prinzessin22589
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ich habe ja auf grund meiner beruflichen tätigkeit etwas erfahrung mit betreuungsverfahren und bei deinen ausfühungen sind mir einige sachverhalte nicht so ganz klar.
du schreibst, du benötigst ja eigentlich keinen betreuer sondern nur jemand der dich unterstützt. nun in so fern ist der richterspruch doch in deinem sinne, oder?
warum standest du denn überhaupt unter betreuung? so was kommt ja nicht einfach so. da scheint es ja gründe gegeben zu haben, ich vermute mal so was wie, dass du dich nicht behandeln lassen wolltest oder deine finanzen nicht mehr im griff hattest? die betreuungsverfahren haben sich die letzten jahre deutlich erschwert. eine betreuung einzurichten gegen deinen ausdrücklichen willen und wunsch ist ja kaum möglich, es sei denn du bist ein gefahr für dich oder andere. von dem wenigen was man von dir weiß, kann man schwer sagen, was da jetzt auf dich zutrifft. aber du solltest die situation als das annehmen was es ist, die möglichkeit dein leben wieder selber in die hand zu nehmen und alles zu ordnen. als erstes mal deine wohn - und arbeitssituation. hilfe gibt es ja für dich auch ohne betreuung, nämlich beratung.
15.02.2009 17:17 • #21