Pfeil rechts
1

Importer
jesamai - 14.05 13:22:33

Hallo, ich war seit Ewigkeiten nicht mehr hier (2015). Ich muss meiner Bearbeiterin bei der Wohngeldstelle erklären, warum ich nicht in Arbeit bin, bzw. Ihr Bewerbungen vorlegen. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht, aber da ich bisher gut mit ihr auskomme, frag ich mich nun, wie ich ihr am besten klarmache, dass ich krank bin, oder wieso ich jetzt keiner Arbeit nachgehe? Bis Herbst 2018 war ich noch im Elterngeldbezug, meine Kleinste wird diesen Herbst 3. Somit wäre das Alter schon mal eine Erklärung. Ich bin nun mal aufgrund meiner Panikattacken und Agoraphobie nicht arbeitsfähig. Meine Psychotherapeutin meint, da steckt ein Trauma dahinter, deswegen soll ich jetzt eine Traumatherapie machen. Von ihr gibts ja keine Bescheinigung über meine Erkrankung und mein Hausarzt kann mich doch nicht von Woche zu Woche krankschreiben oder? Bisher war ich halt einfach nur Hausfrau und kein Hahn krähte danach. Hartz IV oder ALG1 beziehe ich nicht. Bin auch über meinen Mann familienversichert. Das ist grad wieder ein Problem, was keiner brauch. Vielleicht hat jemand von euch schon ähnliches durch?

14.05.2019 14:55 • 17.05.2019 #1


8 Antworten ↓


Importer
Schlaflose - 14.05 15:08:02

Wenn man Sozialleistungen beziehen will, wozu das Wohngeld auch gehört, muss man bescheingen können, warum man nicht in der Lage ist, zu arbeiten. Dein Hausarzt kann dich schon auf längere Zeit krank schreiben, aber es liegt an der Krankenkasse, wie lange das akzeptiert wird. Du solltest dich da mal erlundigen, wie das läuft, wenn man familienversichert ist.

14.05.2019 15:08 • x 1 #2


A


Wohngeldantrag - Erklärung gefordert

x 3


Importer
Mari1964 - 14.05 17:03:00

Hallo, ich habe vor längerer Zeit auch schon Wohngeld bezogen. Musste nie irgendwelche Bewerbungen oder ähnliches machen. Man bezieht Wohngeld und das war es auch schon. Es wird geraten, wenn man Wohngeld beantragt und es zum Leben reicht, sollte man dem Sozialamt, Jobcenter den Rücken kehren und ist den ganzen Ärger mit diesen Ämtern los. Allerdings bezieht man entweder Wohngeld oder Geld vom Jobcenter. Beides geht nicht. Viele Grüße und alles Gute, Mari

14.05.2019 17:29 • #3


Importer
Safira - 14.05 17:07:20

Ich verstehe das auch nicht. Ist es sicher das Wohngeld? Die sind eigentlich immer total unkompliziert. Die interessiert nur das Einkommen. Ich würde da mal nachharken an Deiner Stelle

14.05.2019 17:31 • #4


Importer
Schlaflose - 14.05 17:14:29

Na, das wäre aber ein Ding. Da könnte ja jeder, der keine Lust hat zu arbeiten, Wohngeld beantragen.

14.05.2019 17:32 • #5


Importer
Safira - 14.05 17:16:35

ich hab vor 20 Jahren mal Wohngeld bezogen. Da war der Grund meines geringen Einkommens nie ein Thema gewesen. Ich habe das auch noch nie gehört. Wie kommst Du darauf das Leute die Wohngeld beantragen keine Lust zum arbeiten haben?

14.05.2019 17:32 • #6


Importer
Schlaflose - 14.05 18:20:16

So habe ich das doch gar nicht gesagt. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass Wohngeld gezahlt wird, wenn jemand nicht arbeitet, ohne dass geprüft wird, aus welchem Grund. Wenn das nämlich der Fall wäre, KÖNNTEN Leute, die einfach keine Lust haben zu arbeiten und deswegen ihre Miete nicht zahlen können, auch Wohngeld beantragen.

14.05.2019 18:37 • #7


Importer
jesamai - 14.05 19:48:55
Ja Safira, es ist ganz sicher Wohngeld.
Ich weiß halt einfach nicht, wie ich es formulieren soll. Denn ich bin der Meinung, dass sie das eigentlich nix angeht.
Ich kann natürlich auch einfach wöchentlich nen gelben Schein einreichen, aber das finde ich komisch.

Wohngeld bzw. Mietzuschuss kann jeder Mieter in Deutschland bekommen. Ausschlaggebend ist das gesamte Familieneinkommen.

15.05.2019 08:28 • #8


M
Hallo,

natürlich bekommst du kein Wohngeld um alle Unkosten
des Lebens bestreiten zu können.
Dafür ist Hartz IV zuständig, solltest du so gar nichts
an eigenem Einkommen haben. Das Amt finanziert dich dann voll.
Allerdings musst du im Gegenzug dann auch Leistungen
bringen, sprich Bewerbungen, Kurse und ähnliches.

Beim Wohngeld musst du schon über eigenes Einkommen verfügen.
(Geld vom Jobcenter zählt hier nicht).
Nach deinem eigenen Einkommen wird dann berechnet was dir an Wohngeld
zusteht.

Viele Grüße und alles Gute

17.05.2019 18:49 • #9





Auch interessant

Hits

Antworten

Letzter Beitrag


Dr. Christina Wiesemann