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D
Zitat von Schlaflose:
Nein, Reha geht immer vor Rente. Vielleicht hat sogar der Gutachter dies veranlasst.

In der Regel wird so seitens der RV verfahren. Bei mir war das nicht so. Die gängige Praxis ist selbstverständlich auch nur angebracht, wenn es unklar ist, ob die Erwerbsminderung nicht doch kurzfristig ein Ende finden kann. Wenn aufgrund eines Gutachten aber diese eher unwahrscheinlich ist, spart sich auch die RV bisweilen mal, Kosten für eine Reha. Vor allem wenn es früher schon mal eine Reha gab, die nicht zur Erwerbsfähigkeit führte. Also immer erst Reha vor Rente stimmt nur bedingt.
Zitat von Juhenbo:
Bisher habe ich von der DRV keine Benachrichtigung bezüglich des Gutachtens erhalten….

Also wenn du quasi eben erst beim Gutachter warst, dann dauert es natürlich noch, bis Du erfahren wirst, was sich daraus ergibt. Bei mir waren es etwa 4 Wochen nach dem letzten Gutachtertermin den ich wahrgenommen hatte. Wenn Du Glück hast, wirst Du dieses Jahr noch benachrichtigt werde, gleich wie das Ergebnis für dich ausgeht. Aber es kann auch durchaus sein, dass Du erst nächstes Jahr von der RV was hörst.

01.12.2022 15:28 • #21


J
Hallo zusammen,

habe gestern meinen Rentenbescheid per Post erhalten. Ich bekomme ab 1.04.2023 Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Meine Frage: wie verhält sich dass denn mit Steuern.? Wie und wann muss ich diese zahlen.? Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Wieviel Geld sollte ich zurück legen, für evtl. Steuernachzahlungen.?

Lieben Dank für Euren Support;)

LG

26.02.2023 10:45 • x 1 #22


A


EM-Rente Gutachtertermin

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Angor
Hallo

Als Alleinstehender hast Du einen Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro, als zusammenveranlagte Verheiratete 21.816 Euro im Jahr.

Erst wenn Du über diesen Freibetrag kommst, musst Du Steuern zahlen.

Deine Daten bzgl. der Erwerbsminderungsrente werden dem Finanzamt automatisch übermittelt, solltest Du eine Steuererklärung abgeben müssen, werden die sich schon melden.

26.02.2023 10:59 • x 1 #23


J
Hallo Angor,

lieben Dank für deine schnelle Resonanz.

LG

26.02.2023 11:10 • x 1 #24


D
Hallo @Juhenbo,
falls Du Lohnersatzleistungen erhalten hast oder erhältst bist Du verpflichtet eine Einkommensteuer Erklärung abzugeben. Lohnersatzleistungen sind Krankengeld und ALG1.
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Dich bezüglich einer Abgabepflicht zu informieren, macht es aber unter Umständen schon. Da die Regelung über Versäumnisse und damit eventuell verbundenen Kosten geändert wurde und dem Finanzbeamten eine lockere Handhabung mit Säumnissen quasi untersagt, würde ich da vorsichtig sein.

Ich kam in den Genuss, dass mich das Finanzamt 2019 unter Androhung von Säumnisszuschlägen aufforderte meine Erklärung für 2014 und die folgenden Jahre abzugeben. Ich hatte nie zuvor eine gemacht, weil ich mal ausgerechnet hatte, dass ich da nur wenig zurück bekäme. Also fragte ich beim Finanzamt an, weshalb ich das jetzt machen soll. Da kam die Antwort bezüglich der Lohnersatzleistungen und auf die Frage, weshalb man mich nicht früher informiert habe, wurde mir gesagt, dass ich mich selbst über geltendes Steuerrecht selbst zu informieren habe und das Finanzamt dies nur macht, wenn eben Säumniszuschläge im Raum stehen. Ich entgegnete, dass ich ja 2008 auch mal Krankengeld bezog und da nichts dergleichen kam. Die Antwort war dann, das wäre nun Verjährt und ich hätte halt Glück gehabt.

Also lieferte ich die Erklärungen nach und hatte Glück, dass die Finanzbeamtin mir keine Säumniszuschläge aufdrückte, weil ich alle innerhalb einer Woche einreichte. Hatte mir damals ne Software besorgt und zum Glück noch alle nötigen Unterlagen. Sonst wäre ich echt verloren gewesen. Am Ende bekam ich sogar Geld zurück und mache die Erklärung seitdem jedes Jahr. Aber diesen Ermessensspielraum hat man den Finanzbeamten genommen. Ab einer bestimmten Zeit, sind sie nun verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben. Und da mittlerweile ja alle Einkommensrelevanten Daten von den Institutionen elektronisch ans Finanzamt gesendet werden, liegen sie denen auch vor.

Als ich meine Teil EM Rente bekam und auch noch Krankengeld und nach der Aussteuerung dann ALG1 musste ich Steuern nachzahlen, allerdings waren das Beträgt im unteren dreistelligen Bereich. Seit ich nur noch die Rente bekomme, geht sich dass immer zu Null aus, ich musste nichts nachzahlen und logischerweise bekomme ich auch nichts zurück, da ich ja kein weiteres Einkommen habe.

Falls Du bislang eh eine Erklärung abgegeben hast, würde ich persönlich es auch weiter tun.
Ansonsten kannst Du Dich aber beim Finanzamt informieren, auch auf der HomePage, falls Du nicht anrufen magst. Oder aber, Du lädst Dir beispielsweise die WiSo Steuersoftware mal runter und machst damit mal testweise eine Erklärung. Die kostet erstmal auch nichts, erst wenn Du die Erklärung ausdrucken oder an Elster senden willst, müsstest Du sie kaufen und bezahlen. Ich hatte das damals so gemacht und tatsächlich auch recht genau die Beträge vom Finanzamt zurück bekommen, die das Programm errechnet hatte. Und später hat sich das auch gedeckt, mit dem was ich nachzahlen musste. Aber wie gesagt, mittlerweile muss ich nichts mehr nachzahlen, bekomme aber ja auch nicht mehr viel.

26.02.2023 12:23 • x 1 #25


Schlaflose
Zitat von Juhenbo:
Meine Frage: wie verhält sich dass denn mit Steuern.? Wie und wann muss ich diese zahlen.?

Die werden dir genauso automatisch abgezogen wie die Steuern beim Gehalt. Man bekommt monatlich nur die Nettorente ausgezahlt.

Zitat von Juhenbo:
Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Wieviel Geld sollte ich zurück legen, für evtl. Steuernachzahlungen.?

Eine Steuererklärung abzugeben kann nur von Vorteil sein, weil man eventuell eine Rückzahlung erhält.

26.02.2023 18:17 • #26


D

L
Zitat von Schlaflose:
Die werden dir genauso automatisch abgezogen wie die Steuern beim Gehalt. Man bekommt monatlich nur die Nettorente ausgezahlt. Eine Steuererklärung ...

Falsch. Die Rente ist selbst zu versteuern. Von der Bruttorente geht nur, wenn man in der KVDR pflichtversichert ist, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ab.

@te: Im neuen Jahr 2024 über die Webseite der DRV eine Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt anfordern und Anlage R in der Steuererklärung ausfüllen. Das ist auf dieser Bescheinigung sehr gut mit Ausfüllhilfe erklärt. Ich würde vorsorglich im ersten Jahr der Rente immer eine Erklärung abgeben.

Bei Fragen gerne PN an mich.

Ich bin zwar kein Steuerberater, aber im Sozialrecht fit.

27.02.2023 23:07 • x 1 #28


Schlaflose
Zitat von LonesomeMan:
Falsch. Die Rente ist selbst zu versteuern. Von der Bruttorente geht nur, wenn man in der KVDR pflichtversichert ist, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Ach, ich dachte die wären so schlau, die Steuern gleich abzuziehen. Das wäre doch auch viel einfacher für die Rentner.

28.02.2023 17:52 • #29





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