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G
Hai,

welche Möglichkeiten kann man nutzen,
wenn einem in der Psychiatrie eine Therapiersistenz ausgesprochen wurde?

Welcher Therapeut würde mit einem abgestempelten Menschen arbeiten?

Meine Krankenkasse hat auf Grund dieser ausgesprochenen Therapieresistenz,
meine Behandlung in der Psychiatrie abgebrochen,
worauf ich 4 Stunden später obdachlos war.

Ich versteh das alles nicht mehr.

13.02.2009 10:50 • 18.02.2009 #1


79 Antworten ↓

F
Wal!Kannst arbeiten gehen oder schaffst das nicht?War das Deine einzigste Bleibe in der Psychiatrie?Wie lange bist da schon?Liebe grüße

13.02.2009 13:18 • #2


A


Therapieresistent?

x 3


G
Ich war im Rahmen einer beruflichen Reha in einer WfB beschäftigt.

Die Nachbarn die ich in meiner alten Wohnung hatte,
denen war ich zu groß zu dick zu kurze Haare. Ich weiß es nicht.
Die Betreuer vom betreuten Wohnen, sowie meine gesetzliche Betreuerin waren nicht im Stande,
mal ein Gespräch mit meinen Nachbarn zu suchen.
Es hagelten nur noch Beschwerden. Egal, ob ich nach 22 uhr auf Toilette war,
oder morgens um halb 5 geduscht habe.

Weil ich Nachbarn im Hausflur zurechtgewiesen habe, weil sie sich zu laut vor meiner Tür unterhalten haben.
Ich hatte Besuch bei mir und der hat sich beschwert.
Ich hab nur gesagt, sie sollen ihre Hörgeräte lauter einstellen, oder sich in ihre Wohnung weiter unterhalten.

Darauf hin hat meine Betreuerin mich zu einem stationären Aufenthalt in der Psychiatrie gedrängt. (Ich war freiwillig dort)
Nach 2 Wochen hatte ich einen Wasserschaden in meiner Wohnung.
Der Spül der Wohnung über mir hat sich in meiner Wohnung ergossen.

Vorzeitige Entlassung aus der Psychiatrie, weil der Vermieter meinte,
ich müsste den frisch verlegten Laminat rausreissen, damit es besser trocknet.
Bei der Schadensbesichtigung wurde im beisein des betreuten Wohnen offen über mich gelästert
und ich wurde mehrmals beleidigt und ich habe dann den Vermieter aus meiner Wohnung verwiesen.

Darauf folgte ein weiterer Klinikaufenthalt.
In Absprache zwischen den Betreuern und der Hausverwaltung wurde mir zugesichert,
dass ich sofort aus dem Mietvertrag rauskomme, wenn ich fristlos kündige.

Ich habe meiner Betreuerin die Kündigung unterschrieben.
am nächsten Tag hatte ich dann die Nachricht von der Krankenkasse.
seit Juli 2007 bin ich obdachlos.
Im Februar 2008 bekam ich einen Mahnbescheid wegen Mietschulden aus September 2007.
Meine Betreuerin meinte, ich soll es laufen lassen, weil eh noch andere Schulden habe.

Dieses laufen lassen hat mir im August einen Gerichtsvollzieher mit Haftbefehl beschert. Da hab ich dann die EV abgeben müssen

Selbst das Sozialamt hat bis dato keinen Vermieter finden können,
der sich auf meine negative Schufa, wegen Mietschulden einlässt.

Die Betreuerin hat erfolgreich beim VormG die Beendigung der Betreuung beantragt.
In meinen Augen nur, weil sie gemerkt hat, dass sie Scheice gebaut hat
und vom Vormundschaftsgericht geschützt wird.

Ich steh also mit dem Rücken an der Wand, vor einem Abgrund.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,
das ein Therapeut nicht hingeht und sich während der probestunden Informationen über mich einholt.
Ey, scheic auf die Schweigepflicht.
Meine ehemalige gesetzliche Betreuerin ist auch Supervisiorin DGSv
solche Leute ziehen für ihre Clienten im Hintergrund die Lebensfäden.
Bei mir ist eindeutig ein Faden zuviel gezogen worden.

Wobei ich mich gerade frage, wie ein Therapeut mir bei meinen Problemen helfen kann.

13.02.2009 13:50 • #3


F
Das ist sicher alles schlimm.Mir kommt es aber zwischen den Zeilen auch so vor,wie wenn Du alle Anderen verantwortlich für Deine Misere machst.Es ist da sicher was schief gelaufen,aber auch Du solltest darüber nachdenken,wo bei Dir die Fehler liegen.Jeder ist seines Glückes Schmid.Kann da was dran sein?Liebe Grüße

13.02.2009 15:02 • #4


G
Man muss selbst etwas tun, um sein Glück zu finden;
Es hängt von einem selbst ab, ob man glücklich wird;
Jeder Mensch ist selbst dafür verantwortlich, was er aus seinem Leben macht;
Jeder Mensch kann sein Leben nach seinen Wünschen gestalten
und aktiv handelnd Einfluss auf sein Schicksal nehmen

Kommt aber immer auf den Standpunkt an, auf wessen Kosten man sein Glück sucht.

Es gibt Menschen die andere manipulieren.
Es gibt Menschen die manipuliert werden.
Ich bin einer von denen, die sich manipulieren lassen.

Klar hab ich auch meine Fehler, zu denen ich mit voller Konsequenz stehe,
wenn ich sie denn erkenne.
Aber wenn ich meine Fehler nicht erkenne,
weil stillschweigend (manipulierend) meine Fehler hingenommen werden,
wie soll ich sie denn erkennen?

13.02.2009 15:34 • #5


F
An wem liegt es dass Du Dich nicht gewehrt hast?An Anderen?Liebe Grüße

13.02.2009 15:48 • #6


G
Gegen was wehren? Ok, das hab ich meiner Betreuerin und den Betreuern oft genug wiederholt.

Die Frage, die ich konkret an die Personen gestellt habe, war ja, wie ich mich wehren kann.

Sorry, aber die frau hat nen Schuß weg, wenn sie meint, mir Details zu verschweigen,
die ich nicht wissen kann und dann dafür die Konsequenzen tragen muss.

13.02.2009 16:05 • #7


G
Konsequenzen die ich tragen muss.

13.02.2009 16:07 • #8


F
weisst was,daraus lernst Du,dass Du Dich selber in Zukunft informieren musst.Das ist die Chance für Dich.Liebe Grüße

13.02.2009 16:24 • #9


G
Danke der Nachfrage ohne Antwort. Ich wollte es nicht wissen dürfen.

Bleibt die Frage, welche Möglichkeit noch habe? Und warum?

13.02.2009 16:52 • #10


H
Hallo !

Ich hatte letzten Montag eine Amtsärztliche psychologische Untersuchung auf dem Arbeitsamt (ich wollte einen 1 Euro Job).

Im Abschlussgespräch wurde mir nahe gelegt, zuerst einmal als Patient in eine Werkstatt für Behinderte zu gehen.
Da bin ich auf die Barikaden gegangen, habe mich selbst übertroffen (Eigenlob aussprech). Jetzt bekomme ich meinen 1 Euro Job, noch dazu in einem Bereich wo ich ihn mir gewünscht habe.

Liebe Grüsse, Helpness

13.02.2009 16:53 • #11


F
hallo!Ich versteh das nicht.Hat man Dich entmündigt?Liebe Grüße

13.02.2009 18:09 • #12


F
hallo Streetworker!Ich versteh das nicht,hat man dich entmündigt?Liebe Grüße

13.02.2009 18:11 • #13


G
Wie kann ein Mensch entmündigt sein, wenn er keine gesetzliche Betreuung hat?

Und was hat die Entmündigung mit der Tatsache zu tun,
das die Suche nach einem Therapeuten sinnlos ist,
da dieser sich über mich erkundigen wird
und so auf die Aussagen der Klinik zu meiner Therapieresistenz stoßen wird?
Mal abgesehen von dem Kostenträger.
[ironieon]
Wie heist es so schön? Ist der Ruf einmal ruiniert, Amokisiert es sich völlig ungeniert.
[/ironieoff]

Mich kotzt es langsam hier im Forum an.

13.02.2009 18:29 • #14


F
Hallo streetworker!Mich Wundert es,was Du nach aussen für eine Präsenz an den Tag legst.Du scheinst tatsächlich nicht über Dich nachzudenken.Vielleicht überschätzt Du Dich auch manchmal?das kann auch gut sein oder?Geh in Dich.Liebe Grüße

13.02.2009 23:59 • #15


L
Du hättest beim Amtsgericht einen Antrag auf einen neuen Betreuer stellen können, wenn Du mit Deinem nicht zufrieden warst. Und so ganz einfach ist es nicht, eine Betreuung wieder abzugeben, wie Du Deiner Soz.arb. unterstellst. Solche Dinge werden vom Amtsgericht gutachterlich geprüft. Und erst wenn man der Ansicht ist, dass Du niemanden mehr brauchst, wird eine Betreuung aufgehoben. Ich weiß nicht, für welche Bereiche die Betreuung bestand, denn eine gesetzlich bestellter Betreuer handelt nur in den Bereichen, für die er bestellt wurde. Er übernimmt nicht automatisch die Verantwortung für Dein ganzes Leben.

Eine Therapierestistenz wird ausgesprochen, wenn man auf keinerlei medikamentöse (und andere) Behandlungen anspricht und/oder in keinster Weise mitarbeitet. In ersterem Falle bedeutet eine solche Resistenz aber nicht, dass man nicht weitere Hilfe benötigt. Sollte letzteres der Grund sein, ist natürlich jede Art von weiterer Hilfe nutzlos und kostet unser Gesundheitssystem unnütz Geld. Hat irgendjemand diese Resistenz überhaupt attestiert? Es gibt doch sicher noch andere Psychiatrien in Deiner Gegend. Du kannst Dich theoretisch dort akut einweisen lassen und eine weitere Möglichkeit ist auch der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes. Hast Du Dich schon mal an den gewandt? Und Schuldnerberatung?

Wie und von wem und warum wurde die Betreuung damals überhaupt eingeleitet? Zudem glaube ich nicht, dass Du wegen einer Lapalie 2 x hintereinander in die Psychiatrie eingeliefert wurdest. Da muss es schon handfeste Gründe geben, ob Du nun freiwillig gegangen bist oder nicht. Ich weiß auch nicht, was es für ein Problem sein soll, dass Deine Ex-Betreuerin Supervisorin ist?

Betreutes Wohnen wo und durch wen? Die lassen ihre Leute nicht einfach hängen.

Entschuldige streetworker, ich nehme Dir wirklich ab, dass Du große Probleme hast. Aber dennoch wirkt Dein Bericht sehr opferbehaftet. Und ich möchte zudem verhindern, dass das Thema gesetzliche Betreuung hier einen falschen Eindruck hinterlässt.

Ein Therapeut wird Dir bei diesem Problemen wirklich wenig helfen können. Das sind nun mal eher Jobs für Sozialarbeiter (mit denen Du Dich ja dennoch zu solidarisieren scheinst - warum sonst der Nick?). Die gibt es beim sozialpsych. Dienst oder auch in Psychiatrien. Wenn Du obdachlos bist, gibt es auch für diese Klientel Hilfsangebote. Nur Hilfe hin oder her, Voraussetzung ist Mitarbeit.

Was hast Du bisher denn unternommen?

14.02.2009 16:35 • #16


G
die Katz und sag es wäre gut gewesen.

Oder willst du behaupten, meine Situation zu kennen?

Du weist was Supervisioren machen? Nicht?

Die Versuchen hinter dem Rücken ihrer Klienten die Fäden zu ziehen,
sprich, dessen Leben in die richtige Bahn zu lenken.

Du willst doch jetzt hier wohl nicht Frau S. Strathmann
als gesetzliche Betreuerin in Schutz nehmen wollen, oder?

Das mit der Opferrolle ist vollkommener Bullenscheice. Wie kommst du auf die Idee?
Was nicht sein darf, kann sehr wohl sein. Mach mal die Augen auf.

Ok, Recht haben und Recht bekommen, sind in der BRDreck nun mal 2 paar Schuhe.

Was ich bisher unternommen habe? Wer will das wissen, Lilly42? Interessiert doch eh keinen.

Was ich bisher bei meiner Suche nach Hilfe erlebt habe, ist halt,
dass definitiv in der BRDreck auf die Schweigepflicht geschißen wird.
Nach dem Motto: Wissen ist Macht.

14.02.2009 17:31 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

L
Ich habe nie behauptet, Deine Situation zu kennen. Ich kenne sie genauso wenig wie Du meine kennst. Aber es ist das leidige Thema. Jemand schreibt hier ins Forum, erwartet eine Reaktion, aber die Reaktion darf nur als Bauchpinselei rüberkommen. Sachliche Kritik oder gar Verbesserungsvorschläge werden sofort negativ aufgefasst.

Wie ich darauf komme, dass Dein Thread opferbehaftet klingt? Deine Antwort spricht Bände oder Du hast einen schlechten Tag und siehst heute alles nur von einer Seite? Ist manchmal so, kenne solche Tage auch. Kann ja sein.

Was die Supervision angeht, vermute ich, dass DU nicht weisst, was das ist. Supervision umfasst die Refelxion von Schwierigkeiten, die der Klient im Beruf, in der Freiwilligenarbeit oder in Bildungssituationen erlebt oder erlebt hat. Manche großen Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Supervision an (meist in der Gruppe), um Konflikte am Arbeitsplatz zu lösen. In der Regel machen vor allem Therapeuten oder Leute aus med., sozialen Berufen Supervison, um ihr eigenes Handeln und die Beziehung zu den Klienten/Patienten zu reflektieren und um Übertragungen etc. zu vermeiden. Das, was Deine Ex-Betreuerin diesbezüglich tut, wird mit Dir überhaupt nichts zu tun gehabt haben.

Ich muss jetzt auch noch mal sagen, dass ich es unmöglich finde, dass Du ihren Namen hier ausgeschrieben hast. Du weißt, dass Du diesbezüglich ne Menge Ärger kriegen kannst oder? Ich hoffe, dass das Team den Namen schnell löscht. Du bist anhand des Fotos jederzeit identifizierbar, wenn sie Wind davon bekommt.

Und was für Argumente hast Du denn? Außer mir zu sagen, ich rede Bullenschei.., kommt doch leider nicht viel rüber. Was bestärkt Dich in Deiner ausnahmslos schlechten Meinung über unser Hilfesystem in der BRD? Natürlich läuft vieles falsch, doch gegen Dich scheinen sich alle verschworen zu haben. Erzähl doch mal genauer. Es interessiert mich wirklich. Auch, ob Du einen von den Wegen versucht hast, die ich hier vorgeschlagen habe.

14.02.2009 20:16 • #18


G
ohne Worte: Anhörung

Zitat:
Hallo Forumsgemeinde,

schreibt mir nachfolgend eure Bemerkungen (Meinungen) zu meinem Fall.
Meine Meinung ist:
Recht und Gerechtigkeit stammen von verschiedenen Universen.
Zitat:
Ich glaube eher an die Unschuld einer Prost.,
als an die gerechtigkeit im Bund der deutschen Republik. =Textzeile [SLIME] deutsche Punkband=


Ich hatte heute mittag bei mir (Ort D(A)) ein richterliche Anhöhrung.

Anwesend: Ich (Betreute), Rechtsanwalt (Berater), (ges. Betreuer), (Richter)

Vorweg: Ich (Betreute): seit 1999 anerkannt 80% GdB (Ort A).
Betreuer: von 1999 für 7 Jahre auf Anraten von Sozialarbeiter, ärztliches Gutachten, Leiterin Wohngruppe (Psyschiatrische Klinik) mit meinem Einverständnis. (ZITAT(Betreute): Eine Betreuung ist dazu da, damit irgendwann keine Betreuung mehr notwendig ist.)
Anfang 2001 Antrag beim VormG in beiderseitigem Einverständnis die Betreuung aufzuheben.
Gründe: Wohnsituation gefestigt (Ort B), arbeitsaufnahme (befristet) nach beruflicher Reha und Praktika, Betreuung (Betreuer 1) durch Sozialpsyschiatrisches Zentrum (SPZ, Ort B) ausreichend.

08/2001-11/2002 aktiv arbeitsuchend, Gutachten das von einer Remissionierung auszugehen sei. 04/2002 Abstufung auf GdB 60% (Ort B), Betreuung durch SPZ und Integrationsfachdienst (IfD, Eingliederung behinderter Menschen, ORT B).
10/2003 Arbeitsgericht (2,5 Jahre) erfolgreich gegen Benachteiligung behinderter Menschen geklagt.
11/2004 Anhebung wieder auf 80% GdB (Ort B).
Durch IfD und Antrag (LVR) Aussicht auf berufliche Reha mitte 2005 (Ort B).
ABM durch arbeitsagentur ab 03/2005 vorrangig. Durch Leistungsbezug (ABM) die Betreuung durch SPZ verloren, bezüglich Erbringungszwang einer Eigenleistung. 06/2005 mit Absprache (Neurologin) bei Gericht eine erneute Betreuung angeregt.

01/2006 Aufnahme, berufliche Reha (WfB), Betreuung durch SPZ (Betreuer 2, Ort B).
06/2006 wegen Ungezieferbefall Wohnung aufgegeben, Betreuer SPZ rat-(macht-)los.
07/2006-10/2006 obdachlos (Ort C), Beendigung Betreuung SPZ und IfD (Ort B).
10/2006 wohnsituation gefestigt, Betreuung durch SPZ (Betreuer AB, Ort C)
04/2007 wohnsituation eskaliert, (ges. Betreuer) regt im beisein (Betreuer AB, Ort C)
Klinikaufenthalt (Kisenintervention, Ort D (A)) an. Berufliche Reha (Ort B) verloren.

06/2007 wegen Wasserschaden Wohnung in mündlicher Absprache zwischen (ges. Betreuer, Betreuer AB) und Hausverwaltung (Ort C) Mietverhältnis fristlos gekündigt (Schlüsselabgabe an ges. Betreuer), Krankenkasse bricht Krisenintervention ab.
06/2007 obdachlos (Ort D), 07/2007 gesammter Hausstand (Ort C) wurde ohne mein Wissen oder Zustimmung durch den (ges. Betreuer) entrümpelt.
02/2008 Mahnbescheid, wegen Mietschulden aus 09/2007 (Ort C) blieb seitens des (ges. Betreuer) unbeantwortet.
08/2008 Haftbefehl bezüglich Mahnbescheid, folglich Schufa-Eintrag wegen Mietschulden.
08/2008 Antrag auf Beendigung der ges. Betreuung beim VormG, 08/2008 beim Betreuungsbüro der Zustimmung meines Antrags, durch den (ges. Betreuer) widersprochen. Zwecks Klärung des Verhalten von (ges. Betreuer.
10/2008 Anhöhrung: Richter entscheidet Betreuung, durch Anfrage des (ges. Betreuer) auf Eis zu legen und empfiehlt mir wegen einer ges. Betreuung, mit Hilfe von (Rechtsanwalt) einen Ersatz zu suchen.

Gesprächszeiten:
Richter - ges. Betreuer: ca 20 Minuten
Richter - Betreute: ca 5 Minuten
Rechtsanwalt - Richter: 3 Sätze
Rechtsanwalt - Betreute: wegen Termin anrufen


ohne Worte: Beschluss

Zitat:
Adresse:
(Richter)
Ohne Protokollführer 1*
In der Betreuungssache
betr. (der Betreute)
begab sich der Richter in die Wohnung des Betroffenen (der Betreute)2*
Es werden dort angetroffen: 1. (der Betreute) 2. (Rechtsanwalt) 3. (ges. Betreuer)
Das Gespräch mit dem Betroffenen gestaltet sich insoweit schwierig, als er immer wieder seiner (ges.Betreuer) Vorwürfe machte.3* Seine Eingabe bei Gericht als auch sein Schreiben (Stellungnahme: Betreuungsbüro) erklärte er so, dass er keinesfalls die Aufhebung der Betreuung gewollt habe, Er sei nur mit der Betreuungsführung durch (ges. Betreuer) nicht einverstanden.4* Ob er möchte, dass (ges. Betreuer) die Betreuung weiterführt oder nicht, ist nicht aus (der Betreute) heraus zu bekommen.5*

(ges. Betreuer) beantragt aber, möglichst sofort als Betreuerin entpflichtet zu werden.6* Eine Zusammenarbeit mit (der Betreute) sei ihr nicht mehr möglich.7* (Der Betreute) hat hierzu keine Meinung.8*

Es ergeht sodann folgender Beschluss:
Das Ruhen der Betreuung wird angeordnet.9*
(der Betreute) hat die Möglichkeit, bis zum 20.12.2008 einen neuen Betreuer vorzuschlagen, der mit der Beteuungsübernahme einverstanden ist.10* Andernfalls wird das Gericht die endgültige Einstellung des Verfahrens beschließen.11*
(Richter)

1* Ich wollte eigentlich mit WMA-Player aufnehmen. K.A. warum
2* Zimmer im städtischen Obdach, ohne eigenen Hausstand.
3* Ich hob den Finger zum schnippsen, weil ich zu den Vorwürfen der (ges. Betreuer) nix sagen durfte.
4* Ich wiederholte mehrmals, in Bezug auf 5* dass ich mit der Art der Betreuung nicht Einverstanden bin.
Lauter werdend und mit seinem Finger auf seine Akte tippend, widerholte er. Er sei mit der Betreuungsführung nicht einverstanden.
5*Auch hier wiederholte ich mehrmals, nur wenn schriftlich festgehalten wird,
dass ich für offensichtliche Fehler der (ges. Betreuer) nicht haftbar gemacht werde.
6* Ich kenne den Grund nicht. Macht also keinen Sinn.
7* Auch hier wurde kein Grund genannt.
8* Hab ich doch mehrmals bei 4* und 5* geäussert
9* Im April 2008 hatte ich den letzten Kontakt mit dem ges. Betreuer. Nachtfalter nagen seitdem Löcher in meinen Verstand.
10* Eischliesslich meiner Vorwürfe, oder wie?
11* Es gibt min. 80 Gründe die dagegen sprechen.

Eingabe bei Gericht: Beendigung der Betreuung mit sofortiger Wirkung. (formlos)
Stellungnahme: Betreuungsbüro
Erklärung
Im Rahmen der Rücksprache mit der Betreuungsstelle. der Stadt X, erkläre ich, dass weiterhin um die Aufhebung der Betreuung bitte.
(ges. Betreuer) ist m.W. ebenfalls mit der Aufhebung der Betreuung einverstanden. Hiermit bin ich jedoch nicht einverstanden.
Ich brauche eine Bezugsperson und keine Betreuerin.
Ich bitte darum, den Sachverhalt mit dem zuständigen Abteilungsrichter zu erörtern.
Angenommen und gelesen und für richtig befunden.
(der Betreute)

Aufgrund der Eingebung des Betreuten bei Gericht, ist hier, bei der Anhörung, nur der Sachverhalt erörtert worden, dass die (ges. Betreuer) mit der Aufhebung der Betreuung einverstanden ist.
Der Sachverhalt, das (der Betreute) damit jedoch nicht einverstanden ist, bleibt weiterhin ungeklärt.

14.02.2009 20:59 • #19


L
Muss das erst mal in Ruhe durchlesen.

14.02.2009 21:23 • #20


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