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ich leide seit 1999 an einer psychischer Angsterkrankung. Trotzdem wurde ich 2002 zur Leistung meines Grundwehrdienstes nach Augustdorf/NRW eingezogen obwohl ich spätestens beim Intelligenz/Eignungstest bei der abschliessenden Befragung angegeben habe, das ich ein halben Jahr zuvor noch teilstationär in einem psychiatrischen Krankenhaus in behandlung gewesen bin. Es wurde auch schon bei einem Telefonat mit dem Musterungszentrum Halle angegeben das ich unter psychischen Problemen leide wodurch die Musterung verschoben wurde. Trotz allem wurde ich eingezogen.Dies hat nicht nur den Heilungsprozess meinerseits negativ beeinflusst sondern hat bzw hätte die Sicherheit der Einheit gefährdet der ich zugeteilt wurde. Das Musterungszentrum Halle hat damals unverantwortlich gehandelt.

Was meint ihr dazu und kann man sich noch nachträglich bei denen beschweren ?

23.12.2010 04:55 • 23.12.2010 #1


1 Antwort ↓

Pulsar
Hallo Hintzsche !

Na das ist ja ein Ding !
Nachträglich bringt das wohl nichts ??
Oder willst Du die auf Schadenersatz verklagen ??

Im Ernst, Du hättest damals bei der Musterung schon ganz anders reagieren müssen !
Ich hätte sofort Gutachten von unabhängigen Psychologen machen lassen
und den Klinikbericht usw. vorgelegt.
Wenn das nichts geholfen hätte, hätte ich den Dienst bedingungslos verweigert !
Und wäre an die Presse mit der Geschichte gegangen.

Da hast Du leider etwas falsch gehandelt bei der Musterung oder ?

Die sollten die Bundeswehr sowieso abschaffen ! lach !
Das die Menschheit es 2010 immer noch nötig hat ,
Krieg zu spielen
und was viel schlimmer ist, auch zu machen , schrecklich !

Nette Grüße von Tom

23.12.2010 07:08 • #2





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