Funker
Mitglied
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LG Frank-Michael
• • 09.06.2024 #1
Funker
Mitglied
• • 09.06.2024 #1
Schlaflose
Mitglied
• x 1 #2
x 3
Elly79
Mitglied
• x 2 #3
Funker
Mitglied
Zitat von Lange-2024:Nein es gibt bei Ablehnung keine Sperre. Allerdings gibt es so auch keine Chance evtl an seiner Arbeitssituation zu ändern. BEM ist erstmal nichts ...
• #4
Elly79
Mitglied
• x 1 #5
Funker
Mitglied
Zitat von Lange-2024:@Funker Das kann ich verstehen. Du kannst versuchen mit dem Arbeitsamt zu sprechen, ob du im Falle eines Aufhebungsvertrages um die Sperre drumherum ...
• #6
Elly79
Mitglied
• x 1 #7
Disturbed
Gast
• x 1 #8
Funker
Mitglied
• #9
Funker
Mitglied
Zitat von Disturbed:Es gibt zahlreiche Urteile von Arbeitsgerichten über Kündigungen wegen Krankheit, in die man sich einlesen könnte. Was ein BEM angeht, so kann ...
• #10
Urkelwurkel
Mitglied
• x 2 #11
Elly79
Mitglied
• x 1 #12
Disturbed
Gast
Zitat von Funker:Aber ein BEM kann auch dazu führen, das Aufgrund der Bekanntgabe der Erkrankung an den AG eine umgehende Kündigung erfolgt.
• x 2 #13
Annii
Mitglied
• x 1 #14
Funker
Mitglied
Zitat von Disturbed:Natürlich wird in einem BEM, sofern da auch noch eine Krankmeldung vorliegt, nach einer Prognose gefragt. Kristallisiert sich heraus, dass es ...
• x 1 #15
Disturbed
Gast
Zitat von Annii:Wenn die Möglichkeit besteht, die Einladung zum BEM erst einmal durch einen Anwalt prüfen lassen. Arbeitgeber machen häufig Fehler. Es gibt eine Menge zu beachten für den AG.
• x 2 #16
Cosmo
Mitglied
Zitat von Lange-2024:BEM ist erstmal nichts schlimmes.
• x 2 #17
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