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D
Hi,

ich brauch mal Hilfe. Bekomme hartz 4 und bin wegen meiner Panik teilweise Arbeitsunfähiggeschrieben. Momentan aber soweit fit über eine Massnahme wieder ins Arbeitsleben einzusteigen, die nicht übers Arbeitsamt läuft. Hat von euch schon jemand mal eine Arbeitseingliederungsmassnahme vom Rentenversicherungsbung gemacht?
Ich weiss nicht wie das genau heisst. Man würde über Praktikas ect. wieder in die Arbeitswelt eingegliedert. Man muss es beantragen auch wegen der kosten. Leider ist eine Vorraussetzung dafür man muss 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ich habe erst 11 Jahre eingezahlt, aber ich möchte das unbedingt machen.
Weiss einer ein Schlupftloch, dass es möglich ist für mich doch an der Massnahme teilzunehmen?
Der Antrag den ich dazu ausfüllen muss heisst:
Antrag auf Leistungen zut Teilnahme am Arbeitsleben ( Berufsrehabilitation)
Kann mir da jemand weiter helfen?
Wenn ich muss zu unklar ausdrücke ruhig nachfragen und ich versuche das genauer zu beschreiben.

21.01.2009 12:00 • 27.01.2009 #1


14 Antworten ↓


B
Hallo Dragona,

ich hatte schon mit 24 einen Bandscheibenvorfall und habe dann auch so eine Wiedereingliederung gemacht. Und soweit ich mich erinnern kann, hieß das auch so.

Besteht denn nicht die Möglichkeit, dass Du die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger danach fragen kannst?

Liebe Grüße
bollywood

22.01.2009 08:05 • #2


A


Kennt sich jemand aus mit wieder Eingliederung in die Arbeit

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D
Wenn die Kasse das mir sagen könnte wäre gut, aber ich weiss nicht wie ich an den Rentenversicherungsträger komme.

22.01.2009 10:31 • #3


B
Hallo Dragona,

soweit ich mich erinnern kann, habe ich das damals mit der Krankenkasse abgesprochen, wie das läuft.

Ruf doch einfach dort mal an.

Liebe Grüße
bollywood

22.01.2009 10:33 • #4


H
Hallo Dragona !

Der Rentenversicherungsträger muss diese Massnahme bezahlen. Lediglich für den eigentlichen Rentenanspruch sind die 15 Jahre Einzahlung notwendig.
Meine Alk. vor 24 Jahren wurde auch von diesem Träger bezahlt.
Übrigens setehe ich wahrscheinlich jetzt auch kurz vor solch einer Massnahme, habe am 29 Januar einen Argetermin dazu.

PS:
In gewissen Zeitabständen bekommst du Mitteilungen über deinen derzeitigen Rentenanspruch. In diesen Schreiben findest du auch die Anschrift deines Rententrägers. Ansonsten einfach nachgoogeln.

Liebe Grüsse, Helpness

22.01.2009 11:14 • #5


D
Ich hab ne Nummer gefunden und angerufen. Die sagen aber trotzdem die 15 Jahre sind für die Arbeitsreha ein muss.
Stelle ich den Antrag ohne 15 Jahre einzahlung leiten die den weiter zum Arbeitsamt und dann muss ich über die ne Arbeitsreha machen was ich nicht will. Das ist bestimmt anders als über den rentenversicherungsbund.
Ich versteh das nicht warum so auf die 15 Jahre gepocht wird, bei mir sinds leider erst ca. 12 Jahre.

22.01.2009 11:47 • #6


H
Hallo Dragona !

Auch wenn die Rentenversicherung in deinem Fall nicht zuständig ist, die Massnahmen selber müssten eigentlich die gleichen sein.

Liebe Grüsse, Helpness

22.01.2009 12:34 • #7


D
Ich hab nur Angst das da andere Bedingungen herschen beim Arbeitsamt, alles strenger mehr druck, weniger Geld ect.

22.01.2009 13:24 • #8


H
Das Geld dürfte in beiden Fällen gleich bleiben. Also die Harz IV Bezüge weiter, und zusätzlich evtl. Fahrtkosten etc.

Der Druck ist auch nicht grosser, höchstens die Erwartungen des Arbeitsamtes nach der Massnahme.

Liebe Grüsse, Helpness

22.01.2009 13:36 • #9


D
Mir wurde gesagt, wenn ich das bei der Rentenversicherung mache, bin ich nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet. Ich würde von denen alles für den Lebensunterhaltbekommen und kein Hartz 4 mehr.
Jeder sagt was anderes man das is so verwirrend.

22.01.2009 14:21 • #10


der jörch
Hab mal gerade überflogen was ihr so geschrieben habt. Kann wie immer nicht schlafen:-) lach
Ich persönlich hab mit 23 ein Bandscheibenvorfall gehabt. Hab dann an eine medezinische Reha teilgenommen sprich Kuhr Träger war die Deutscherentenversicherung. Das kann z.b. aber auch eine Angst oder Suchttherapie im Stationeren aufenthalt sein. Also auch für Angstpatienten = Psychiotherapie stationer.
Wenn man das genemigt bekommt dann hat trotz nichteinzahlung der 15 Jahre Anspruch auf eine berufliche Widereingliederungsmaßnahme = so heißt das auf Versicherungsdeutsch:-) durch den Versicherungsträger das währe nach einer medezinischen Reha die deutsche Rentenversicherung!

Weiß ich weil ich selber gerade so ne Umschulung bekommen habe!!

Einer Eingliederung durchs Arbeitsamt bzw. ARGE ist abzuraten dann kannst fast nie selber endscheiden was machen willst und vor allen viele meiner Mitschüler haben Probleme mit kostenübernahme, Lohn usw...

Aber normal kann man sagen jeder der ernste Probleme mit seiner Gesundheit hat kann so gefördert werden:-)

Das wars im Groben hatte natürlich auch erst ne Ablehnung usw.
Bei weitere Fragen steh ich dir gern zur verfügung meine das ich in der Sache im gegensatz zu meiner (neuen) Angsterkrankung (lach) sehr fit bin.

Bis dann

27.01.2009 05:08 • #11


der jörch
Das Arbeitsamt und die ARGE bitten zwar die gleichen Maßnahmen wie die LVA an aber zu ganz anderen (schlechteren) Bedingungen darum immer auf die LVA pochen ist immer beser das könnt ihr mir echt glauben sollte auch erst über das Arbeitsamt gefördert werden die haben ganz anerde Regeln und Gesetze als die LVA und die sind nicht gut das kann man schon fast nicht mehr Widereingliderung nenen!!!

Das wars nun aber tschüüüüüüü

27.01.2009 05:17 • #12


D
hi Jörch,

das das beim Arbeitsamt andere Regeln und Gesetzt sind hab ich mir fast gedacht deshalb wollt ich das genau wissen. Wie du es beschreibst, das man keinen eigene Willen haben darf ist ja typisch für die.
Aus diesem Grund werde ich es auch auf keinen Fall über die machen, weil dieses Fremdbestimmte nicht förderlich für meine Gesundung ist. Hat mit meiner Geschichte zutun, wurde mein Leben lang von Mutter herumkommandiert und unterdrückt. Diesem Amt so ausgeliefert zu sein macht mir ja schon jetzt psychisch zu schaffen. Da wäe es für mich nicht ratsam mich denen noch mehr auszuliefern.
Danke Jörch das hat mir bei meiner Entscheidung geholfen. Ich werde versuchen einen anderen Weg zu finden. Falls ich noch Fragen habe würde ich mich gern an dich wenden.

27.01.2009 09:49 • #13


der jörch
Hab noch einmal in meine Unterlagen geschaut.
Wenn du dein Arzt dazu bekommst das der dir eine medezinische stationere Reha verschreibt von drei Wochen dann hast du danch Anspruch auf berufliche Reha durch die LVA!! Da must du dich dann nach der Reha mit deinen Arzt weiter drum kümmern weil der in der Regel danch die Anträge bei der RVL beantragt in meinch fällen auch die Krankenkasse.
Dann muss man in der Regel noch von der krankenkasse zum medezinischen Dienst =kein Psychologe oder so. Da schaut eins Arzt nur noch einmal ob die Angaben alle stimmen.
In der Regel folgt dann die Antragsabschickung durch dich die unterlagen bekommst du alle vom Arzt und der Krankenkasse.
Der erste antrag wird meistens abgelehnt hatte ich auch so danch hast dann 14 Tage zeit für ein widerruf! Einhalten weil sonst ist vorbei!
Da schreibst dann noch einmal ein begründung warum du die umschulung bzw. widereingliederung benötigst. Wenn du in Psychologischer behandlung bist ?? dann würde sich anbitten das der in dem widerruf eine Stellungnahme schreibt damit haben die im Normalfall keine grüde mehr sich zu weigern.
Wenn alles nichts hilft dann wider eine ablehnung und dann droht man im normalfall wie ich es kennen gelernt habe mit dem Sozialgericht und Anwalt!

Bei mir hatts ein halbes Jahr gedauert bei einen Freund ein Jahr je nach Fall eben.

Man darf sich nicht für blöd verkaufen lassen das machen die von der LVA gerne und wichtig du must schon im groben wissen was Beruflich machen willst.

Das wars noch einmal so grob gesagt feinheiten hab ich auch noch aber die schreib ich hier mal nicht so offen das geht zu sehr ins detail also bei fragen ?? Ich helfe dir gern soweit ich kann!

27.01.2009 19:43 • #14


der jörch
Schuldigung für die Fehler hab gerade einen kleinen Angstschub mal wider ganz spontan kotz übel

27.01.2009 19:44 • #15


A


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