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Zitat von Burn:
Ähmm hab ich das richtig verstanden wenn ich mich selbst versichern muss mit Krankenkasse bekomme ich nur Notfallversorgung?
Soll heißen z.b meine Psychotherapie würde dann nicht mehr gezahlt werden?

Nein. Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung hast du den gleichen Anspruch auf Leistungen, wie jeder andere auch.
Ohne eigenes Einkommen zahlst du den Mindestbeitrag.
Du kriegst halt bei Krankheit kein Krankengeld, weil ja kein Einkommen ersetzt werden muss.

@weyoun
Erwerbsminderungsrente wäre zwar eine Option aber die bekomme ich nie im Leben! Habe dafür nicht genug „ gemacht um gesund zu werden „
Hab nur Ergotherapie, Tagesklinik, Reha und Psychotherapie. Was ich nicht habe sind zig Medikamente durch! Hab nur amitryptelin genommen und das nicht hochdosiert sondern nur bis 20 mg
Für erwerbsminderungsrente ist das zu wenig. Der Gutachter würde mich da nicht unterstützen

Außerdem denke ich werde ich das bei Angst und Panikattacken gemischt mit Trauma und Depression nicht bekommen. Meine Psychiaterin müsste hier sehr gut begründen und das macht sie nicht. Ich kann bei ihr immer nur das nötigste erledigen aber „ zuhören/einsetzen“‘ist das nicht

Und zum Thema warum ich nicht wieder hin kann denke ich wird in der Reha keine Beachtung finden. Bzw im Bericht. Der spuckt nur aus arbeitsfähig, teilweise arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig.

A


Immer noch der Arbeitgeber

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Zitat von Burn:
Ähmm hab ich das richtig verstanden wenn ich mich selbst versichern muss mit Krankenkasse bekomme ich nur Notfallversorgung?
Soll heißen z.b meine Psychotherapie würde dann nicht mehr gezahlt werden?

Für mich klingt es abwegig.

Zitat von Burn:
Und zum Thema warum ich nicht wieder hin kann denke ich wird in der Reha keine Beachtung finden. Bzw im Bericht. Der spuckt nur aus arbeitsfähig, teilweise arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig.

Du kannst auch als erwerbsgemindert entlassen werden. Dann gilt gem. §116 SGB VI der Reha-Antrag als Rentenantrag.

@Drkingschultz Danke aber das wird nicht passieren.
Ich werde den Zwang haben zwischen Eingliederung oder eben selbst Kündigung und Versorgung
Außerdem würde selbst die Erwerbsminderungsrente nichts am ruhenden Arbeitsverhältnis ändern

Zitat von Burn:
Danke aber das wird nicht passieren.

Naaa das kann man nie wissen...

Zitat von Burn:
Außerdem würde selbst die Erwerbsminderungsrente nichts am ruhenden Arbeitsverhältnis ändern

Wenn es eine Rente auf Dauer ist, endet damit normalerweise auch das Arbeitsverhältnis. Steht in nahezu jedem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag so drin.




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Dr. Christina Wiesemann
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