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Niccolina
Ich bin seit etwa 2 Jahren ambulant in einer Klinik in Behandlung. Nun haben die Verantwortlichen dort die Regularien geändert. Ich habe jetzt folgende Alternativen: entweder ich lasse mich stationär einweisen oder nehme an ambulanten Angeboten teil (für mich kommt dort nur Bilderleben in Frage nach Rücksprache mit meinem behandelnden Arzt) oder aber ich kann mir noch einmal Medikamente holen und muss dann zusehen, wo ich bleiben.

Die Wartezeit für einen Platz bei einem Therapeuten bzw. Psychiater beträgt bei uns in der Stadt mind. 9 Monate (!)

Meine Frage, wenn ich mich weder stationär aufnehmen lassen kann (was lt. meinem Arzt nicht zwingend notwendig ist!) und auch die Angebote der Klinik auf mich nicht zutreffen, endet die Behandlung dort. Wird das von Krankenkassen als Abgebrochene Behandlung gewertet und muss ich damit rechnen, dass ich auf die nächste Kostenübernahme einige Jahre (3 Jahre ?) warten muss?

Vielen Dank!

Nicole

22.09.2010 14:43 • 22.09.2010 #1


1 Antwort ↓

B
Hallo Nicole,

da kann ich Dir fundiert leider nicht weiterhelfen. Abrechnungsmodi und Wartezeiten im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich sind zusätzlich oft sehr unterschiedlich. Da sind wir hier keine Fachleute dafür.

Deshalb würde ich Dir raten, Dir zuerst klar zu werden, was DU willst und dann ein persönliches Gespräch bei Deiner Krankenkasse zu suchen, um Deine Fragen dort zu klären.

Alles Gute für Dich

Bernd Remelius

22.09.2010 18:27 • #2





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