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M
Guten Abend.

Ich war wieder - wie in meinem TB schon öfter geschildert - in einer SHG. Wir sind intern nur bedingt zu einer Einigung gekommen und das Ganze wurde von einem Mann geschildert.

Dieser wurde in der Schule von einem größeren, stärkeren und weiterentwickelten Mitschüler eingeladen. Der Betroffene zockte damals gerne Konsole, war wohl zwischen 6-8 Klasse, anderer Schüler gleich alt. Nach dem Zocken wurde ihm gesagt, der andere hat wohl sein bestes Stück ausgepackt, ihn doch mal anzufassen. Als Gegenleistung fürs Zocken. Später wurde mit weiterem Mobbing gedroht. Zwischendurch wurde der Betroffene immer mal wieder gedrängt, erpresst. Auch Angebote es mit dem Mund zu versuchen, zu schlucken waren wohl dabei. Das ging wohl ziemlich lange so. Gesprochen hat er wohl bisher mit niemanden darüber. Weder Freund_Innen noch Ärzte etc. Wir wohl die ersten. Ein zweifelhaftes Vergnügen.

Würde gerne eure Meinung hören als was das ihr einsortieren würdet.

Ich frage mich das auch, weil Vergewaltigung für den Mann - wenn das eine Frau macht - sowieso schon ziemlich spät anfängt (es fallen ja schon die Schlagzeilen 34-jährige Lehrerin verführte Schüler darunter. Bei einer Frau würde es bei einem Lehrer gleichen Alters (34) so lautet: 34-jähriger Lehrer vergewaltigte Schülerin; passiert das einem Mann sieht das anders aus.). Ggf. dann auch bei einem Mann, speziell, vielleicht, wenn man sich in seiner eigenen Sexualität unsicher ist. Er selbst hatte sich dazu nicht geäußert.

21.07.2020 20:29 • 22.07.2020 #1


9 Antworten ↓


A
Es ist sexuelle Nötigung und gehört angezeigt.

21.07.2020 20:51 • x 3 #2


A


Ist das schon Missbrauch?

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M
Zitat von Annalehna:
Es ist sexuelle Nötigung und gehört angezeigt.


Okay. Könnte verjährt sein, ergibt daher keinen Sinn mit der Anzeige. Leider. Aber möglicherweise hilft Zuspruch, dass er es dennoch mal in einer Therapie anspricht.

21.07.2020 22:40 • x 1 #3


A
Wie lange ist es denn her,weil die Verjàhrungsfrist wurde ja verlängert, eine Therapie finde ich sehr wichtig,da es einen immer einholen kann.
Auch nach etlichen Jahren,deswegen rate ich sehr zu einer Therapie.

21.07.2020 22:44 • #4


M
Zitat von Annalehna:
Wie lange ist es denn her,weil die Verjàhrungsfrist wurde ja verlängert, eine Therapie finde ich sehr wichtig,da es einen immer einholen kann.Auch nach etlichen Jahren,deswegen rate ich sehr zu einer Therapie.


Allzu genau wer derjenige nicht. Vor den 2000er-Jahren, mit Tendenz eher zu Ende der 1980/Anfang der 1990er.

21.07.2020 22:46 • #5


A
Ok ich weiß nicht genau wie die Fristen sind und ob es überhaupt gut wäre das ganze aufzuwùhlen ,dass kommt immer auf die Person an.
Jedoch eine Therapie halte ich für sehr angebracht.

21.07.2020 22:49 • #6


Icefalki
Nun, das war wohl sein Trauma und natürlich eine Gewalterfahrung. Allerdings wird ihm diese Gegenleistung fürs Zocken im Hirn rumgeistern. Das würde ich mal ansprechen.

21.07.2020 22:51 • #7


M
Zitat von Annalehna:
Jedoch eine Therapie halte ich für sehr angebracht.


Zitat von Icefalki:
Nun, das war wohl sein Trauma und natürlich eine Gewalterfahrung. Allerdings wird ihm diese Gegenleistung fürs Zocken im Hirn rumgeistern. Das würde ich mal ansprechen.


Stimme beiden Aussage zu. Das wird immer rumgeistern und unbearbeitet bleiben, ihn ggf. wenig losgelöst usw.

22.07.2020 18:05 • x 1 #8


Icefalki
Vielleicht könnt ihr in der SHG das ansprechen, nicht auf ihn bezogen, aber diese Schuldthemen, die eigenen falschen Sichtweisen, die einem das Leben so schwer machen.

22.07.2020 18:18 • x 1 #9


M
Zitat von Icefalki:
Vielleicht könnt ihr in der SHG das ansprechen, nicht auf ihn bezogen, aber diese Schuldthemen, die eigenen falschen Sichtweisen, die einem das Leben so schwer machen.


Ja, das könnten wir in der Tat mal machen. Mit ihm einbezogen wäre das auch sehr bevormundend. Das kann er wahrscheinlich am wenigstens gebrauchen, wenn er sich gerade unsicher ist in Sachen Therapie, was für ein Tatbestand das ist, etc.

22.07.2020 19:36 • x 1 #10


A


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