Nicolechen
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• • 26.09.2012 #1
Lieber Forenbesucher,
dieses Forum dient dazu, Menschen zu unterstützen und Austausch zu ermöglichen. Wer Hilfe braucht, findet sie hier, und wer helfen möchte, ist willkommen. Moderatoren achten darauf, dass der Umgang respektvoll bleibt. Für eine angenehme Atmosphäre sind verständnisvolle, ermutigende und einfühlsame Beiträge explizit erwünscht. Verletzende oder verurteilende Beiträge sind nicht erlaubt.
Nicolechen
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• • 26.09.2012 #1
Peppermint
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• #2
x 3
Beobachter
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• #3
Nicolechen
Mitglied
• #4
Nicolechen
Mitglied
Zitat von Nicolechen:Weil das letzte jahr stress pur war! Auszug aus der ehewohnung,kampf um die kinder,klinikaufendhalt,probleme mit den ämtern,4 monate nur von essensgutscheinen gelebt etc
• #5
sumi
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• #6
Beobachter
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• #7
Nicolechen
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• #8
Nicolechen
Mitglied
Zitat von Nicolechen:Danke euch aber eine woche vorher ich hoffe es ist nicht zu knapp gruß
• #9
GastB
Gast
• #10
Nicolechen
Mitglied
Zitat von GastB:Wenn es wirklich "Grundsicherung" ist und du ja krankgeschrieben bist (ist doch wohl dasselbe wie "arbeitsunfähig"?), gibt es für dich vermutlich keine "Urlaubsbeschränkung" - außer dass du deinen "Lebensmittelpunkt" dort behalten musst, wo du jetzt wohnst, d.h. mehr als ein halbes Jahr dort sein.
http://www.elo-forum.org/schwerbehinder ... fahen.html
Aber: Schau mal deinen Grusi-Bescheid GENAU durch. Meistens steht dort etwas über Pflichten für Abwesenheit usw.
Im Zweifel frag lieber beii deinem Amt nach oder im obigen Forum.
• #11
Beobachter
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• #12
Renate25
Gast
• #13
Nicolechen
Mitglied
• #14
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