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Taberli
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Hallo,
diese Frage richtet sich an diejenigen die bereits Erfahrungen mit Tagesstätten für psychisch kranke Menschen haben.
Wie ist das dort mit der Finanzierung geregelt wenn man über Eigentum (eigenes Haus) verfügt, dieses alleine bewohnt. Können die Erben dann nach meinem Tod zur Rückerstattung der Kosten herangezogen werden?
diese Frage richtet sich an diejenigen die bereits Erfahrungen mit Tagesstätten für psychisch kranke Menschen haben.
Wie ist das dort mit der Finanzierung geregelt wenn man über Eigentum (eigenes Haus) verfügt, dieses alleine bewohnt. Können die Erben dann nach meinem Tod zur Rückerstattung der Kosten herangezogen werden?
07.04.2017 15:10 • • 07.04.2017 #1
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