze noch 25€ entfernt. In Berlin wandelt sich der Wohnungsmarkt auch extrem. Ich hab ne 1 Zimmer Wohnung, aber mit 43 Quadratmetern relativ groß und die sind immer mehr gefragt, gehen weg wie warme Semmeln und für relativ hohe Mieten.

23 qm? Das ist ja schrecklich.

17.02.2013 17:04 • #36


B
Nöö, 18qm von meiner Dachwohnung sind sogar aufrecht begehbar,
der Rest ist wegen der Dachschrägen allerdings nur eingeschränkt
nutzbar.

Etwas von Nachteil erachte ich allerdings die etwas klein geratenen
Fensterluken. Ihre lichtdurchlassende Fläche ist geringer als die Flä-
che meines Fernsehers. Als Mensch der seine Wohnung nur noch
selten verlässt, bedeutet dies ein Leben mit sehr wenig Tageslicht.

Aber ich liebe heute diese Wohnung, denn sie ist sicher und immer
bezahlbar. Nach 23 jahren ist sie mein einziger Halt und meine Burg
geworden.
Natürlich hat diese Langzeiterfahrung möglicherweise mein Bild vom
Mindestwohnraum für eine Einzelperson, die sozialstaatlich unter-
stützt wird, massgeblich mitbeeinflusst.

17.02.2013 18:31 • #37

Sponsor-Mitgliedschaft

M
sowas gibt es hier definitiv nicht. nirgends. nichtmal im umland. soo billige mieten wären ja ein traum. eben für deine größe geht es hier so ab 300 euro los, realistischer ist, dass man für die 23 qm 400 kalt zahlt. das ist noch günstig und es bewerben sich 100 leute auf das wohnklo, weil es hier eben vor studis wimmelt.

ich weiß, dass das amt ne wohnung bis 43 qm bezahlt die 380 kalt kosten darf. aber eben bei normalen hartzern. wie das mit aufstockendem hartz läuft weiß ich ja noch nicht. aber wie gesagt, mit 380 kalt bekommst ein wohnklo, wenn du gaaaaanz viel glück hast bei der menge an bewerbern.

ich hab bis vor 2 monaten ne 120 qm wohnung gehabt dann vom freund getrennt und weil der wohnungsmarkt hier so verdammt ätzend ist, bin ich zurück zu muttern. aber da will ich lieber heut als morgen wieder raus.

ich hab ja schon keine ansprüche mehr...jetzt hab ich nen couchplatz u meine möbel in der tiefgarage... aber so 30qm wären schon gut, weil ich so viele möbel hab.

nuja, abwarten bis die anträge durch sind

17.02.2013 22:07 • #38


crazy030
380€ kalt, da werden doch min. 520-550€ warm draus. Wahrscheinlich sogar mehr. Und das zahlt irgendwo bei uns ein Amt für die Wohnung eines Hartz 4 Singles? Ich kann das kaum glauben. Irgendwo muss da ein Haken sein.

17.02.2013 22:28 • #39


M
der haken ist der hohe mietspiegel das zahlt das amt hier, weil es darunter keine wohnungen gibt. sie existieren wirklich nicht. in münchen bekommt man noch nen tacken mehr,aber da sind die mieten auch noch höher.

ich sag ja, hier ist das wohnen saumäßig teuer.
für dich mag das viel klingen. aber wenn du hier leben würdest, würdest am rädchen drehn. denn für 380 kalt ist es hier eben schier unmöglich ne wohnung zu finden.
was bei dir 189 warm sind gibt es bei uns nirgends. nichtmal auf dem tiefsten land im schwarzwald. deswegen muss das amt das zahlen und ich sag´s nochmal,380 ist ein witz und viel zu wenig, weil es kaum so billige wohnungen gibt

DAS ist die realität hier und leider steht bei 70% der 1-zimmer wohnungen NUR an studenten.also die meisten wohnungen darf ich schon aus prinzip nicht ansehen,mal abgesehen, dass sie eh zu teuer sind

http://www.immobilienscout24.de/expose/ ... ESULT_LIST

17.02.2013 23:16 • #40


A


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