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N
Hallo ich habe seit fast 2 jahren eine neue beziehung.er wohnt in ungarn und verbringt soviel zeit es geht hier in de.verständlicher weise möchte die familie mich kennenlernen.nun habe ich eine einladung dorthin.ich würde nächste woche gerne 2-3 wochen dorthin.(zusammen mit meinen freund der seit 2wochen wieder in de ist)ich musste die anreise schon 2mal verschieben 1.wegen umzug 2.wegen einen noch beforstehenden termin am kommenden mittwoch.das sozialamt möchte prüfen ob ich noch arbeitsunfähig bin.ich hoffe nach der prüfung durch einen arzt vom gesundheitsamt,kann ich dann endlich los.was denkt ihr?ich bin sowas von urlaubsreif ;-( gruß nicky

14.09.2012 18:40 • 26.09.2012 #1


13 Antworten ↓


Peppermint
Wieso bist du urlaubreif

14.09.2012 18:45 • #2


A


Urlaub(angst und sozialhilfe

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B
Hallo Nicolechen

Man müsste schon etwas mehr Informationen haben.

Wenn du bei der Arge gemeldet bist (ein Sozialamt im alten Sinne gibt
es nicht mehr), dann müsstest du dort Urlaub beantragen (max 2 Wochen).

Falls du einfach so weg fährst, oder dabei Termine versäumst, musst du
mit Kürzungen oder Sperrungen deiner Sozialbezüge rechnen.

Liebe Grüsse, der Beobachter

14.09.2012 19:11 • #3


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Weil das letzte jahr stress pur war! Auszug aus der ehewohnung,kampf um die kinder,klinikaufendhalt,probleme mit den ämtern,4 monate nur von essensgutscheinen gelebt etc

14.09.2012 19:15 • #4


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Zitat von Nicolechen:
Weil das letzte jahr stress pur war! Auszug aus der ehewohnung,kampf um die kinder,klinikaufendhalt,probleme mit den ämtern,4 monate nur von essensgutscheinen gelebt etc

@beobachter:das ich um erlaubnis fragen muss das wusste ich nicht.danke für den hinweiss! ich werde mal meine gesetzliche betreuerin davon in kentniss setzen gruß

14.09.2012 19:23 • #5


S
Hallo Nicolechen,
ich kann Beobachter nur zustimmen. Am besten wäre, um dir jeglichen Stress zu ersparen(!), bei der Arge 2 Wochen Urlaub zu beantragen und dann zu deinem Freund zu fahren und es dir da gut gehen zu lassen!! Du könntest es auch auf gut Glück versuchen, aber ob der Urlaub dann wirklich so sorgenfrei und schön verlaufen würde...? Mache es lieber ordentlich. So kriegst du keine Probleme und weiterhin dein Geld.

LG Sumi

14.09.2012 19:29 • #6


B
Huhu

In der Regel werden solche Urlaube auch genehmigt, wenn für diese
Zeit keine Termine, Lehrgänge oder vermittlungen geplant sind.

Es gibt aber nur maximal 2 Wochen pro Jahr.

14.09.2012 19:37 • #7


N
Danke euch aber eine woche vorher ich hoffe es ist nicht zu knapp gruß

14.09.2012 20:18 • #8


N
Zitat von Nicolechen:
Danke euch aber eine woche vorher ich hoffe es ist nicht zu knapp gruß

ich hab vergessen zu erwähnen das ich nur eine grundsicherung bekomme da ich noch bis dez arbeitsunfähig geschrieben bin.ich glaub das vereinfacht meinen plan?!?

14.09.2012 21:28 • #9


G
Wenn es wirklich Grundsicherung ist und du ja krankgeschrieben bist (ist doch wohl dasselbe wie arbeitsunfähig?), gibt es für dich vermutlich keine Urlaubsbeschränkung - außer dass du deinen Lebensmittelpunkt dort behalten musst, wo du jetzt wohnst, d.h. mehr als ein halbes Jahr dort sein.
http://www.elo-forum.org/schwerbehinder ... fahen.html

Aber: Schau mal deinen Grusi-Bescheid GENAU durch. Meistens steht dort etwas über Pflichten für Abwesenheit usw.

Im Zweifel frag lieber beii deinem Amt nach oder im obigen Forum.

14.09.2012 22:47 • #10


N
Zitat von GastB:
Wenn es wirklich Grundsicherung ist und du ja krankgeschrieben bist (ist doch wohl dasselbe wie arbeitsunfähig?), gibt es für dich vermutlich keine Urlaubsbeschränkung - außer dass du deinen Lebensmittelpunkt dort behalten musst, wo du jetzt wohnst, d.h. mehr als ein halbes Jahr dort sein.
http://www.elo-forum.org/schwerbehinder ... fahen.html

Aber: Schau mal deinen Grusi-Bescheid GENAU durch. Meistens steht dort etwas über Pflichten für Abwesenheit usw.

Im Zweifel frag lieber beii deinem Amt nach oder im obigen Forum.

danke gastB

14.09.2012 23:37 • #11


B
Huhu

Ja, bei Grunsicherung plus Arbeitsunfähigkeit müsste ein Urlaub
problemlos möglich sein, auch länger als 2 Wochen.

Sicherheitshalber aber trotzdem vorher auf dem zuständigen
Amt bescheid sagen und es absegnen lassen.

Liebe Grüsse, Der Beobachter

15.09.2012 11:41 • #12


R
Ich würde mich da an deiner Stelle lieber absichern. Wenn du AU bist und verreisen tust, nicht das die dir einen Strick daraus drehen.

15.09.2012 15:38 • #13


N
huhu

die sache hat sich geklärt..ich bin fúr weitere 2jahre AU geschrieben wurden..somit sieht meine betreuerin kein hinderniss das ich nicht fliegen kann ...sonntag geht es los

gruss

26.09.2012 06:28 • #14


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