Pfeil rechts

E
Ein Spielegruppen Kollege ist nach Herzkasper in stufenweiser Wiedereingliederung. Er kann nicht mehr voll arbeiten. EU Rente ist beantragt aber rechtswidrig noch nicht drüber entschieden. Krangeld läuft aus. Weiss einer wie es finanziell und technisch da weiter geht? So wie ich dass sehe muss es sich trotz bestehendem Arbeitsvertrag bei der ARGE arbeitslos melden. Wiedereingliederung ohne Krankengeld geht ja nicht.

21.07.2019 12:50 • 26.07.2019 #1


7 Antworten ↓


Lokalrunde
Erwerbsminderungsrente wird erst sechs Monate nach der Feststellung der Erwerbsminderung gezahlt. Soweit diese schon vor dem Ende dieses Sechs-Monats-Zeitraums festgestellt wurde zu früh sozusagen , standen die Betroffenen bislang oft ohne soziale Absicherung da. Denn ab diesem Zeitpunkt entfiel das Arbeitslosengeld. Seit dem 1.1.2017 werden Renten wegen voller Erwerbsminderung nun in solchen Fällen ausnahmsweise schon vor Beginn des siebten Kalendermonats nach der Feststellung der Erwerbsminderung gezahlt.

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of...92433.html

21.07.2019 16:43 • #2


A


Hamburger Modell / Krangeldende

x 3


E
Kann doch gar nicht sein, dass da ein Feststellungsdatum gilt. Grundsätzlich gelten dich immer Antragsdaten. So wäre man ja total von abhängig, wie schnell die Behörden arbeiten. In aller Regel sind die ja schlampig und lahm.

Ich denke irgendwie falsch verstanden. A ist über die beantragte Rente noch gar nicht entschieden. B endet das Krankengeld nicht wegen zweckidentischer Leistungen, sondern weil die Blockfrist von 78 Wochen in 3 Jahren ausgeschöpft ist. Das Wiedereingliederungsziel ist nicht erreicht. Er ist weiterhin nicht voll erwerbsfähig und kann den Arbeitsvertrag nicht erfüllen.

21.07.2019 19:28 • #3


Schlaflose
Normalerweise meldet sich die Krankenkasse rechtzeitig bei dem Betroffenen, wenn der Krankengeldbezug endet und sagt ihm, wie er weiter vorgehen muss.

22.07.2019 14:08 • #4


E
Ja normalerweise meldet die Kasse sich. Ob sie es bei getan hat und er es nur verpeilt, weiß ich nicht, Der ist irgendiw nicht gerade immer au der Höhe. Lieb und nett, aber etwas treu doof.

22.07.2019 17:17 • #5


Schlaflose
Zitat von schnapper:
Ja normalerweise meldet die Kasse sich. Ob sie es bei getan hat und er es nur verpeilt, weiß ich nicht, Der ist irgendiw nicht gerade immer au der Höhe. Lieb und nett, aber etwas treu doof.

Dann sollte er sich schleunigst selbst bei seiner KK melden und nachfragen, wie es weitergeht.

22.07.2019 18:47 • #6


Safira
Was nützt ihm denn der Arbeitsvertrag wenn er glaubt den Vertrag nicht erfüllen zu können? Da ist eine Aufhebung doch unumgänglich.

Glaubt dein Kumpel denn das er Voll- oder Teilerwerbsunfähig ist? Nach den 3 Jahren Krankengeld ist das Arbeitsamt zuständig. Wenn er Teilerwerbsfähig ist kann man den Vertrag anpassen lassen. Je nach Branche/Unternehmen ist der AG dazu verpflichtet. Wenn er Berufsunfähig ist in diesem Bereich muss der Vertrag aufgehoben werden.
Man könnte sich ja mal Rechtlich beraten lassen. Die Berufsfähigkeit wird ja jetzt durch den Rentenantrag geprüft.

26.07.2019 11:56 • #7


E
Ja ich habe ihm ja auch empfohlen, sich beraten zu lassen. Der ist aber ziemlich ein Träumer und kümmert sich nicht so richtig. Stimmt schon was du schreibst, um eine Vertragsänderung wird er nicht drum herum kommen. Aufhebungsvertrag ist sozialrechtliche in der Regel von abzuraten, dann besser kündigen lassen.

26.07.2019 15:09 • #8