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Mein Vater hätte für mich Unterhalt zahlen sollen, und seine Adresse war auch bei meiner Geburt bekannt. Dennoch wurde meiner Mutter gesagt, das ginge nicht, weil er nicht auffindbar wäre. Wie kann das sein, wenn die Adresse bekannt ist ?

17.06.2025 20:02 • 18.06.2025 #1


49 Antworten ↓


Das ist merkwürdig
Steht er auf deiner Geburtsurkunde?
Viele
Väter verziehen unbekannt,wenn es um Unterhalt geht.
Dann wird Unterhalt vom Staat gezahlt
Hat deine Mutter das beantragt?

A


Warum ist Vater nicht auffindbar, wenn Adresse bekannt ist ?

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@cherryfreeze ich denke, dass er umgezogen ist aber sich nicht mit seinem

neuen Wohnsitz ANgemeldet

hat.

Brauchst Du die Adresse jetzt o war das. nur eine allgemeine Feststellung/Aussage?

@cherryfreeze wenn der Unterhalt tituliert wurde - geh zum Anwalt- der geht zum Gerichtsvollzieher -und der wird ihn dann schon ausfindig machen.

Wenn man nicht ganz dumm ist (sorry) kommt Mann um Unterhalt herum. Wenn die Kinder nicht ganz dumm sind- und Mutter sich titulieren hat lassen- dann kommst du zu deinem Recht falls dir daran liegt

Deine Mutter müsste demnach Unterhaltsvorschuss erhalten haben wenn sie das beantragt hat- allerdings entspricht das nicht dem Unterhalt der in der Düsseldorfer Tabelle steht.

Früher reichte schon der Verzug in ein anderes Bundesland aus, um für die Ämter nicht mehr auffindbar zu sein. Dagab es noch keine bundesweite Vernetzung wie heute.

Es wäre natürlich möglich gewesen, über Polizei, Staatsanwaltschaft, usw. aber der Aufwand wurd enicht betrieben.

@Mariebelle Ja, die Vaterschaft wurde bestätigt ! Das Komische ist, man muss doch schon von Geburt an Unterhalt zahlen, und er hatte noch 'ne Zeit lang dort gewohnt, wo er bei meiner Geburt gewohnt hat, und meine Mutter weiß von 'ner Bekannten, dass er zumindest noch bis vor ein paar Jahren in der gleichen Stadt gewohnt hat...

@Luce1 Nein, ich find das Ganze nur komisch und unfair.

@Junika2906 Ja stimmt, nur damals meinte meine Mutter, er konnte nicht gefunden werden und dann hab ichs einfach hingenommen, aber dann ist mir viel später eingefallen, dass die Adresse doch bei Geburt bekannt war und er immer noch in der gleichen Stadt wohnt, aber halt im Ausland. Gerade wurde hier gesagt, schon wenn jemand in 'nem anderen Bundesland wohnt, ist er für die Ämter nicht mehr auffindbar...

Waren deine Eltern verheiratet u steht er auf der Geburtsurkunde?
Viele Frauen müssen den Unterhalt einklagen

@Junika2906 Ja, hat sie auch. Finds nur unfair, dass er nie was zahlen musste

@Drkingschultz Schon wenn man in 'nem anderen Bundesland wohnt, ist man nicht mehr auffindbar ? Was ist das denn ? Na, dann ist es kein Wunder, denn er wohnt nicht nur in 'nem anderen Bundesland, sondern auch in 'nem anderen Land !

@Mariebelle Sie waren nicht verheiratet, aber er steht auf der Geburtsurkunde ! Ob sie verheiratet waren oder nicht, ist doch egal, er muss doch trotzdem Unterhalt zahlen !

@cherryfreeze der Staat findet dich wenn du Unterhalts Schulden hast. Frag mal deine Mutter ob sie sich das titulieren hat lassen

@Drkingschultz Achso, das war damals ! Ich wurde 96 geboren. Also jetzt sollte es möglich sein, auch wenn er im Ausland wohnt ?

@Junika2906 Heißt, es besteht die Möglichkeit, dass er den Unterhalt zurückzahlen muss, auch wenn meine Mutter schon vom Staat Unterhalt bekommen hat ?
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Zitat von cherryfreeze:
@Drkingschultz Schon wenn man in 'nem anderen Bundesland wohnt, ist man nicht mehr auffindbar ? Was ist das denn ? Na, dann ist es kein Wunder, denn ...

In welchen Land?

@Mariebelle Ich weiß es nicht, ich werds mit meiner Mutter noch besprechen

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