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Ich hatte vor einigen wochen einen one night stand , wozu es mit einer bekanntschaft kam, die ich in der Kneipe kennengelernt habe.Da die frau dann behauptet hat trotz Kond. habe sie wohl irgendwas runterlaufen gespürt und keine pille nimmt, hat sie dann gesagt sie würde sich am nächsten tag die pille dannach im krankenhaus holen.Da ich nicht anwesend war hab ich ihr etliche Nachrichten in whattsapp geschrieben sie soll mir bitte die Rechnung von der pille dannach zeigen, also schicken per whattsapp.Dann hat sie mich im whattsapp blockiert meinte sie hat ihre tage bekommen und wärr im Urlaub.Nach dem urlaub hat sie jetzt nicht mal mehr auf anrufe reagiert.Hab sie sogar daheim angerufen, damit sie mir bitte die Rechnung schickt.Doch sie drückt mich immer weg auch am festnetz.Sie wollte ja sogar nach dem ersten mal.mit Kond. noch ohne und meinte ja jetz ist s a egal köennen wir auch ohne machen weil sie dachte sie hat was runterlaufen gespürt.Meine frage, hab sie heute pasr mal auf dem handy angerufen und einmal auf dem festnetz. Vielleicht hat sie ja doch noch ihten mann, denn sie hat was von Trennung geredet, aber glaub dieser frau glaubt man besser gar nix.Hab nun ibre nr gelöscht.Wegen paar sms en und anrufen kann mir aber nix passieren oder? Wollte einfach gewissheit ob sie überhaupt die pillle dannach eingenommen hat.Ich mein klar siw hatte mich blockiert in whattsapp und Facebook, doch wenn sie sagt nach dem Urlaub kann ich die rechnung sehen und dann ignoriert sie alles und deshalb ruf ich auch einmal bei ihr Zuhause an ist das ja kein stalking oder?Ist das nicht mein Recht dass ich auf nr sicher gehen will dass sie nicht svhwanger ist ?

13.09.2015 19:00 • 14.09.2015 #1


9 Antworten ↓


Vergissmeinicht
Hm, vielleicht wollte sie schwanger werden und was würdest Du dann tun?

13.09.2015 19:03 • #2


A


Rechtsmäßig ok trotz blockierung etwas zu erfragen?

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Wenn sie wirklich schwanger wäre, würde ich das kind natürlich kennenlernen wollen und alles für dieses kind tun.

Doch das glaube ich nicht mal.

Aber mir kommt s komisch vor dass sie mir diese rechnung der pille nicht geschickt hat, aber mich stattdessen blockiert hat und nie ans handy od festnetz geht.

Sie weiss dass ich deshalb anruf.

Evtl hat sie sogar nen mann daheim..ein kind hat sie und meinte sie lebt in trennung.

Kann mir vorstellen dass sie nicht möchte dass irgend n anderer mann das mitkriegt den sie haht



Meine sorge:kann sie mir vor Gericht Probleme machen weil ich sie trotz blockierung in whattsapp und facebook heute 5 mal auf dem handy und einmal auf festnetz veraucht han ranzukriegen?

13.09.2015 19:15 • #3


Vergissmeinicht
Nein, das glaube ich nicht und sie wird wohl wissen, warum Du Dich gemeldet hast. Versuche die Sache abzuhaken und ihr nicht weiter hinterher zu rennen. Wenn Sie meint Dir was sagen zu müssen, wird sie sich eh melden.

13.09.2015 19:20 • #4


D
Ok hoffe ich. Glaub auch zu stalking gehört ja mehr....

Hab ihr ja dann geschrieben heute dass ich ihre nummer lösche und auf die rechnung der pille dannach eben verzichte.

Eine Rechnung wird s wohl eh nicht geben.

Und dass sie ihre tage hatte kann ja sein..

So stalking angelenheiten werden vor Gericht glaub ich erst ernat genommen wenn jemand über wochen hinweg gegen den willen kontaktiert willt.

Sie hat ja gwaagt krieg die Rechnung u dann nix gezeigt.

Irendwo ist dass ja auch nicht ok dass sie sagt sie zeigt die Rechnung u dann blockiert sie mich.

13.09.2015 19:26 • #5


D
Waa denkt ihr kann sie wegen paar anrufen was machen?

13.09.2015 20:16 • #6


D
Bevor man da bestraft wird wird glaub ich eh so ne einstweilige verfügung erstmal verhängt dass man diese person in ruh lassen muss oder?

13.09.2015 20:17 • #7


Schlaflose
Wegen ein paar Anrufen, die sowieso blockiert wurden, wird man doch nicht wegen Stalking belangt. Dafür muss man erstmal angezeigt werden. Und selbst Leute, die monatelang echten Telefonterror betreiben (z.B. nachts), anderen vor dem Haus auflauern, sie überall hin verfolgen u.ä. werden nicht bestraft. Es heißt immer, die Polizei kann erst eingreifen, wenn eine Straftat passiert.

14.09.2015 09:06 • #8


Luna70
Die Polizei sagt zum Thema Stalking:

Mittlerweile versteht man darunter das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, sodass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Hier ist der Link:

http://www.polizei-beratung.de/opferinf ... lking.html

Ich denke, da brauchst du wirklich keine Bedenken haben. Das ist ganz sicher kein Stalking im Sinn des Strafgesetzbuches gewesen. Also beruhige dich, da kann dir nichts passieren.

14.09.2015 09:10 • #9


D
Vielen dank.

Werde aus der sache wirklich lernen.

14.09.2015 12:33 • #10


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