Schlaflose
Mitglied
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Vielleicht gilt das nur für den Fall, dass die Krankenkasse nach 12 Monaten davon ausgeht, dass eine Person auch nach Ablauf von 18 Monaten nicht arbeitsfähig sein wird und ihn nach 12 Monaten dazu auffordert, einen Rentenantrag zu stellen. Wenn dann ärztlicherseits attestiert wird, dass die Arbeitsfähigkeit doch wieder hergestellt wird, geben sie ihm noch 6 Monate Zeit.
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