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Panik-Ersticken
Hi!

Wie ihr mitbekommen habt, war ich heute zum Aufnahme gespräch in der Psychosomatischen Station. Sie können mich nicht sofort nehmen, aber in naher Zukunft (angeblich irgendwann nächste Woche). Aber erstmal soll ich mein Problem mit der Ausbildung lösen....allein....

Also ich mache eine Ausbildung zur Rettungsassistentin. Es ist eine Stufenausbildung, also ähnlich wie in der Schule verschiedene Klassen. Ich habe bis zum 9.5 Urlaub, danach wäre ich in die nächste Klasse (RAK) gekommen. Nun ist es so, das ich ja Stationär aufgenommen werde und es vorraussichtlich länger dauert als bis zum 9.5.
Im Ausbildungsvertrag steht aber: eine unterbrechung der Ausbildung ist nur möglich, wenn eine Schwangerschaft besteht. Und das ich überhaupt keine Psychischen Krankheiten haben darf. Aber die habe ich jetzt. Nun muss ich dort anrufen und das Regeln..... ich habe so wahnsinnge Angst, denn ich WILL diese Ausbildung, ich WILL diesen Beruf machen..... Außerdem habe ich für die Ausbildung 3570€ gezahlt. Der mit dem ich das Gespräch hatte, sagte ich müsse nicht sagen, warum ich meine Ausbildung derzeit nicht weiterführen kann, aber was sag ich dann, sie werden ja fragen......

Was soll ich nun machen, und was soll ich denen sagen?

Sorry, das ich euch wieder so einen Roman geschrieben habe......

LG. Jenny

16.04.2011 20:07 • 16.04.2011 #1


2 Antworten ↓


G
Ich vermute, die Rechtslage ist so: Du durftest bei Abschluss des Ausbildungsvertrages keine psychische Erkrankung haben.
Oder was genau steht da drin?

Wenn du nach Abschluss des Vertrages irgendine Krankheit bekommst, kann das ja wohl eigentlich nicht bedeuten, dass du dann mittendrin die Ausbildung abbrechen musst. Vor allem, wenn du so viel Geld dafür bezahlt hast.

Steht irgendetwas im Vertrag darüber, was bei Abbruch der Ausbildung mit dem Geld passieren soll?

Normalerweise ist es arbeitsrechtlich so, dass der Arbeitgeber oder Ausbilder kein Recht darauf hat, die Diagnose einer Krankheit genannt zu bekommen. D.h., du könntest ihnen mitteilen, dass du dich von .... bis voraussichtlich .... eine Behandlung unterziehen musst. Mehr nicht.

Natürlich wäre es gut, sich vorher zu überlegen, was du sagst, wenn sie dich doch nach dem Grund fragen. Denn das ist eine normale menschliche Rückfrage, die kommt meist doch, obwohl eigentlich nicht erlaubt. (Zumindest in normalen Arbeitsverhältnissen ist es nicht erlaubt. Und meines Wissens darf man dabei sogar lügen, wenn es nicht anders geht. Aber sicher bin ich mir da nicht, und ich würde mich an deiner Stelle da vorher gut erkundigen. Oder im Internet googeln. Und sowieso nur lügen, wenn es gar nicht zu umgehen ist. Sonst ist später das Vertrauensverhältnis zu sehr gestört.)
http://www.gutefrage.net/frage/was-soll ... -erzaehlen

Hier ist das Bürgertelefon für Arbeitsrecht von Ministerium für Arbeit und Soziales: Tel. , 14 ct./Min, Mo-Do 8-20 Uhr.


01805/ 67 67 13

16.04.2011 22:43 • #2


G
Aber zuerst lies deinen Ausbildungsvertrag genau durch und leg ihn dir natürlich für das Telefongespräch dazu.

16.04.2011 22:49 • #3





Mira Weyer