@Schizophrenia
1) Du musst etwas Ordnung in deinen Gedanken machen. Und dich z.B. bei einer auftauchenden Frage immer zuerst fragen, WER wohl für diese Information die BESTE Informationsquelle ist, also wer dafür eigentlich zuständig ist.
Das Arbeitsamt ist doch nicht für das freiwillige soziale Jahr zuständig. Wieso erwartest du dann von ihnen, dass sie dir dafür die richtigen Informationen geben können?
2) Du solltest dir klarmachen, dass du mit 25 Jahren im Prinzip SELBER für dein Leben verantwortlich bist.
Du vermittelst den Eindruck, dass du von anderen bzw. der Gesellschaft in Form des Arbeitsamtes und uns erwartest, dass sie dich rundumversorgen. Daher kann ich den Ausdruck "dich auf deiner Panik ausruhen" durchaus nachvollziehen.
Nur weil man irgendwelche Gefühle und Unlustgefühle hat, bedeutet das nicht, dass man sich in eine Hängematte legen und von der Gesellschaft die Versorgung für den Rest seines Lebens erwarten kann.
Die schwer arbeitenden Menschen im Arbeitsamt werden das wohl genauso empfinden und sich allein schon deswegen kein Bein ausreißen, um für dich Infos zu besorgen, die du zudem selber besorgen kannst.
3) Wenn man Anspruch auf Kost und Logis hat, dann bedeutet das in aller Regel "Vollpension".
Wenn ausgerechnet die Institution, die du dir ausgesucht hast, das nicht anbietet, dann
a) hinterfrage und diskutiere das mit denen
b) such dir eine andere. Es gibt massenhaft Angebote.
http://www.pro-fsj.de/index.php/einsatzfelder Unterkunft bekommt man in der Tat nicht immer (siehe Link). Dann muss man die Miete wohl irgendwie anders besorgen - notfalls mit einem Minijob oder als "Wohngeld" vom Wohnungsamt, wenn du darauf Anspruch hast.
Wenn du für das FSJ woanders "in Logis" wohnen musst, kannst du deinen Vermieter fragen, ob du deine Wohnung so lange untervermieten darfst. In solchen Fällen hast du meines Wissens sogar Anspruch auf diese SCHRIFTLICHE Erlaubnis. (Aber wenn du die Erlaubnis nicht einholst, hast du Anspruch auf eine fristlose Kündigung der Wohnung. OB du diesen Anspruch in SO einem Fall wirklich hast, solltest du aber sicherheitshalber auch noch -vorab - recherchieren.)
4) Zum Kindergeld: Wenn ich das mit 2 Klicks ergoogeln kann, warum dann du nicht?
"FSJ Kindergeld" in Google eintippen, auf Okay klicken und dann aus einem der VIELEN Links dazu aussuchen.
5) Wenn man krankgeschrieben ist, dann darf man gar nichts arbeiten, schon gar nicht in Vollzeit! Das ist aber doch ganz selbstverständlich! Wieso fragst du sowas überhaupt?
Und WENN du schon fragst, wieso fragst du das ausgerechnet die Mitarbeiter des Arbeitsamts!? Die müssen da doch sauer werden. SIE schuften den ganzen Tag für dich und andere, und dann bekommen sie so eine Frage gestellt! Sie können daraus doch ohne weiteres ableiten, dass es mit deiner "Krankschreibung" wohl doch nicht so ernst ist wie du behauptest, andernfalls würdest du gar nicht ein FSJ in Erwägung ziehen können. Oder wie soll das logisch zusammenpassen? Das FSJ ist doch auch "Arbeit".
http://www.pro-fsj.de/index.php/was-ist-das-fsj 6) Du weißt doch sicher, dass JEDE Tätigkeit, die über 15 Wochenstunden hinausgeht, aus Sicht des Arbeitsamts bedeutet, dass du nicht mehr "arbeitslos" bist, oder? Außerdem stehst du ja während eines FSJ nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Dann stehen einem üblicherweise keine Leistungen mehr zu. Ob es dazu Ausnahmen gibt (was ich eher nicht glaube), könntest du eher in einem Arbeitslosenforum/Erwerbslosenforum erfragen. googeln.
Und wenn du weitere Fragen zum FSJ hast, würde ich mich an deiner Stelle direkt dorthin wenden, die sich direkt damit befassen. Ebenfalls: "FSJ" in Google eingeben und aussuchen.