Nicolechen
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• • 26.09.2012 #1
Nicolechen
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• • 26.09.2012 #1
Peppermint
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• #2
x 3
Beobachter
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• #3
Nicolechen
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• #4
Nicolechen
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Zitat von Nicolechen:Weil das letzte jahr stress pur war! Auszug aus der ehewohnung,kampf um die kinder,klinikaufendhalt,probleme mit den ämtern,4 monate nur von essensgutscheinen gelebt etc
• #5
sumi
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• #6
Beobachter
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• #7
Nicolechen
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• #8
Nicolechen
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Zitat von Nicolechen:Danke euch aber eine woche vorher ich hoffe es ist nicht zu knapp gruß
• #9
GastB
Gast
• #10
Nicolechen
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Zitat von GastB:Wenn es wirklich "Grundsicherung" ist und du ja krankgeschrieben bist (ist doch wohl dasselbe wie "arbeitsunfähig"?), gibt es für dich vermutlich keine "Urlaubsbeschränkung" - außer dass du deinen "Lebensmittelpunkt" dort behalten musst, wo du jetzt wohnst, d.h. mehr als ein halbes Jahr dort sein.
http://www.elo-forum.org/schwerbehinder ... fahen.html
Aber: Schau mal deinen Grusi-Bescheid GENAU durch. Meistens steht dort etwas über Pflichten für Abwesenheit usw.
Im Zweifel frag lieber beii deinem Amt nach oder im obigen Forum.
• #11
Beobachter
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• #12
Renate25
Gast
• #13
Nicolechen
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• #14
x 4