Zitat von MSL: Nun steht der neue Antrag bevor. Ich habe große Angst. Der neue Psychiater kennt mich ja noch nicht richtig. Alle Unterlagen von meiner alten Ärztin habe ich ihm gegeben. Aber wie kann ich zb der Rentenversicherung beweisen, dass ich durchgängig in Behandlung war. Meine Ärztin ist ja nicht mehr da und die Praxis ist geschlossen. Die deutsche Rentenversicherung kann meine Ärztin doch gar nicht mehr befragen. Ich habe wirklich große Angst und weiß nicht was ich tun soll.
Du hast ja gesagt, dass Du alle Unterlagen an den neuen Arzt weitergeben hast. Also sollte der ja Deine Diagnosen und Dein Krankheitsbild ja kennen. Dementsprechend wird er dass auch der DRV mitteilen.
Die DRV befragt ja nicht den Arzt danach, wie gut er Dich kennt. Der bekommt einen standardisierten Fragebogen zum Ausfüllen und einen bezüglich der Vergütung, die er fürs ausfüllen bekommt. Wenn der Arzt also über deinen Gesundheitszustand im Bilde ist, kreuzt er sicher das gleiche an, wie deine alte Ärztin.
Was Du tun solltest ist doch klar. Du stellst wie gewohnt einen Antrag auf Verlängerung der EMR und gibst die Ärzte an, die Dich aktuell behandeln. Und dann wartest Du, was Dir die DRV mitteilt. Mehr kannst Du ohnehin nicht tun.
Du wirst ja mit dem neuen Arzt sicher besprochen haben, dass Du eine EMR bekommst und woran Du leidest. Also gibt es ja keinen Grund, dass der Arzt sich gegen eine weiterführende EMR aussprechen könnte. Was hätte der denn davon? Meinst Du, der will Dich ruinieren oder Dir das Leben schwer machen? Weshalb sollte er sowas wollen?
Die DRV wird auch nicht von einer spontanen Heilung ausgehen, wenn sie schon 9 Jahre eine EMR bezahlt hat. Nur ist das eben ein Verwaltungsakt, der durchgeführt werden muss.
Sollte die DRV etwas mitbekommen, dass sie zu unrecht eine EMR bezahlt, kann sie die Zahlung sowieso immer einstellen und im Zweifelsfall klärt ein Gericht, ob dies rechtens ist.
Und zu unrecht würde sie ja nur zahlen, wenn sie beweisen kann, dass Du tatsächlich mehr als 3 Stunden täglich einer gewerblichen Arbeit nachgehst, die Du verschweigst.
23.09.2024 10:56 •
x 1 #33