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Cloudsinthesky
Hallo liebes forum
Mir ist etwas dummes passiert und zwar hatte ich die neue Brille einer Bekannten auf und dann ist sie mir runter gefallen, weil ich einfach so schusselig bin momentan.
Brille ist keine 6 Monate alt
Nun meine Frage, sie hat wirklich nur minimal Kratzer und unten am Rand ist es ein bisschen kaputt.
Kann ich das bei meiner Versicherung einreichen? Werde ich da hoch gestuft und übernehmen die das überhaupt? Muss sie einen Kostenvoranschlag machen lassen
Meine Bekannte sagt es stört sie mit den feinen Kratzern. Die Brille hat 500Euro gekostet, aber der Rahmen ist ja ganz.
Ich bin da total planlos, wie muss ich das jetzt machen?
Ich hoffe, dass ich es nicht selber zahlen muss...

Lg!

14.11.2018 17:18 • 15.11.2018 #1


7 Antworten ↓


M
Mach dir bitte keine Sorgen.
Das übernimmt die Versicherung auch ohne das du hoch gestuft wirst.
Du wirst die Brille wohl mit einreichen müssen zur Begutachtung.
Einfach die Versicherung anrufen und eine Schadensmeldung machen.
LG

14.11.2018 17:23 • x 4 #2


A


Brille kaputt gemacht

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Luna70
Wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hast, sind die dafür zuständig. Hochstufung gibt es in der Privathaftpflichtversicherung gewöhnlich nicht, außer du hast irgendwas exotisches mit Schadenfreiheitsrabatt. Einfach mal nachfragen.

Du musst den Schaden bei deiner Versicherung melden und deine Bekannte wird dann aufgefordert, die Anschaffungsrechnung und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur einzureichen. Fotos werden auch gebraucht. In Haftpflicht haben wir im Normalfall nur Zeitwertersatz, kann also sein dass die was abziehen. Ich würde in der Schadenmeldung angeben, dass du die Brille auf hattest um mal kurz Probe zu sehen und sie dann versehentlich heruntergefallen ist. Dann sollte es kein Problem mit der Schlüssigkeit von Schilderung und Schadenbild geben und auch kein Problem mit Mit-Schuld deiner Bekannten. Ist ein ganz normaler Routine-Fall für die Versicherung. Und besser erst reparieren lassen, wenn die Versicherung ihr Okay gegeben hat.

Und wie Malin sagte, kann sein dass die Brille eingeschickt werden muss. Das aber erst auf Aufforderung, nach meiner Erfahrung ist das nur selten der Fall.

14.11.2018 17:24 • x 2 #3


A
Hey Cloud, ich würde das über die deine Privat-Haftpflichtversicherung versuchen zu regeln.

Luna war schneller ...

14.11.2018 17:27 • x 1 #4


Cloudsinthesky
Danke euch, das beruhigt mich jetzt schon mal.
Brille einreichen ist natürlich doof, denn sie hat nur diese... War halt ganz neu. Bin bei der huk.
So wie ich das sehe ist diese beschichtung kaputt die das abdunkeln macht. Leider weiß ich nicht, wie das heißt...
Also erstmal zum Optiker und fragen.
Danke euch!

14.11.2018 17:30 • #5


A
Zitat von Cloudsinthesky:
Danke euch, das beruhigt mich jetzt schon mal.
Brille einreichen ist natürlich doof, denn sie hat nur diese... War halt ganz neu. Bin bei der huk.
So wie ich das sehe ist diese beschichtung kaputt die das abdunkeln macht. Leider weiß ich nicht, wie das heißt...
Also erstmal zum Optiker und fragen.
Danke euch!


Du kannst auch ein Foto davon machen, wenn das irgendwie geht und es einschicken per Mail, so habe ich es damals auch bei der HUK gemacht, als ich einen Fall hatte (war nur eine Glasvase).

14.11.2018 17:34 • #6


E
Den Fall hatten wir erst vor zwei Wochen bei uns selber. Hier ist es so gelaufen. Telefonische Schadenmeldung an die Versicherung. Dann Fotos, die alte Rechnung und die neue Rechnung hingeschickt samt Info dass sich die Sehstärke nicht geändert hat plus Kontodaten des Geschädigten und das wars hier war der Fall innerhalb einer Woche erledigt und derjenige hatte sein Geld.

15.11.2018 07:16 • x 1 #7


Cloudsinthesky
Das klingt wirklich gut... Sie geht heute mal zum Optiker. Danke

15.11.2018 10:14 • #8





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