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Hallo,

diese Frage richtet sich an diejenigen die bereits Erfahrungen mit Tagesstätten für psychisch kranke Menschen haben.
Wie ist das dort mit der Finanzierung geregelt wenn man über Eigentum (eigenes Haus) verfügt, dieses alleine bewohnt. Können die Erben dann nach meinem Tod zur Rückerstattung der Kosten herangezogen werden?

07.04.2017 15:10 • 07.04.2017 #1


1 Antwort ↓

Hallo Taberli...der Besuch einer Tagesstätte für psychisch Erkrankte ist kostenfrei.Es werden auch die Fahrtkosten übernommen bei regelmäßigem Besuch.Die Tagesstätten haben einen Finanzträger.In meiner Umgebung ist das der Bezirk Schwaben.Caritas und Diakonie sind ebenfalls Träger von Tagesstätten.Dein Eigentum hat normalerweise nichts mit einer Tagesstätte zu tun bzw.da kommen keine Kosten auf Deine Erben zu.Wenn Du zu einer Tagesstätte gehst bekommst Du vorher ein Gespräch mit den Pädagogen dort und diese informieren Dich dann übers finanzielle...Viele Grüsse Joschi





Dr. Christina Wiesemann
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