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1

B
Zitat von Kater Carlo:
Genau Beo, in den Siebzigern war vieles besser, Musik und Rauchkraut


Und auch die Mopeds, die dank Kickstart ohne Elektronik
auch im tiefsten Winter angesprungen sind . . . ...

Und auch die Mädchen waren damals noch nicht so kom-
pliziert wie heute, das weiss ich sogar trotz meiner Ängste.

Nix Aida Kreuzfahrt, Abends ein Gang zur Würstchenbude,
und unterwegs ein paar Flaschen B. an der Tankstelle ge-
kauft, und schon waren sie zufrieden ...

24.11.2013 18:25 • #21


Peppermint
Ja das waren noch Zeiten....

24.11.2013 18:58 • #22


A


Therapheuten - Geldgeil?

x 3


P
Naja , zwischen Aida Kreuzfahrten und Würstchen bude mit B. geht aber auch noch eine Menge.

24.11.2013 19:02 • #23


J
Zitat:
Ich wusste gar nicht, dass man auf einen Canna. gehen kann, ich dachte das macht nicht körperlich abhängig.


Ich selbst bin nie Dro.abhängig gewesen, habe aber sehr viele Dro.konsumenten als Freunde gehabt. Ich kenne sowohl *beep* als auch Leute, die sich Chemiezeug reinziehen. Alle *beep*, die ich kenne und das sind nicht wenige, waren übelst abhängig. Es gab da keine Gelegenheitskiffer. Aber bei Leuten, die sich Chemie reinziehen, da waren über die Hälfte Gelegenheitskonsumenten. Sprich die haben dann am Wochenende Speed, Dro., Dro., Liquid Dro. genommen und unter der Woche gar nichts. Ob Canna. nun körperlich oder psychisch abhängig macht ist relativ. Denn du solltest mal Canna. sehen und erleben, wenn der Dealer mal nichts da hat und in der ganzen Stadt gerade Flaute ist. Du kannst die nicht vorstellen, was die Leute dann für eine Laune haben und wie die sich verhalten.

Zitat:
Naja, das kann man so aber nicht sagen. Es gibt immer solche und solche - ob nun bei Zahnärzten, anderen Ärzten oder Psychologen. Mein Zahnarzt schickt mir zum Beispiel nur alle 6 Monate einen Brief mit der Erinnerung Es ist mal wieder Zeit für die Vorsorgeuntersuchung ^^, was ich sehr praktisch finde (und der gehört auch noch zu den jungen Ärzten).


Also ich war in meinem Leben bei 5 verschiedenen Zahnärzten. Es haben sich 2 davon zumindestens die Füllungen bezahlen lassen und das immer. Gut, wenn man jetzt auf Amalgan steht, dann wäre es mit der Standardversorung getan, die die KK abdeckt. Aber als ich dann in eine Großstadt gezogen bin, wurde mir bei den anderen 3 ZA immer irgendwas angeboten. Alle 3 haben mir eine Zahnreinigung angeboten, obwohl ich nicht rauche und meine Zähne es nicht nötig hatten. Ich habe es übrigens 2 mal machen lassen. Dann geht es weiter, dass man mir Ultraschallbohren anbot, da dies viel sicherer und schonender sei und man nicht meinen Kiefernerv beschädigen wollte. Das habe ich bei Entfernung meiner Weisheitszähne auch machen lassen und es hat 150 Euro extra gekostet und wurde sogar mit Faktor 3.5 berechnet. Woher soll ich jetzt wissen, ob es wirklich unbedingt nötig gewesen ist. Ein anderer Zahnarzt wollte mir sofort Inlays statt eine normale Füllung andrehen. Ein einfaches Inlay fängt bei 300 Euro an. Also in einer Großstadt scheinen die schon etwas gieriger zu sein. Die sind auch mega freundlich, wenn sie dir was anpreisen. Wenn du dann zugesagt hast und beim nächsten Mal zur Behandlung kommst, dann hat die Freundlichkeit schon spürbar abgenommen. Da fühlt man sich schon ein bisschen verschaukelt. Nach dem Motto, ist die Katze erstmal im Sack - also du hast für die Privatleistung unterschrieben, dann ist das Ziel erreicht und der Patient nur noch mässig freundlich zu bedienen.


Zitat:
Und dass es so schwer ist einen Therapieplatz zu kriegen hat auch was damit zu tun, dass es vielerorts einfach zu wenig Therapeuten gibt. (So leicht scheint es nicht zu sein, damit viel Geld zu verdienen, sonst würden wohl mehr Leute Psychologie studieren - statt BWL^^)

Genau das ist die Problematik. Stell dir vor, du wärst Therapeut. Bei dir rufen jeden Tag 20 Leute an, die einen Termin wollen. Nimmst du dann lieber die, wo du nur den Standard-Faktor der gesetzlichen KK abrechen kannst oder lieber Privatpatienten, wo du mindestens den 2.3 Faktor abrechnen kannst und je nach Versicherung noch mehr. 1 Privatpatient bringt fast genauso viel Geld in die Kasse wie 2 Kassenpatienten. Man sollte schlichtweg diesen Anreiz wegschaffen und der Therapeut müsste für beide dasgleiche Geld bekommen. Dann würde es zumindestens einfacher werden, einen Therapieplatz zu finden. Man sollte sich ja wohl hauptsächlich für Psychologie interessieren, wenn man das studiert. Allerdings erklärt diese Einstellung auch, wieso man von manchen Ärzten wie Dreck behandelt wird, wenn es nur um den Kontostand geht statt zu sagen, ich mache das, weil ich Menschen helfen möchte. Wenn du erstmal die Zulassung hast, dann brauchst du nur eine Praxis zu eröffnen. Die Patienten kommen dann schon von selbst. Es ist also eine ziemlich sichere Arbeit und Zukunftsicher . Bei BWL musst du erstmal einen Arbeitgeber finden, der dich einstellt.

24.11.2013 19:48 • #24


G
Meines Wissens bedeutet der 2,3-fache Satz nicht, dass der Arzt das 2,3-fache des Kassensatzes bekommt. Sondern das 2,3-fache nach der Gebührenordnung für Ärzte, und diese ist - soweit mir gesagt wurde - völlig unabhängig von den Kassenvertragssätzen.

Mir wurde sogar gesagt, dass ein Psychiater für einen Kassenpatienten (also einen gesetzliich Versicherten) MEHR bekommt als für einen privat Versicherten. Nur bei Selbstzahlern kann ein Therapeut/Psychiater das Honorar frei bestimmten oder aushandeln. Das sind aber wohl die wenigsten Patienten.

@ Sekura: Hast du den Therapeuten jeweils auch gesagt, warum und wozu du die Bescheinigung genau brauchst? Die Menschen sind in der Regel hilfsbereit, wenn sie wissen, dass man etwas wirklich dringend braucht. So ist jedenfalls meine eigene Erfahrung.

Übrigens, wenn du nochmal eine Psychose bekommst, könnte deine Mutter vom Vormundschaftsgericht als deine gesetzliche Betreuerin eingesetzt werden. Damit wärest du praktisch wieder im Kind-Status. Auch das sollte (?) dich davon abhalten, nochmal mit Dro. Kontakt aufzunehmen.

25.11.2013 00:02 • #25


J
Der Faktor bei normalen Kassenleistungen ist in der Regel 1. Er kann aber auch höher liegen. Je nach Leistung sind da feste Faktoren vereinbart.

Also beispiel 5,94 € x 1.00 = 5,94 €

Bei Selbstzahlern/Privaten wird meistens mit Faktor 2.3 abgerechnet.

Also 5,94 € x 2.30 = 13,66 €

Der 2.3-fache Faktor bedeutet, dass der Posten nach der Gebührenordnung für Ärtze bzw. Zahnärzte mit Faktor 2.3 multipliziert wird.

Private Krankenversicherungen arbeiten nach dem Kostenerstattungsprinzip. Der Patient bezahlt zunächst selbst und lässt sich seine erstattungsfähigen Kosten im nächsten Schritt durch die Krankenkasse begleichen. Honorare und Entgelte werden dem Privatpatienten unmittelbar in Rechnung gestellt. Diesem Selbstzahler steht der so genannte „Kassenpatient“ gegenüber, bei dem die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach dem Sachleistungsprinzip über den Umweg der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung dem Arzt oder Zahnarzt die Leistung nach schwankendem Punktwert vergütet oder eine Pauschale bezahlt.

Also deine Annahme ist vollkommen falsch. Meist bekommt der Arzt 130 Prozent mehr für einen Posten beim Privatpatienten. Allerdings vor Steuern!

25.11.2013 00:28 • x 1 #26


G
Falls du mich mit deine Annahme meinst:
1) Es ist keine Annahme, sondern das, was mir von einem Psychiater und einer Psychotherapeutin gesagt wurde. (Kann ja gelogen sein, aber so wurde es mir gesagt.)

2) Nein, Privatpatient und Selbstzahler ist nicht dasselbe. Ich bin gerade bei einer Physiotherapeutin, die dort einen großen Zettel an alle Selbstzahler hängen hat. Auf diesen hat sie extra geschrieben, dass die Tarife für gesetzlich und privat versicherte Rezeptpatienten nicht für Selbstzahler gelten, sondern dass die Honorare für die Selbstzahler frei verhandelt werden und diese nicht davon ausgehen können, dass die Therapeutin an irgendwelche Kassensätze, auch nicht die GOÄ, gebunden sei.

Dies nur zur Verdeutlichung des Unterschieds von Privatpatient und Selbstzahler. Ich WEISS, dass Physio- und Psychotherapie nicht dasselbe sind.

25.11.2013 01:00 • #27


G
Zitat von JPTSWW:
Allerdings vor Steuern!
Und vor Kosten.

Und hier kannst du bzw. können alle sehen, wieviel für einen Kassenpatienten und wieviel für einen Privatpatienten von der jeweiligen Kasse bezahlt wird:

http://www.medizin-im-text.de/blog/2011 ... nalytiker/ :

für eine Stunde psychoanalytische Therapie 81,14 Euro von der gesetzlichen Krankenkasse;
für Privatpatienten bei 2,3-fachem Satz nach GOÄ 92,51 Euro

Also nix mit 130 % mehr - es sei denn, man verwendet eine andere Prozentrechnung.

25.11.2013 01:02 • #28


J
Wir haben beide Recht. Rechtlich gesehen gibt es nur Selbstzahler und Kassenpatienten.

Deine Therapeutin wird dann außerhalb der GOÄ abrechnen. Was außerhalb der GOÄ geschiet, bezahlt auch die private Krankenversicherung nicht. Dann könnte zum Beispiel deine Therapeutin mit Selbstzahlern vereinbaren, dass die Stunde 700,00 Euro (natürlich ein toal übertrieben) kostet. Allerdings zahlt dann auch die Private nicht.

Es gibt also 3 Arten:

1. Kassenpatient= in der Regel Faktor 1.00
2. Selbstzahler mit Abrechnung nach GOÄ, um die Kosten von der Privaten erstattet zu bekommen= in der Regel Faktor 2.3
3. Selbstzahler mit freier Vereinbarung= Pauschalbetrag, der vollkommen frei gestalltet ist

Ich habe mich jetzt nicht mit der GOÄ für psychotherapeutische Dienstleistungen befasst. Daher können die Faktoren durchaus anders sein.

25.11.2013 01:11 • #29


G
Zitat von JPTSWW:
Deine Therapeutin wird dann außerhalb der GOÄ abrechnen.
Eine Physiotherapeutin kann überhaupt nicht nach GOÄ abrechnen, da sie keine Ärztin ist.

Trotzdem bitte ich dich zur Kenntnis zu nehmen, dass der 2,3-fache Satz nicht der 2,3-fache Satz des gesetzlichen Kassenhonorars ist.

25.11.2013 01:13 • #30


J
Ich habe auch gerade mal gegoogelt. Scheint ein ziemlich streitbares Thema zu sein, da dort ein paar mal steht, dass die GOÄ gar nicht die Behandlung von psychischen Krankheiten abdeckt und Leistungen individuell mit der PKV vereinbart sein müssen. Viele PKV's schliessen das vollkommen aus. Wodurch die Patienten dann doch zum vollständigen Selbstzahler werden.

25.11.2013 01:24 • #31


J
Zitat:
Eine Physiotherapeutin kann überhaupt nicht nach GOÄ abrechnen, da sie keine Ärztin ist.

Trotzdem bitte ich dich zur Kenntnis zu nehmen, dass der 2,3-fache Satz nicht der 2,3-fache Satz des gesetzlichen Kassenhonorars ist.


Dann passt dein Link aber auch nicht, weil da nach GOÄ abgerechnet wird.

25.11.2013 01:26 • #32


G
Zitat von JPTSWW:
Zitat:
Trotzdem bitte ich dich zur Kenntnis zu nehmen, dass der 2,3-fache Satz nicht der 2,3-fache Satz des gesetzlichen Kassenhonorars ist.

Dann passt dein Link aber auch nicht, weil da nach GOÄ abgerechnet wird.

Wie meinst du das? In dem Link wird das doch ganz genau aufgeführt, dass und wie es bei den Privatpatienten nach der GOÄ abgerechnet wird.
Und bei den gesetzlich Versicherten eben NICHT nach den GOÄ.

Hier nochmal zum Nachlesen: http://www.medizin-im-text.de/blog/2011 ... nalytiker/

25.11.2013 01:33 • #33


J
Du hast doch geschrieben, dass Psychotherapeuten nicht nach GOÄ abrechnen dürfen, weil sie keine Ärzte sind. Darum trifft dein Beispiel mit den 10€ differenz nicht zu. Selbst wenn es doch tut, sind es 10 Euro mehr, die der Therapeut bekommen würde.

Zudem verdienen privat Krankenversicherte meist ganz gut. Ja, ich weiß, es gibt auch Selbständige, Freiberufler usw. die da so rein kommen, die meine ich nicht. Die private KV ist nämlich sehr teuer. Auch weil du immer die Kohle vorstrecken muss. Wer kann schon eben mal mehrere hundert Euro für Medikamente vorstrecken? Das Medikament für Desensibilisierung kostet in der Apo zum Beispiel 900 Euro. Musste mir das selbst erst holen, darum weiß ich's genau. Auf der Quittung stand der Preis von 900 Euro und bei Zuzahlung 10 Euro. Nen Privater hätte die Summe eben mal vorstrecken müssen. Darum werden die meisten Privaten sich dann schon die Preise beim Therapeuten selbst aushandeln und bezahlen. Außerdem hast du meist in der PKV noch einen Selbstbehalt von Betrag X im Jahr. Das heißt die Versicherung zahlt erst nach Überschreitung dieses Betrages. Das können schon 1.000-2.500 Euro sein.

Wie auch immer - vielleicht hast du einfach Recht. Ich will mich da jetzt nicht streiten.

25.11.2013 01:48 • #34


G
Zitat von JPTSWW:
Du hast doch geschrieben, dass Psychotherapeuten nicht nach GOÄ abrechnen dürfen, weil sie keine Ärzte sind..
Ich habe geschrieben PHYSIOTherapeuten.

Zitat von JPTSWW:
Wie auch immer - vielleicht hast du einfach Recht. Ich will mich da jetzt nicht streiten.
Das ist gut.

Ich bin selbst privat versichert, also habe ich da Erfahrung. Und dass der Satz NICHT der gesetzliche Kassensatz ist, kann man ja allein schon dem von mir geposteten Link entnehmen. Es sind also nur 14 % mehr, die der Psychotherapeut oder Psychiater für den Privatversicherten bekommt. Wobei es da auch noch Honorarregelungen für Berichte, Gutachten usw. gibt, wo möglicherweise wirklich letztlich beim Therapeuten für den Gesetzlichen mehr herauskommt.

25.11.2013 01:49 • #35


J
Ja, gut, aber das sind auch keine Ärzte.

25.11.2013 01:49 • #36


J
Was kostet dich die Krankenversicherung im Monat?

25.11.2013 02:00 • #37

Sponsor-Mitgliedschaft

B
Jetzt isser weg . . .

25.11.2013 12:49 • #38


G
Zitat von Beobachter:
Jetzt isser weg . . .

Seltsam.

25.11.2013 12:57 • #39


B
Ich habe aber trotzdem beim Lesen hier etwas gelernt :

Wenn man krank ist/wird, dann sollte man nicht zum Arzt
gehen, sondern ein BWL sowie ein Jura-Studium beginnen.

25.11.2013 14:41 • #40


A


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