@Lillibeth
Leider wirst Du als Minijoberin kein Kurzarbeitergeld bekommen:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_h...rgeld.htmlZwar sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld, aufgrund der aktuellen Corona-Situation, am 13.03.2020 herabgesetzt worden. Dies aber nur für Beschäftigte, welche an sich einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hätten. Dies ist bei bis 450 Euro Jobs nicht der Fall, da der Arbeitgeber keine (pauschalen) Beiträge für seine Beschäftigten an Arbeitslosengeldbeiträgen bezahlen muss.
Hinweis: Glaub vorgestern in einer Talk-show sagte glaub Armin Laschet sowie Olaf Scholz zum Thema Kurzarbeitergeld, dass sie am 13.03.20 erst mal die Voraussetzungen für die Mehrheit der Beschäftigten geregelt haben. Jetzt gehen sie daran die Sonderfälle (selbständige Künstler, etc.) einzeln zu prüfen und ggf. auch zu regeln.
Bedeutet aus meiner Sicht, dass es sein könnte, dass demnächst doch die Minijober mit ins Kurzarbeitergeld-Boot rein kommen könnten. Dann durch Gesetzesänderung.
Allgemeiner Hinweis I: Wenn Du, an was auch immer, erkranken solltest und deshalb AU bist, dann muss der Arbeitgeber Dir 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten. Danach hättest Du allerdings keinen Anspruch auf Krankengeld von der KV.
https://bonexo.com/de-de/geld-verdienen...heitsfall/Allgemeiner Hinweis II: Du könntest allerdings ALG II beantragen, ab dem Zeitpunkt, wo Du dem Grunde nach in Deinem Betrieb auf Kurzarbeit umstellen würdest. (also bei euch, sobald Dein ganzer bezahlter Urlaub aufgebraucht und Überstunden abgebaut sind. Zumindest lese ich das aus dem o. g. Link heraus (analoge Anwendung bei Krankheit ab der 7. Woche!?).
17.03.2020 11:36 •
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