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Hallo zusammen,

folgende Situation:
Ich leide seit Jahren an einer Zwangsstörung, die ich aber immer ganz gut im Griff hatte. Nun habe ich im vergangenen August meinen Job gewechselt. Der neue Job ist ziemlich herausfordernd und dementsprechend mit einem deutlichen Stressfaktor verbunden. Seitdem habe ich extreme Zwänge und eine Angststörung dazu bekommen. Diese bezieht sich im privaten Bereich sowie im beruflichen. Im Dezember ist es so schlimm geworden, dass ich aufgrund Zwänge und Ängste meine Arbeit nicht mehr erledigen konnte.

Ich bin seit dem krankgeschrieben und zum 05.02. würde ich ins Krankengeld fallen. Ich habe innerlich schon mit dem Job abgeschlossen und kann zum 01.03. zu meinem alten AG zurückkehren. Bei meinem aktuellen AG ist gerade nicht an Arbeit zu denken. Ich bin zwei Stunden vor dem Wecker wach geworden, war nervös und angespannt. Die Arbeiten kann ich nur eingeschränkt durchführen, da ich die meiste Zeit mit Ängsten (stelle mir die Frage ob ich etwas falsch gemacht habe und spinne mir gedanklich die größten Katastrophen zusammen) und daraus resultierend mit Zwängen (damit die Ängste nicht Realität werden) zu kämpfen habe.

Ich kehre zu meinem alten Arbeitgeber zurück, da ich dort mit dem Stressfaktor deutlich besser zurecht komme und ich denke, dass ich dort mein Leben wieder geordnet bekomme und ich wieder Spaß an der Arbeit finde.

Ich habe am Donnerstag ein Gespräch mit dem jetzigen Arbeitgeber. Ich habe ihnen am Anfang der Krankheit erzählt, dass ich unter Zwängen und Angststörungen leide. Diese aber nicht mit dem Job zu tun haben. Hatte einfach nicht den Mumm, zu erzählen, dass ich mich dort unwohl fühle. Der Arbeitgeber hat sich super verhalten und mir Hilfe (Sozialdienst - Arbeitsmedizin) angeboten. Sie sind mit meiner Arbeit auch sehr zufrieden gewesen und haben mir Zeit zur Erholung (trotz Probezeit) angeboten.

Nun mein Anliegen:
Ich möchte meinem Arbeitgeber erzählen, dass ich nicht glaube, dass ich zukünftig mit der Belastung zurecht komme und ich nicht nicht wohl fühle. Für mich steht fest, dass ich dort keine Zukunft sehe.

Ich möchte am Donnerstag anstreben, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Ich möchte einfach so ehrlich sein, damit sie auch rechtzeitig einen Nachfolger suchen können.

Sollte ich am Donnerstag kündigen (zwei Wochen Kündigungsfrist), bekomme ich dann Probleme, dass ich ab dem 05.02. kein Krankengeld der Krankenkasse erhalte? Arbeitssuchend melden bringt doch auch nichts, da ich bei Eigenkündigung eine Sperrfrist erhalte. Wie verhält es sich bei einer Sperrfrist, zahle ich die Krankenkassenbeiträge selbst?

Sollte der Arbeitgeber von sich aus das Arbeitsverhältnis beenden, wie verhält es sich dann? Zahlt die Krankenkasse Krankengeld?

Ich habe auch kein Problem damit, keine Gelder zu erhalten. Ich habe zum 01.03. eine neue Beschäftigungsmöglichkeit und kann es problemlos überbrücken. Es geht nur darum, bei Eigenkündigung die richtigen behördlichen Wege einzuschlagen.

Sorry für die vielen Fragen. Ich bin echt damit überfordert.

Liebe Grüße

P.S. Ich habe am Mittwoch einen ersten Termin bei einer Psychologin/Psychotherapeuten damit ich die Zwänge und Ängste in den Griff bekomme.

19.01.2021 12:44 • 19.01.2021 #1


1 Antwort ↓

S
Wenn Du Deinen Arbeitsvertrag selbst kündigst oder Dir wegen einer Pflichtverletzung außerordentlich oder ordentlich gekündigt wurde, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen: Das bedeutet: Du bekommst erstmal kein Arbeitslosengeld.

Wenn du Deine Arbeit kündigst, gilt in der Krankenversicherung noch eine sechswöchige Schutzfrist. Diese beginnt mit dem ersten Tag zu laufen, nach dem das Arbeitsverhältnis bzw. der Anspruch auf Entgelt offiziell geendet hat.

19.01.2021 12:49 • x 2 #2





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