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S
Wie läuft eine Zwangseinweisung bei Eigengefährdung genau ab?
Wie lange bleibt die Person in der Klinik?
Und was passiert wenn eine Person die zwangseingewiesen wird die Behandlung verweigert?

15.02.2024 16:13 • 13.04.2024 #1


9 Antworten ↓


B
Die Behandlung wird nicht verweigert.
Ich habe mich für eine freiwillige
Zwangseinweisung entschieden

15.02.2024 16:27 • #2


A


Zwangseinweisung bei Eigengefährdung

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Coru
Das Beste ist sich selber einzuweisen bevor eine Zwangseinweisung droht. Bei einer Zwangseinweisung rückt im Notfall der Krankenwagen und Polizei an und nehmen dich mit. Wann du wieder rauskommst, bestimmen die Ärzte. Sollte eine Behandlung verweigert werden kann jemand da glaub ich ziemlich lange da behalten werden.

15.02.2024 17:03 • #3


S
Die zwangseingewiesene Person könnte die Behandlung verweigern.
Die Frage ist was dann passiert.
Bleibt die Person dann dauerhaft in der Psychiatrie?

13.04.2024 12:08 • #4


Ferrum
Eine Zwangseinweisung bedeutet, dass eine Maßnahme angeordnet wurde, die mit Zwangsmitteln, d.h. auch körperlicher Gewalt, durchgesetzt werden kann. Dabei gilt immer, dass nur das mildeste Mittel eingesetzt werden darf. Im Endeffekt kann man ihr also nicht widerstehen, denn für diese Anordnung gibt es gute Gründe, die abgewogen wurden zum Schutz der Person selbst oder der Allgemeinheit. Es ist sehr sinnvoll für den Patienten, wenn er dem freiwillig nachkommt. Es ist natürlich ein sehr schwerwiegender Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte, aber der Sinn liegt darin, dass ihm medizinisch geholfen wird.
Wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, dann wird man vermutlich schnell aus der Psychiatrie entlassen, denn so viel Geld hat niemand und es wäre unrechtmäßig. Die laufen alle draußen rum

13.04.2024 12:20 • x 1 #5


Schlaflose
Zitat von sarah2:
Die zwangseingewiesene Person könnte die Behandlung verweigern.
Die Frage ist was dann passiert.
Bleibt die Person dann dauerhaft in der Psychiatrie?

Wenn die Eigengefährdung bestehen bleibt, ja. In gewissen Fällen kann sogar eine Zwangsmedikation erfolgen:

Zwangsbehandlung: Medikamentengabe wider Willen
Eine Zwangseinweisung und ein damit verbundener Klinikaufenthalt rechtfertigen nicht automatisch eine Zwangsbehandlung beziehungsweise eine medikamentöse Therapie. Diese ist nur erlaubt, insofern sie die Selbst- oder Fremdgefährdung mildert

Ich habe schon zwei Zwangseinweisungen hinter mir, da ich mit Selbstmord drohte. Beide Male wurde die Polizei gerufen und ich wurde mitgenommen. In der Psychiatrie konnte ich aber glaubhaft machen, dass ich nur damit gedroht habe, um etwas durchzusetzen und jemandem damit eins auswischen wollte. Ich durfte dann nach einer halben Stunde wieder ,gehen.

13.04.2024 12:21 • x 1 #6


Ferrum
Rechtliche Grundlage ist das PsychKG deines Bundeslandes. Niemandem fällt es leicht, eine solche Entscheidung zu treffen und falls es soweit kommt, lass alles mit dir machen, denn man will dir helfen und nichts Böses. Ich hoffe, du bist bereits jetzt in Behandlung und hast jemanden, mit dem du über all die Dinge sprechen kannst, über die du nachdenkst. Wenn nicht, dann bleib nicht allein damit und suche dir Hilfe.

13.04.2024 12:34 • x 1 #7


S
Ja ich bin schon in Behandlung.

13.04.2024 17:27 • x 2 #8


Cathy79
Die Zwangseinweisung wird ja richterlich angeordnet. D.h. wenn du in der Klinik bist wird ein Richter geholt der die Unterbringung schriftlich anordnet. Die Anordnung ist begrenzt, z.b. auf 2 Wochen. Dann wird geschaut wie es dir geht und der Beschluss entweder aufgehoben oder verlängert.

Habe das mit meiner Mutter selber so durch.

13.04.2024 17:53 • x 1 #9


KenTucky
Zeugnisse, die als Grundlage für eine Zwangseinweisung dienen, dürfen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des PsychKG nur noch von Ärzten aus- gestellt werden, die auf dem Gebiet der Psychiatrie erfahren oder im Gebiet der Psychiatrie und Psycho- therapie weitergebildet sind.

Voraussetzung für eine Zwangsbehandlung ist, dass der Patient einwilligungsunfähig ist. Das neu geschaffene gerichtliche Verfahren zur Genehmigung der Zwangsmaßnahme gleicht grundsätzlich dem Ablauf des Unterbringungsverfahrens. In der Regel wird das Gericht zunächst wegen Dringlichkeit im Eiltverfahren entscheiden.

13.04.2024 19:46 • x 1 #10


A


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