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hintzsche
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ich leide seit 1999 an einer psychischer Angsterkrankung. Trotzdem wurde ich 2002 zur Leistung meines Grundwehrdienstes nach Augustdorf/NRW eingezogen obwohl ich spätestens beim Intelligenz/Eignungstest bei der abschliessenden Befragung angegeben habe, das ich ein halben Jahr zuvor noch teilstationär in einem psychiatrischen Krankenhaus in behandlung gewesen bin. Es wurde auch schon bei einem Telefonat mit dem Musterungszentrum Halle angegeben das ich unter psychischen Problemen leide wodurch die Musterung verschoben wurde. Trotz allem wurde ich eingezogen.Dies hat nicht nur den Heilungsprozess meinerseits negativ beeinflusst sondern hat bzw hätte die Sicherheit der Einheit gefährdet der ich zugeteilt wurde. Das Musterungszentrum Halle hat damals unverantwortlich gehandelt.
Was meint ihr dazu und kann man sich noch nachträglich bei denen beschweren ?
Was meint ihr dazu und kann man sich noch nachträglich bei denen beschweren ?
23.12.2010 04:55 • • 23.12.2010 #1
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