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C
Hallo,

Bedeutet es wenn jemand depressiv wäre, dass er/sie unzurechnungsfähig ist?

Lg

14.12.2017 17:24 • 16.12.2017 #1


9 Antworten ↓


Schlaflose
Nein, absolut nicht.

14.12.2017 18:54 • #2


A


Gesellschaftliche Definition einer Depression

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S
Wie kommst Du denn da drauf? Das verbessert den Ruf eines Depressiv Erkrankten nicht gerade....

15.12.2017 01:28 • #3


C
Zitat von stegro73:
Wie kommst Du denn da drauf? Das verbessert den Ruf eines Depressiv Erkrankten nicht gerade....


Was verbessert den Ruf des Depressiven nicht?

15.12.2017 08:43 • #4


R
Unzurechnungsfähig ist ein schwer Depressiver nur dann, wenn er nicht behandelt ist. Das hängt damit zusammen, daß in einer schweren Depression jemand nicht mehr in der Lage ist, sich um sich selbst angemessen zu kümmern.

15.12.2017 08:54 • x 1 #5


Hoffnungsfroh
Das juraForum definiert Unzurechnungsfähig so:

Bei der Unzurechnungsfähigkeit (Schuldunfähigkeit) handelt es sich um einen der Gründe, gemäß derer im Strafrecht die Rechtschuld an einer Handlung ausgeschlossen wird. Dies basiert auf dem Grundsatz des deutschen Rechts, dass jemand wegen einer Tat nicht bestraft werden kann, wenn er diese ohne Schuld begangen hat.

Ihre gesetzliche Grundlage erhält die Unzurechnungsfähigkeit aus den §§ 19 - 21 StGB. Gemäß diesen gilt als schuldunfähig,

wer zur Tatzeit noch keine 14 Jahre alt gewesen ist, sowie
wer unter einer krankhaften seelischen Störung oder einer Bewußtseinsstörung leidet beziehungsweise zur Tatzeit gelitten hat.
Liegt eine Unzurechnungsfähigkeit i. S. d. G. vor, so kann der Täter wegen der von ihm begangenen Tat nicht bestraft werden. Andere Maßregelungen hingegen sind gestattet, wie beispielsweise der Maßregelvollzug.

------------

Dann kommt es also auf die Schwere und Form der Depression (als schwere seelische Störung im jur. Sinne) an. Ein Burnout (Erschöpfungsdepression) fällt zB nicht darunter. Aber eine organische Depression mit schweren suizidalen Tendenzen (evtl. mit erweitertem Suizidgedanken), könnte zur Unzurechnungsfähigkeit zählen. Eine hormonell bedingte Depression (zB Wechsejahre oder nach der Geburt) wohl eher nicht. Aber grundsätzlich gilt wohl, dass es auf die Ausprägung des jeweiligen Krankheitsbildes kommt. Depression ist eben nicht immer gleich.

15.12.2017 09:04 • x 1 #6


C
Also langer Rede kurzer Sinn: Depressiv heißt nicht unzurechnungsfähig. Allerhöchstens beim ICD F34.

15.12.2017 13:56 • #7


R
Zitat von chimmychangaz:
ICD F34.
Wie kommst du jetzt da drauf?

15.12.2017 14:07 • #8


C
Du hast geschrieben, dass wenn ein Schwer-depressiver nicht mehr in derLage ist sich um sich zu kümmern.
Bei F34 handelt es sich ja darum. Ich denke bei F32 oder F33 nicht.

15.12.2017 22:14 • #9


R
Zitat von chimmychangaz:
Du hast geschrieben, dass wenn ein Schwer-depressiver nicht mehr in derLage ist sich um sich zu kümmern.
Bei F34 handelt es sich ja darum. Ich denke bei F32 oder F33 nicht.

Das kannst du nicht am ICD festmachen, da auch Depressionen in schweren Episoden und auch rezidivierende Episoden ICD F32 und F33 derart schlimm verlaufen können, daß es unmöglich wird, sich selbst um seine Geschäfte zu kümmern. Nicht, weil man nicht will, sondern weil man nicht kann.
Im Übrigen wird ein Gutachter es untersuchen und ein Richter wird es festlegen, wenn man nicht geschäftstüchtig/-fähig ist. Du solltest es sein lassen.

16.12.2017 10:41 • x 1 #10


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