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kaysmama
Hallo!

ich leide seit Dezember 2007 an Agoraphobie mit Panikstörungen.

Nun versuche ich seit 7 (!) Wochen einen Psychologen zu erreichen...NIX ! Nun hab meine Hausärztin gestern den Psychologen erreicht, und was sie mir dann mitteilte finde ich unverständlich, bin sauer, wütend, traurig alles zu gleich... Die beiden (der Psychologe und meine Hausärztin) würden es besser finden, wenn ich mit meinen 2 Kindern in eine betreuute Mutter-Kind-Einrichtung einziehe damit die Kinder versorgt betreuut sind wärend ich meine Therapie habe...

Aber warum soll ich in sowas einziehen? Ich lebe im Mai 4 Jahre in meiner Wohnung, meine Schwester mit ihrer Tochter und meine Mama wohnen im selben Haus wie ich. Also wäre eine Betreuung/Versorgung der Kinder doch gewährleistet...

In eine Kur (psychosomatische Klinik) kann ich nicht, da ich ja dank der Agoraphobie kein Bus und keine Bahn mehr fahre.

Mein ganzes Problem ist hier nachzulesen :

agoraphobie-panikattacken-f4/ich-fasse-nicht-therapie-darf-nicht-beginnen-t12240.html

Haben Sie einen Rat für mich?

Bzw. ist sowas rechtens das ich entweder in diese Mutter-Kind-Einrichtung einziehe, oder ich bekomme bei dem Psychologen und mit dem Segen meiner Ärztin keine Therapie??
Gilt das nicht schon als unterlassene Hilfeleistung wenn man mir sowas wie Behandlung/Therapie verweigert??

BITTE HELFEN SIE MIR, ich weiß echt nicht mehr weiter

traurige Grüße
kaysmama

12.03.2008 11:33 • 17.03.2008 #1


1 Antwort ↓

B
Hallo kaysmama,

es ist für mich aus der Ferne nicht zu beurteilen, weshalb Deine Hausärztin und der Psychologe den Vorschlag mit einer Mutter-Kind-Einrichtung machen. Anscheinend halten beide eine stationäre Behandlung für Dich für angebracht. Dies möchte ich deshalb auch nicht kommentieren. Vielleicht sprichst Du noch einmal in Ruhe mit beiden, weshalb sie dieser Meinung sind.

Zu der grundsätzlichen Frage, ob man Dir eine psychotherapeutische Behandlung verweigern kann oder sie mit Bedingungen verknüpft, sei so viel gesagt:
Niemand darf Dir eine Behandlung verweigern, wenn es Dir schlecht geht, Du selbst oder andere dadurch möglicherweise gefährdet sind. Hierfür sind dann allerdings - also in einer Notlage - in erster Linie der Notarzt oder bei psychischen Problemen das für Deinen Wohnbezirk zuständige Fachkrankenhaus für Psychiatrie zuständig.

Bei einer ambulanten Therapie ist dagegen ein Therapievertrag immer eine gemeinsame Übereinkunft. Wenn ein Psychotherapeut eine ambulante Behandlung nicht als angemessen und sinnvoll ansieht, muss er einen solchen Vertrag auch nicht abschließen. Er würde ja gegen seine eigene fachliche Überzeugung handeln und das wäre keine gute Voraussetzung für eine Therapie.

Auf der anderen Seite hast Du das Recht auf freie Wahl eines Therapeuten bzw. einer Therapeutin. Du kannst Dich also jederzeit an einen anderen Therapeuten - auch direkt ohne Überweisung durch die Hausärztin - wenden. Möglicherweise beurteilt der das ja ganz anders. Auch Deine Krankenkasse kann Dir da behilflich sein. Ob dies sinnvoll ist für Dich, kann ich - wie schon gesagt - aber nicht beurteilen. Deshalb würde ich Dir auf jeden Fall raten, nochmals mit den Beteiligten zu sprechen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ihre Entscheidung einfach so getroffen haben. Ihre Gründe anzuhören, wäre auf jeden Fall sinnvoll. Dann kannst Du immer noch entscheiden, was Du tun willst.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall, dass Du bald die Hilfe findest, die für Dich angemessen ist - auch wenn Du vielleicht um den richtigen Weg streiten und kämpfen musst.

Herzliche Grüße

Bernd Remelius

17.03.2008 14:40 • #2





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