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Nicky78
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Hallo an alle,

ich bin nach fast einem Jahr Krankheit kurz vor der Wiedereingliederung. Mein Arbeitgeber weiß nicht wirklich was los war. Ich habe auch nicht viel Kontakt gehalten in der Zeit. Ich habe eine generalisierte Angststörung mit Depressionen aber hauptsächlich Angst. Außerdem wurde eine PTBS festgestellt.

Der Brief zu Wiedereingliederung wird ja auf dem Briefkopf des Psychiaters ausgestellt sein. Spätestens dann oute ich mich ja.

Dem Arbeitgeber war bisher nicht bekannt, dass ich psychische Probleme hatte. Ich werde ja dann ein Rückkehrgespräch haben und auch wenn sie mich nicht direkt fragen werden, sie ja irgendwas erwarten und ich habe das Gefühl, dass ich nach so langer Abwesenheit und schlechter Kommunikation irgendetwas sagen muss.

Wie sind eure Erfahrungen damit?

LG Nicky

11.08.2026 #1


11 Antworten ↓

Gaulin
Zitat von Nicky78:
Wie sind eure Erfahrungen damit?

Du musst nix genaues sagen. Psychische Probleme sind mittlerweile auch, oder sollten es, schon normal...
Du kannst, wenn, es ja sehr allgemein halten. Das ist sehr persönlich. Keiner ahnt oder weiß wirklich was genau los ist und das ist auch ok so. Kann ja auch was vorgefallen sein oder eine Krise, die jeden treffen kann... von daher würde ich es auch genauso behandeln, das Thema.

x 2 #2


A


Wie viel dem Arbeitgeber mitteilen? Kurz vor Rückkehr

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Greta__
Dir wird ein BEM-Gespräch angeboten. Was du dort sagst fällt unter die Schweigepflicht und wird nicht an deinen Vorgesetzen weiter getragen.

Du musst gar nichts sagen wenn du nicht willst. Zwingen darf dich keiner dazu, also direkte Feagen musst du nicht beantworten.

x 4 #3


N
@Greta__ nein es ist kein BEM, das habe ich nicht machen können. Es geht um das Personalgespräch bei Rückkehr mit meinen Vorgesetzten.
Ich weiß dass ich nicht muss, aber wie sieht das denn aus nach einem Jahr?!

x 1 #4


Greta__
Zitat von Nicky78:
@Greta__ nein es ist kein BEM, das habe ich nicht machen können. Es geht um das Personalgespräch bei Rückkehr mit meinen Vorgesetzten. Ich weiß ...

Wieso hast du kein BEM-Gespräch? 😯

Das Personalgespräch würde ich ohne Betriebsrat ablehnen.

x 2 #5


N
@Greta__ es wurde mir angeboten aber auf persönliches Erscheinen bestanden. Da ich dazu nicht in der Lage war und man mir keinen telefonisches oder online-Gespräch angeboten hat, habe ich es nicht wahrgenommen.

#6


Greta__
Zitat von Nicky78:
@Greta__ es wurde mir angeboten aber auf persönliches Erscheinen bestanden. Da ich dazu nicht in der Lage war und man mir keinen telefonisches oder ...

Zur Wiedereingliederung kannst du aber ein BEM-Gespräch führen.

Personalgespräch würde ich wie gesagt nur mit Betriebsrat führen.

x 2 #7


Sonja77
Also müssen musst du gar nichts sagen wenn du nicht willst und wenn du etwas dazu sagen möchtest dann kannst du entscheiden was und wie viel davon

Also theoretisch muss dein Arbeitgeber nichts über den Grund wissen

Praktisch kannst du ihm natürlich auch was davon erzählen wenn du das möchtest und ihr ein sehr gutes Verhältnis habt

Ich persönlich würde nichts darüber sagen egal ob Psychisch oder körperlich das ist privat und solange keine Pflicht besteht das man es sagen muss sehe ich es auch nicht ein mein privat Leben breit zu treten

x 2 #8


Perle
@Nicky78 Hallo,

Zitat von Nicky78:
Der Brief zu Wiedereingliederung wird ja auf dem Briefkopf des Psychiaters ausgestellt sein. Spätestens dann oute ich mich ja.

Nein, es gibt dafür einen Vordruck, den alle Beteiligten unterschreiben. Du kannst Deinen Psychiater bitten, ohne Stempel zu unterschreiben.

Ein BEM macht am meisten Sinn, kurz bevor die Wiedereingliederung beendet ist. Dann kannst Du am besten beurteilen, ob Dein Arbeitsplatz und alles, was damit zusammenhängt, so bleibt oder ob Du Änderungswünsche hast. Kannst ja nochmal drüber nachdenken. Es macht schon Sinn und Du kannst es immer proaktiv in die Wege leiten.

LG Perle

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Änäynis
Als Betriebsrat empfehle ich dir dringend zu dem Personalgespräch einen Betriebsrat mit ins Boot zu holen. Des Weiteren ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir nach 6 Wochen AU im Jahr das BEM Verfahren anzubieten. Arbeitgeber versuchen das immer etwas umzubenennen um den Betriebsrat nicht automatisch an Bord haben zu müssen. Personalgespräche aller Art ohne BR sind sind Naiv und arten in den meisten fällen aus.
Wichtig ist in allem das Personalgespräch oder im besseren Fall das BEM nicht abzulehnen. Im Falle einer Kündigung inkl. schutzklage wirkt sich das vor Gericht schon negativ für dich aus.

x 3 #10


N
@Änäynis danke. Das BEM wurde bereits angeboten, konnte aber nicht stattfinden , weil ich nicht in der Lage war, den Termin vor Ort wahrzunehmen. Daraufhin wurde es wieder geschlossen.

#11


Änäynis
Das ist ärgerlich weil es zulässig ist, das bem gespräch wärend der AU durchzuführen. Sinnvoller wäre gewesen den Termin zu verschieben. Mit hilfe deines Betriebsrates kannst du aber Fragen, ob man das BEM verfahren wieder aufrollen kann. Egal für was du dich entscheidest wäre es Naiv ohne deinen BR weiter zu agieren.

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Mira Weyer
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