Funker
Mitglied
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LG Frank-Michael
• • 09.06.2024 #1
Lieber Forenbesucher,
dieses Forum dient dazu, Menschen zu unterstützen und Austausch zu ermöglichen. Wer Hilfe braucht, findet sie hier, und wer helfen möchte, ist willkommen. Moderatoren achten darauf, dass der Umgang respektvoll bleibt. Für eine angenehme Atmosphäre sind verständnisvolle, ermutigende und einfühlsame Beiträge explizit erwünscht. Verletzende oder verurteilende Beiträge sind nicht erlaubt.
Funker
Mitglied
• • 09.06.2024 #1
Schlaflose
Mitglied
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Elly79
Mitglied
• x 2 #3
Funker
Mitglied
Zitat von Lange-2024:Nein es gibt bei Ablehnung keine Sperre. Allerdings gibt es so auch keine Chance evtl an seiner Arbeitssituation zu ändern. BEM ist erstmal nichts ...
• #4
Elly79
Mitglied
• x 1 #5
Funker
Mitglied
Zitat von Lange-2024:@Funker Das kann ich verstehen. Du kannst versuchen mit dem Arbeitsamt zu sprechen, ob du im Falle eines Aufhebungsvertrages um die Sperre drumherum ...
• #6
Elly79
Mitglied
• x 1 #7
Disturbed
Gast
• x 1 #8
Funker
Mitglied
• #9
Funker
Mitglied
Zitat von Disturbed:Es gibt zahlreiche Urteile von Arbeitsgerichten über Kündigungen wegen Krankheit, in die man sich einlesen könnte. Was ein BEM angeht, so kann ...
• #10
Urkelwurkel
Mitglied
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Elly79
Mitglied
• x 1 #12
Disturbed
Gast
Zitat von Funker:Aber ein BEM kann auch dazu führen, das Aufgrund der Bekanntgabe der Erkrankung an den AG eine umgehende Kündigung erfolgt.
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Annii
Mitglied
• x 1 #14
Funker
Mitglied
Zitat von Disturbed:Natürlich wird in einem BEM, sofern da auch noch eine Krankmeldung vorliegt, nach einer Prognose gefragt. Kristallisiert sich heraus, dass es ...
• x 1 #15
Disturbed
Gast
Zitat von Annii:Wenn die Möglichkeit besteht, die Einladung zum BEM erst einmal durch einen Anwalt prüfen lassen. Arbeitgeber machen häufig Fehler. Es gibt eine Menge zu beachten für den AG.
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Cosmo
Mitglied
Zitat von Lange-2024:BEM ist erstmal nichts schlimmes.
• x 2 #17
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