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E
Hallo liebes Team,

vor ca 10 Jahren habe ich schon einmal unter Agoraphobie gelitten, eine Konfrontationstherapie gemacht und war dann bis vor ca 1 Jahr fast beschwerdefrei bzw. in der Lage, mit den Angstgefühlen umzugehen.

Vor einem reichlichen Jahr begannen die Angstattacken wieder und ich habe mich über den Hausarzt relativ schnell zum Psychologen überweisen lassen. Dort läuft seit Mai vorigen Jahres eine Verhaltenstherapie, die mein Leben schon ganz schön durcheinander gewirbelt hat und mir veränderte Sicht- und Gedankenweisen gebracht hat. Ich finde diese Art der Therapie sehr gut.

Diese Therapie wird von der Krankenkasse bewilligt und ist schon mehrmals verlängert worden. Gibt es hier jetzt eine Grenze?
Gibt es eine Höchst- oder Richtgrenze, wieviel Stunden überhaupt genehmigt werden?
Ich bitte, mich richtig zu verstehen. Ich gehe nicht dorthin, weil ich die Therapie gut finde, sondern weil ich mit Hilfe der Therapie die Angst besiegen und wieder selber leben möchte.
Aber ich bin der Meinung, dass ich noch weitere Therapiestunden benötige.

Jetzt schon vielen Dank für die Antwort
engelchen106

24.07.2008 12:26 • 28.07.2008 #1


1 Antwort ↓

B
Hallo engelchen,

es gibt bei den gesetzlichen Krankenkassen n.m.K. eine Obergrenze von 60 Therapiestunden. Eine weitere Verlängerung ist sicherlich eher schwierig. Da müsstest Du mit Deiner Krankenkasse sprechen, wie sie dazu steht, denn Einzelfallentscheidungen sind immer möglich. Da auf jeden Fall ein Gutachterverfahren notwendig wäre, müßte hierzu Dein Therapeut sehr ausführlich begründen, weshalb sich nach 60 Stunden nun gerade in den beantragten weiteren Stunden ein Erfolg einstellen sollte, was oft doch schwer zu begründen ist.

Ansonsten bliebe Dir nur der Weg, die Therapie als Selbstzahler fortzuführen oder eine stationäre Behandlung in einer verhaltenstherapeutischen Klinik ins Auge zu fassen.

Gruß

Bernd Remelius

28.07.2008 11:32 • #2





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