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W
Hallöchen!

Ich bin derzeit aufgrund von Ängsten, Panik, Burnout, Depris usw. in einer psychosomatischen Reha Klinik (6 Wochen).

Nun, kurz vor Abreise haben die Mitarbeiter entschieden, das ich als nicht gesund, aber als arbeitsfähig entlassen werde. Nun wollte ich die Gründe für die Entscheidung wissen. Und ich bekomme sie nicht genannt. Weder vom Therapeut, noch vom Chefarzt (Visite).

Nun wollte ich fragen, ob das ein gängiges Verfahren aus irgendeinem Grund ist oder ob ich das Anrecht darauf habe, es zu wissen?

Weil ich finde, das widerspricht sich in einem gewissen Sinne und ich muß sagen, ich bin aus dem Hauptgrund Angst und Panik hier. Jedoch durfte ich an der Angstgruppe z.Bsp. nicht teilnehmen, weil der Therapeut mich als zu labil eingestuft hat (gut, ich habe in der Hauptgruppe oft weinen müssen, weil ich einfach keine Kritik etc. vertragen kann). Aber anders rum sehen sie mich so gesund an, dass ich ohne Wiedereingliederung gleich wieder voll in meinen stressigen Beruf zurück kann.

Ich persönlich finde, das ich hier recht gut behandelt wurde, aber dennoch fühle ich mich, als hätte ich weniger Kraft als zuvor, weil ich sovielen Konfrontationen ausgesetzt war. Und wenn ich das mit der Arbeit vergleiche, bin ich hier ja schon fast besser dran, und trotzdem total nervlich fertig.

Sagen die mir vielleicht die Gründe nicht, weil sie mich zu sehr belasten würden? Ich möchte es doch nur verstehen können...

09.09.2009 20:20 • 15.09.2009 #1


1 Antwort ↓

B
Hallo wolke0815,

das ist schon ein wenig nachvollziehbares Vorgehen. Zumindest hast Du ein Anrecht, die Gründe dafür zu erfahren. Es kann immer mal sein, dass man als Arzt oder Psychotherapeut sich so entscheidet - aber eine Erklärung sollte ein Patient dann auf jeden Fall erhalten. Du bist schließlich kein kleines Kind.

Rechtlich sieht es so aus, dass Du ein Recht auf Einsicht in Deine Krankenakte hast. Das darf Dir nicht verweigert werden. Lediglich wenn gewichtige medizinische Gründe (dass Dir die Einsicht schaden würde o.ä.) dagegen sprechen, darf Dir Einsicht in Teile der Akte verwehrt werden. Dies muss aber ausführlich begründet werden. Die Beachtung dieses Rechts kannst Du auch über einen Rechtsanwalt erwirken, wenn es notwendig ist.

Solltest Du über die BFA in der Klinik sein, kannst Du Dich auch dorthin wenden. Eine Kopie des Berichtes wirst Du wahrscheinlich erhalten oder zumindest Dein Hausarzt. Läuft die Finanzierung über Deine Krankenkass, kannst Du die zuständigen Mitarbeiter dort direkt ansprechen und um Unterstützung bitten.

Auf jeden Fall solltest Du noch einmal mit den behandelnden Ärzten, eventuell auch mit dem Vorgestzten sprechen und Deine Wünsche offensiv vertreten.

Alles Gute für Dich

Bernd Remelius

15.09.2009 13:05 • #2





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