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Zitat von Burn: Es gibt ja sowas wie ein Arztgeheimnis.
Eben. Und nicht das „Amt“ weiß was mit einem „los“ ist, sondern der MD und auch der hat eine Schweigepflicht. Diagnosen bleiben also bei den Ärzten und kein Sachbearbeiter bekommt sie genannt, weil das ein Rechtsbruch wäre. Selbst ein Gutachten des MD, enthält keine Diagnosen, sondern nennt lediglich die Leistungsfähigkeit, beziehungsweise Einschränkungen dieser.
Der AG könnte höchstens befragt werden, ob er einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könnte, was übrigens ja auch der Sinn hinter BEM Gesprächen ist, zu denen ein AG gesetzlich verpflichtet ist, nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit mal eines zu führen.
Natürlich bekommt der AG Formulare die er ausfüllen muss, wenn der Klient in einen Leistungsbezug kommen will. Darin wird eben Gehalt und Dauer der Beschäftigung und ob diese ungekündigt ist, oder zu wann gekündigt wurde, um überhaupt Leistungsansprüche zu berechnen. Aber zum tatsächlichen Gesundheitszustand wird er weder befragt, noch bekommt er Auskünfte bezüglich irgendwelcher Diagnosen von „Amt“ diesbezüglich.
04.04.2025 06:34 •
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