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9

A
Betrifft §307i SGB VI

https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/

wer kennt sich gut aus?

Ich habe mich mal mit meinem alten Rentenbescheid in der Hand hingesetzt und anhand von irgendwelchen Infos aus dem www versucht zu berechnen, wie sich diese 7,5% Rentenerhöhung für Personenkreise auswirken, deren Rentenbeginn entsprechend des neuen Gesetzes passen.

Stolperfallen in Bezug auf die Entgeltpunkte (EP) gibt es viele, wenn man sich nicht auskennt

Einmal sind da die Beitrgaszeiten, dann diese, dann jene, dann die 10,8% Abzüge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme und

schließlich die persönlichen Entgeltpunkte (pEP), die vor der Multiplikation mit dem Aktuellen Rentenwert (aRW) im alten Bescheid stehen.

Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege.

Berechnung der neuen Rente wegen Änderung der Zurechnungszeit würde ich so verstehen:

pEP x 7,5% plus pEP = X

X x aRW (2023) = Bruttorente ab 07/24 vor Anpassung (RAG)


danach erst die jährliche Rentenanpassung für 07/24 ?

bedeutet aRW vor der Anpassung x ca 6% Anpassung (falls überhaupt so hoch)

+ aRW 2023 (=aRW 2024)

x die neuen pEP (X)

gleich Bruttorente ab 07/2024

Minus Beiträge

= Nettorente
?
Ich bin verwirrt

12.02.2024 16:02 • 28.02.2024 #1


19 Antworten ↓


Lonesom-er
Schon Wahnsinn die ganzen Regeln und Richtlinien zu verstehen. Respekt das Du es so weit geschafft hast. Ich hab noch ein Stück zu gehen, wobei ich letztes Jahr kurz davor war, früher in Rente zu gehen. Leider bin ich ein absoluter Laie und kann Dir zu Deinen Zeilen nichts sagen. Hoffe aber das das andere tun werden. Ich bleibe mal auf Beobachtungsposten.

12.02.2024 16:13 • x 1 #2


A


EM-Rente ab 07/24 Zurechnungszeit + Anpassungsgesetz 2024

x 3


A
@Lonesom-er das betrifft nur ein paar Bestandsrentner, die bisher übergangen wurden.
Bei Dir dürfte die Zurechnungszeit von vornherein höher sein.
Ja, ich hab schon ein paar mal versucht, hinter das Geheimnis zu steigen. Da muss man jedes Wort umdrehen und das dann im alten Bescheid einfügen. Ist schon verrückt.

Danach dann die Frage, ob ich in die Steuerspirale falle..

12.02.2024 16:17 • #3


A
Gerade etwas von Sparmaßnahmen bei der DRV gelesen. Das läuft dann wohl soch eher auf 3,5% Rentenanpassung hinaus.
Rentner haben echt keine guten Aussichten.

12.02.2024 16:46 • #4


D
Es gibt Rentenberater oder Sozialverbände, die einem das für den eigenen konkreten Fall ausrechnen können und prüfen ob man Ansprüche geltend machen kann. Ob man für die eigene Rente auch Einkommensteuerpflichtig ist, kann man mit einem Steuerprogramm wie zum Beispiel Wiso Steuer berechnen lassen. Man muss das Programm dazu nicht mal kaufen, wenn man nicht die Steuererklärung ausdrucken oder elektronisch an Elster senden will.

Sollte man zu wenig Rente bekommen, kann ein Sozialverband oder ein Anwalt bei der Klage helfen. Sollte man Steuerpflichtig sein, muss man eben Steuern zahlen.

14.02.2024 12:11 • x 2 #5


A
Ich habe gehofft, dass hier jemand ist, der mir dazu etwas sagen kann, ohne dass ich irgendwohin muss.

14.02.2024 14:46 • #6


A
Typische Nullaussage (alle bekommen das, was ihnen zusteht. aha?)

https://www.deutsche-rentenversicherung...enten.html

Meine Fragen wären: bekommt man vorher einen Bescheid?
Wie wird der vereinfachte Zuschlag berechnet?
Wie wird er in 2025 berechnet?

wo ist das Problem mit der Umsetzung?
hat die Nichtverrechnung Nachteile (könnte ja falsch negativ berechnet sein..

28.02.2024 19:22 • #7


Rosenzauber
@Allessch da steht ja drin in welchem
Zeitraum man die Rente beantragt haben muss damit man die 7,5% bekommt. Ich freue mich dann über 80Euro mehr im Monat

28.02.2024 19:48 • x 1 #8


A
Zitat von Britta35:
@Allessch da steht ja drin in welchem Zeitraum man die Rente beantragt haben muss damit man die 7,5% bekommt. Ich freue mich dann über 80Euro mehr im Monat

falls Du richtig berechnet hast.
7,5% kommen auf die Zurechnungszeit, nicht auf die Nettorente
sorry persönliche Entgeltpunkte, aber dennoch nicht netto

28.02.2024 19:49 • #9


M
Zitat von Allessch:
wo ist das Problem mit der Umsetzung?

1) Wir leben in Deutschland
2) Wir haben so ziemlich (mit) den höchsten bürokratischen Aufwand weltweit
3) Deutschland ist pleite weil totgespart.

Zitat von Allessch:
hat die Nichtverrechnung Nachteile (könnte ja falsch negativ berechnet sein..

Frage ist: Bist du für die Zuschläge überhaupt berechtigt?
Und wenn ja, warum rufst du nich einfach bei der kostenlosen Nummer an und fragst?
Bei den Rentenbescheeiden sollte auch ein Sachbearbeiter dabei stehen und eine Mail oder Telefonnummer haben, da kannst auch anrufen und fragen. Dazu bist du als Bezieher berechtigt.

Ansonsten: Verbraucherzentrale. Die können sowas auch per Mail beantworten, ggf auch per Telefon oder Chat ohne dass su irgendwo hin musst. Kann zwar bisschen was kosten, allerdings weniger als ein Steuerberater oder Rechtsverdreher, die du auch zu Rate ziehen kannst und auch nicht zwangsweise hindackeln musst

Ansonsten: https://www.anwalt.de/rechtstipps/erwer..._berechnen

28.02.2024 20:18 • x 1 #10


Feuerschale
nee ich hab mich noch nie mit meiner Rentenauskunft beschäftigt, und was du da vorrechnest klingt wie höhere Mathematik. und alles andere als einladend, schlimmer als die Lohnsteuererklärung die ich auch nur so pi mal Daumen mache und hoffe, dass es so reicht.

Ich denke, ich würde dann lieber zum VKD gehen wenn es soweit ist. Die haben da fachlich versierte Leute die tiefer in die Materie einsteigen und sind neutral (also nicht der DRV angehörig).

Aber wenns hier so jemanden gibt, der sich mit sowas recht sicher auskennt, alle Achtung

28.02.2024 20:22 • x 1 #11


A
ich bin berechtigt und kann Gesetze lesen. dh. auch bis in die tiefsten Schichten. Was ich allerdings dem Link nicht entnehmen kann ist, wie die DRV den vereinfachten Zuschlag berechnen will.
Wenn es nur um das Problem der Auszahlung geht (laufende Zahlung ab 07/24) und der Betrag in 2025 gleich bleibt, kann es mir egal sein. Nur kann ich das aus dem Text nicht erkennen.

Im Prinzip haben die ja den Beginn in die Zukunft verlegt, weil sie technische Probleme vorgegeben hatten. Das ist aber schon seit ca 1 Jahr bekannt.

Und dann wäre da ja noch das Rentenanpassungsgesetz (RAG) 2024+2025
wird lustig ^^

28.02.2024 20:32 • #12


A
@Marc_Sky die haben inzwischen auch nur noch ihre hotlines und da sitzt dann irgendein Zeitarbeiter, der abwimmelt.
Ich bin nur neugierig und wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen,dass es mal wieder typisch ist, so eine nichtssagende Pressemitteilung zu bekommen.
Vielleicht sitzt hier aber auch jemand,der noch dabei ist und mehr weiß, was da genau passiert.

28.02.2024 20:49 • #13


M
@Allessch Geuan. Vielleicht werwischt ud ja hier auch einen Zeitarbeiter der dir eine nichtsaussagende Antwort gibt Man weiß ja nie wo die überall lauern

28.02.2024 20:55 • x 1 #14


Rosenzauber
@Allessch wenn nicht auch nicht schlimm bin 2013 mit einer EU Rente von 800Euro gestartet und durch die ganzen Erhöhungen bald auf 1200Euro. Das ist schon echt gut

28.02.2024 21:18 • x 1 #15


A
Ha, jetzt weiß ich (vermutlich)wo das Problem ist. Rente wird nachschüssig gezahlt, dh. am Ende des Monats rückwirkend für den laufenden Monat.
Die übliche Rentenanpassung für Juli wird also am Ende des Monats Juli gezahlt. Die Mitteilung kommt vorher.
Dieser Zuschlag jedoch bezieht sich auf den Rentenwert von Juni (ohne Anpassung)
Deshalb müssen die 2 Berechnungen machen.
Also zahlen sie den Zuschlag erstmal gesondern am 15.7. aus und müssen sich etwas ausdenken, wie das in Zukunft laufen kann (obwohl es so schwer nicht sein dürfte?

28.02.2024 21:21 • #16


A
Zitat von Britta35:
@Allessch wenn nicht auch nicht schlimm bin 2013 mit einer EU Rente von 800Euro gestartet und durch die ganzen Erhöhungen bald auf 1200Euro. Das ist schon echt gut

Naja, 1-Zimmerwohnungen kosten hier auch schon um die 1000Euro. Viel sind da 1200Euro Rente nicht gerade, außer Du bekommst Hilfe zum Lebensunterhalt.

28.02.2024 21:26 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

Rosenzauber
@Allessch hier nicht Einzimmer ca. 650Euro als ich eingezogen bin 440Euro Gas Betriebskosten Miete und erhöht kannst ja noch 540Euro Job dazu machen ich bin froh dass ich die Rente habe seit 10 Jahren.

28.02.2024 21:33 • x 1 #18


A
Ich habe etwas gefunden, auch auf der DRV-Seite

Die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags soll in zwei Stufen erfolgen:
Erste Stufe: Ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Dieser wird auf Basis der Netto-Rente für Juli 2024 berechnet und monatlich in dieser Höhe gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats. Eine Erhöhung erfolgt durch die Rentenanpassung im Juli 2025.

Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der durch die Deutsche Rentenversicherung auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnete Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe.

Dann werde ich mal rechnen, ob dann im Dezember 25 die Rente wieder niedriger werden würde..

7,5% (wenn überhaupt) der Nettorente ist etwas anderes als 7,5% auf die Entgeltpunkte

28.02.2024 21:39 • #19


A
-----------

gerade überschlagen, ja, wird dann wieder weniger im Dezember 25 als im Juli.
(bei mir jedenfalls)

28.02.2024 21:50 • #20


A


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