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29

S

sarah2
Mitglied

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368
Mitglied seit:
Wie läuft eine Zwangseinweisung bei Eigengefährdung genau ab?
Wie lange bleibt die Person in der Klinik?
Und was passiert wenn eine Person die zwangseingewiesen wird die Behandlung verweigert?

22.09.2024 #1


43 Antworten ↓
E

Ex-Mitglied
Gast

Auweia...also eine Zwangseinweisung muss weder körperliche Gewalt beinhalten,noch richterlich angeordnet werden.

Wenn jemand zum Beispiel sagt das er sich das Leben nehmen will und bestellt einen Rettungsdienst über 112 dann kommen die und er kann sich freiwillig einweisen lassen. Macht er das nicht, erst dann ist es möglich für die Rettungswagen Teams die Polizei zu holen,weil sie selbst keine Zwangseinweisung gegen den Willen eines Menschen durchführen dürfen der eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Das zum einen.

Zum anderen fährst Du ja dann wahrscheinlich freiwillig mit. Das heißt das Du erst mal nach einer kurzen Untersuchung in der Psychiatrie dort eine Nacht verbringst üblicherweise und am nächsten Tag der Stationsarzt mit Dir spricht ob da eine weitere Gefährdung vorliegt oder nicht. Dann erst wird im Normalfall mit Deiner Unterschrift bestätigt das Du freiwillig dort bleiben willst und mit einer geschlossenen Abteilung einverstanden bist.

Machst Du das nicht und bist nach der Ansicht des Arztes weiterhin eine Gefährdung für Dich oder andere kann der Stationsarzt sich einen richterlichen Beschluss holen der dann vorerst bist zu einer Zeit von einem Jahr festsetzen kann. Oder von 14 Tagen. Je nach Fall.

So ist üblicherweise die Vorgehensweise.

Hoffe ich konnte helfen. 😎👍

22.09.2024 20:06 • x 2 #26


Zum Beitrag im Thema ↓

A


Zwangseinweisung bei Eigengefährdung

x 3



B
Die Behandlung wird nicht verweigert.
Ich habe mich für eine freiwillige
Zwangseinweisung entschieden

#2


E
Das Beste ist sich selber einzuweisen bevor eine Zwangseinweisung droht. Bei einer Zwangseinweisung rückt im Notfall der Krankenwagen und Polizei an und nehmen dich mit. Wann du wieder rauskommst, bestimmen die Ärzte. Sollte eine Behandlung verweigert werden kann jemand da glaub ich ziemlich lange da behalten werden.

#3


S
Die zwangseingewiesene Person könnte die Behandlung verweigern.
Die Frage ist was dann passiert.
Bleibt die Person dann dauerhaft in der Psychiatrie?

#4


F
Eine Zwangseinweisung bedeutet, dass eine Maßnahme angeordnet wurde, die mit Zwangsmitteln, d.h. auch körperlicher Gewalt, durchgesetzt werden kann. Dabei gilt immer, dass nur das mildeste Mittel eingesetzt werden darf. Im Endeffekt kann man ihr also nicht widerstehen, denn für diese Anordnung gibt es gute Gründe, die abgewogen wurden zum Schutz der Person selbst oder der Allgemeinheit. Es ist sehr sinnvoll für den Patienten, wenn er dem freiwillig nachkommt. Es ist natürlich ein sehr schwerwiegender Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte, aber der Sinn liegt darin, dass ihm medizinisch geholfen wird.
Wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, dann wird man vermutlich schnell aus der Psychiatrie entlassen, denn so viel Geld hat niemand und es wäre unrechtmäßig. Die laufen alle draußen rum Smile

x 1 #5


Schlaflose
Zitat von sarah2:
Die zwangseingewiesene Person könnte die Behandlung verweigern.
Die Frage ist was dann passiert.
Bleibt die Person dann dauerhaft in der Psychiatrie?

Wenn die Eigengefährdung bestehen bleibt, ja. In gewissen Fällen kann sogar eine Zwangsmedikation erfolgen:

"Zwangsbehandlung: Medikamentengabe wider Willen
Eine Zwangseinweisung und ein damit verbundener Klinikaufenthalt rechtfertigen nicht automatisch eine Zwangsbehandlung beziehungsweise eine medikamentöse Therapie. Diese ist nur erlaubt, insofern sie die Selbst- oder Fremdgefährdung mildert"

Ich habe schon zwei Zwangseinweisungen hinter mir, da ich mit Selbstmord drohte. Beide Male wurde die Polizei gerufen und ich wurde mitgenommen. In der Psychiatrie konnte ich aber glaubhaft machen, dass ich nur damit gedroht habe, um etwas durchzusetzen und jemandem damit eins auswischen wollte. Ich durfte dann nach einer halben Stunde wieder ,gehen.

x 1 #6


F
Rechtliche Grundlage ist das PsychKG deines Bundeslandes. Niemandem fällt es leicht, eine solche Entscheidung zu treffen und falls es soweit kommt, lass alles mit dir machen, denn man will dir helfen und nichts Böses. Ich hoffe, du bist bereits jetzt in Behandlung und hast jemanden, mit dem du über all die Dinge sprechen kannst, über die du nachdenkst. Wenn nicht, dann bleib nicht allein damit und suche dir Hilfe.

x 1 #7


S
Ja ich bin schon in Behandlung.

x 2 #8


Cathy79
Die Zwangseinweisung wird ja richterlich angeordnet. D.h. wenn du in der Klinik bist wird ein Richter geholt der die Unterbringung schriftlich anordnet. Die Anordnung ist begrenzt, z.b. auf 2 Wochen. Dann wird geschaut wie es dir geht und der Beschluss entweder aufgehoben oder verlängert.

Habe das mit meiner Mutter selber so durch.

x 1 #9


U
Zeugnisse, die als Grundlage für eine Zwangseinweisung dienen, dürfen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des PsychKG nur noch von Ärzten aus- gestellt werden, die auf dem Gebiet der Psychiatrie erfahren oder im Gebiet der Psychiatrie und Psycho- therapie weitergebildet sind.

Voraussetzung für eine Zwangsbehandlung ist, dass der Patient einwilligungsunfähig ist. Das neu geschaffene gerichtliche Verfahren zur Genehmigung der Zwangsmaßnahme gleicht grundsätzlich dem Ablauf des Unterbringungsverfahrens. In der Regel wird das Gericht zunächst wegen Dringlichkeit im Eiltverfahren entscheiden.

x 1 #10


S
Wann würde denn ein Therapeut eine Zwangseinweisung in die Wege leiten?

#11


E
Vermutlich wenn du sagst das du dich umbringen möchtest und nicht absprachefähig bist. Er wird vermutlich erst versuchen, dass du freiwillig in eine Klinik gehst sonst musst du zwangswingewiesen werden wegen Eigengefährdung.

Aber ich versteh nicht, warum du das alles so genau wissen möchtest?

x 1 #12


Tatjana1989
@Coru na weil sie nicht eingewiesen werden möchte.. so verstehe ich das… trotz Eigengefährdung

x 1 #13


E
@Tatjana1989 das wäre aber nicht so schlau. Es wäre besser sie würde ehrlich sagen falls was ist und freiwillig gehen.

x 1 #14


S
Zitat von Coru:
Vermutlich wenn du sagst das du dich umbringen möchtest und nicht absprachefähig bist. Er wird vermutlich erst versuchen, dass du freiwillig in eine Klinik gehst sonst musst du zwangswingewiesen werden wegen Eigengefährdung.

Aber ich versteh nicht, warum du das alles so genau wissen möchtest?

Weil ich wissen möchte wie offen ich mit meinem Therapeuten reden kann?

#15


C
@sarah2
Zitat von sarah2:
Weil ich wissen möchte wie offen ich mit meinem Therapeuten reden kann?

Ich kann deine Skepsis verstehen aber ich glaube trotzdem, dass es das beste ist, wenn du offen und ehrlich deinem Therapeuten sagst, was los ist. Meine Mutter war dreimal in der geschlossen Psychiatrie. Es ist definitiv kein Spaziergang, es war aber für meine Mutter in Ordnung, weil es ihr so schlecht ging und sie trotz Psychose offenbar noch verstanden hat, dass sie dort ist, weil sie sehr krank ist.

Wenn du kannst, dann versuch es vielleicht mal mit einer Tagesklinik, die ist vielleicht eher geeignet um dich zu stabilisieren. Dort finden üblicherweise mehr Therapieangebote statt als in der geschlossenen Psychiatrie.

x 1 #16


C
@sarah2 hast du jemanden, der im Notfall deine Interessen vertritt?

#17

Mitglied werden - kostenlos & anonym

S
Zitat von Chris_ohne_BBBB:
hast du jemanden, der im Notfall deine Interessen vertritt?

Nein
So schlimm ist es auch nicht.

x 1 #18


C
Was grundsätzlich nicht schaden kann und das werde ich auch für mich selbst machen ist ein Patientenverfügung Psychiatrie.
https://www.lebenshilfe-nrw.de/de/lande...iatrie.php

x 1 #19


S
Zitat von sarah2:
Vermutlich wenn du sagst das du dich umbringen möchtest und nicht absprachefähig bist. Er wird vermutlich erst versuchen, dass du freiwillig in eine Klinik gehst sonst musst du zwangswingewiesen werden wegen Eigengefährdung.

Aber ich versteh nicht, warum du das alles so genau wissen möchtest?

Und wie schnell man eingewiesen werden kann?

#20


A


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Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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