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@Mariebelle Polen

Gibt es da einen Datenaustausch mit Deutschland?

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Warum ist Vater nicht auffindbar, wenn Adresse bekannt ist ?

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Wenn deine Mutter darüber einen Titel hat dann kannst du das Geld einfordern- das hab ich auch so gemacht.

@Mariebelle
Ja, Unterhaltsschulden können nach 30 Jahren noch bestehen, wenn der Anspruch tituliert wurde, z.B. durch einen gerichtlichen Beschluss oder eine notarielle Urkunde. Ist der Unterhaltsanspruch jedoch nicht tituliert, verjährt er in der Regel nach drei Jahren

Hatte ich recht mit der Vermutung

„Unterhaltsansprüche können auch im Ausland geltend gemacht werden, insbesondere innerhalb der EU und in bestimmten Staaten wie den USA und Australien, dank internationaler Abkommen.“

Heute is das nicht mehr so einfach da „davon“ zu kommen…

Wobei man immer betrachten muss warum wurde kein Unterhalt gezahlt- kein Bock oder ging finanziell einfach nicht. Wenn man bedenkt das einem Mann heut 1400Euro stehen bleiben dürfen ca. Is das leicht der Witz dafür das Frau alles mögliche beantragen kann…

@Mariebelle Hab gegoogelt, ja, gibt es

@Junika2906 Naja, das Ding ist, es wurde ja nach meinem Vater gesucht... heißt das nicht, dass meine Mutter den Anspruch tituliert hat, sonst hätten sie ja nicht gesucht, oder ? Ich hab meine Mutter gefragt, sie meinte es wär schon zu lang her...

Wer in die USA einwandert
Muss alles dokumentieren
Ich bin vor 20 Jahren eingewandert
Wurde durch meinen AG geholt u die Firma hat das Visum gezahlt

Aber Polen ist doch an einer Grenzmit D
Da müsste man doch den Vater finden
Meldepflicht?

@Junika2906 Das Ding ist ja, ich ging ihm halt am Ar. vorbei, weshalb er nicht gezahlt hat, deshalb ist es mir so wichtig, dass er seine Schulden dann doch noch zurückzahlt

Zitat von cherryfreeze:
@Junika2906 Naja, das Ding ist, es wurde ja nach meinem Vater gesucht... heißt das nicht, dass meine Mutter den Anspruch tituliert hat, sonst ...

Unterhalt verjährt nicht

@Mariebelle Ich wurde 96 geboren, hier wurde schon gesagt, damals war man schon unauffindbar, wenn man in 'nem anderen Bundesland wohnte...jetzt ist es anders, jetzt kann man ihn easy in Polen finden.

Dann beauftragte einen Anwalt o Beistand der in beiden Ländern zugelassen ist

@Mariebelle So steht es aber im Internet ! Wenn man den Anspruch nicht tituliert hat, verjährt er nach 3 Jahren...

@Mariebelle Aber wenn meine Mutter den Anspruch nicht tituliert hat und er ja schon längst verjährt ist, hat er doch keine Schulden mehr und ich kann nichts dagegen machen, oder ?

Nach Volljährigkeit verjährt er nach 3 Jahren dann. Wenn er tituliert ist hast du 30 Jahre. Daher musst dich erst mit deiner Mutter unterhalten.

Und mal so nebenbei - hast du jemals deinen Vater kontaktiert und gefragt warum er nicht da war? Ich würde da nicht immer alles den Müttern glauben … sondern mir mein eigenes Bild machen.

1. hab ich das damals so gemacht und daraus dann selbst meine Schlüsse gezogen ohne das bla bla meiner Mutter und 2. sind auch Mütter manchmal nicht ganz ohne- die Ex Partnerin meines Partners macht es ihm seit 3 Jahren so schwer das gar kein Umgang mehr da ist… und das liegt nicht an ihm sondern weil sie einfach eine durchtriebene F. ist

Papas sind nicht immer die Bösen

Du bist die Tochter
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@cherryfreeze er wird Schulden ans Amt zurück zahlen müssen nehm ich an -da die ja in Vorkasse gegangen sind an deine Mutter damals.
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Zitat von Mariebelle:
Du bist die Tochter Dein Recht musst du einklagen Hol dir einen Beratungsschein vom Amt, wenn du wenig Geld hast

Jetzt braucht sie damit nicht mehr an kommen, wenn nicht tituliert.. das hätte ihre Mutter machen müssen- ich bezweifle dass das geht. Da könnte ja jeder irgendwann wenn er 55 is daher kommen und sagen ach da war ja noch was. Deswegen ist das ja auch auf eine Zeit limitiert.

@Junika2906 Meine Mutter meinte, sie weiß nicht mehr ob sie ihn tituliert hat oder nicht. Nein, ich hab ihn nie kontaktiert, denn wenn ich ihm wirklich wichtig wär, hätte er mich doch kontaktiert ! Verstehe nicht, warum mir meine Mutter solche Lügen über ihn erzählen sollte. Weil es einen Streit gab und sie mich für sich selber behalten wollte ?

Zitat von Junika2906:
Jetzt braucht sie damit nicht mehr an kommen, wenn nicht tituliert.. das hätte ihre Mutter machen müssen- ich bezweifle dass das geht. Da könnte ...

Wenn sie auf der GU steht auch nicht?

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