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M
Hallöle,
ich weiß nicht wo ich meine Frage parken soll, deshalb bitte verschieben, wenn das hier der falsche Ort ist.

Sorgen mache ich mir darüber schon, wie es weitergehen soll.

Ich beziehe dauerthaft Erwerbsminderungsrente. Bis zur Mieterhöhung hat das halbwegs gereicht.
Noch bekomme ich einen sog. Mietzuschuss (nicht zu verwechseln mit Wohngeld oder Soz-hilfe). Dieser Zuschuss könnte demnächst wegfallen. Jetzt meine Frage, in der Hoffnung, dass sich jemand damit auskennt:
wird vom Amt zuerst der Bedarf errechnet oder fällt der Hammer schon, wenn das Einkommen über dem (einfachen) Regelsatz liegt. Ich blicke durch diesen Gesetzeskram nicht durch und will nur dann den Papierkrieg auf mich nehmen, wenn das Sinn ergibt.
Danke im Voraus!

Liebe Grüße

27.06.2018 14:11 • 27.06.2018 #1


8 Antworten ↓


Gerd1965
Zitat von Miss PanicII:
Hallöle,
ich weiß nicht wo ich meine Frage parken soll, deshalb bitte verschieben, wenn das hier der falsche Ort ist.

Sorgen mache ich mir darüber schon, wie es weitergehen soll.

Ich beziehe dauerthaft Erwerbsminderungsrente. Bis zur Mieterhöhung hat das halbwegs gereicht.
Noch bekomme ich einen sog. Mietzuschuss (nicht zu verwechseln mit Wohngeld oder Soz-hilfe). Dieser Zuschuss könnte demnächst wegfallen. Jetzt meine Frage, in der Hoffnung, dass sich jemand damit auskennt:
wird vom Amt zuerst der Bedarf errechnet oder fällt der Hammer schon, wenn das Einkommen über dem (einfachen) Regelsatz liegt. Ich blicke durch diesen Gesetzeskram nicht durch und will nur dann den Papierkrieg auf mich nehmen, wenn das Sinn ergibt.
Danke im Voraus!

Liebe Grüße

Jedes Amt hat eine Bürgerservice Stelle, die Auskünfte für Bürger erteilt. Das wäre der beste Weg, wenn du alle Kosten und Einkünfte dort hin mitnimmst und dir das ausrechnen lässt.

27.06.2018 15:10 • x 2 #2


A


Grundsicherung Berechnung, wer weiß etwas?

x 3


M
Genau diesen Gang wollte ich vermeiden und erst Mal schauen, ob man das vorher schon herausfinden kann. Es ist ja nicht alleine der papierkrieg, sondern auch die Panik vor dem Weg dorthin und die Wartezeiten, die Erklärungen, der Lärm und, und, und..

Trotzdem Danke für den Rat

27.06.2018 15:19 • #3


ichbinMel
Zitat von Miss PanicII:
Hallöle,
ich weiß nicht wo ich meine Frage parken soll, deshalb bitte verschieben, wenn das hier der falsche Ort ist.

Sorgen mache ich mir darüber schon, wie es weitergehen soll.

Ich beziehe dauerthaft Erwerbsminderungsrente. Bis zur Mieterhöhung hat das halbwegs gereicht.
Noch bekomme ich einen sog. Mietzuschuss (nicht zu verwechseln mit Wohngeld oder Soz-hilfe). Dieser Zuschuss könnte demnächst wegfallen. Jetzt meine Frage, in der Hoffnung, dass sich jemand damit auskennt:
wird vom Amt zuerst der Bedarf errechnet oder fällt der Hammer schon, wenn das Einkommen über dem (einfachen) Regelsatz liegt. Ich blicke durch diesen Gesetzeskram nicht durch und will nur dann den Papierkrieg auf mich nehmen, wenn das Sinn ergibt.
Danke im Voraus!

Liebe Grüße


Ich an deiner Stelle würde zur Caritas gehen --die haben ( zumindest hier) immer jemanden der sich damit richtig gut auskennt und eventuell auch mitgeht bei Terminen ( es wird ja empfohlen, immer einen Zeugen mitzunehmen ,wer weiß was einem hinterher in den Mund gelegt wird .) Die können dir genau ausrechnen was dir zusteht was du wo beantragen kannst und so weiter .

27.06.2018 15:20 • x 1 #4


petrus57
Ich nehme mal an, dass du alleine wohnst? Wenn die Rente höher als der Regelsatz beim ALG II ist, könntest du wohl nur noch Wohngeld beantragen.

Hast du weniger Geld bekommst du die Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII. Die Höhe ist die Gleiche wie beim ALG II.

http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Si ... erung.html

27.06.2018 15:31 • x 1 #5


M
Ist der Regelsatz dann der erste Betrag in der Tabelle oder wird Miete, Strom und was man sonst noch benötigt zuerst dazu berechnet, bevor man das dem Einkommen ggü stellt? Das ist halt die Frage.

Wohngeld bekomme ich schon deshalb nicht, weil die Miete zu hoch ist..haha
Es gibt nur keine Wohnung, die günstiger wäre hier in B, aber das interessiert die nicht.

27.06.2018 15:41 • #6


petrus57
Als Miete wird nur die angemessene Miete übernommen.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/angeme ... n-erhoeht/

Strom etc. wird aus dem Regelsatz bezahlt.

Hier mal ein Grundsicherungsrechner (ohne Gewähr)

http://www.n-heydorn.de/grundsicherung.html

Hier mal eine Musterrechnung:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Si ... ng.html#a8

27.06.2018 15:45 • x 2 #7


M
ah ok, danach müsste ich etwas bekommen. Angemessen ist relativ. Es gibt nichts anderes, so sieht es in Berlin eben aus.
Danke für die Infos

27.06.2018 15:57 • x 1 #8


kalina
Es nutzt nichts, Du musst im Endeffekt dorthin gehen und es Dir berechnen lassen. Lass Dich nicht so schnell abwimmeln und geb nicht gleich auf, auch wenn die Bürokratie nervt! Mel hat Dir ja auch den Tipp mit der Caritas gegeben. Wenn Du alleine nicht klar kommst, dann geh vorher zur Caritas.

Auch wenn es nur ein paar Euro sein sollten, verschenke nichts, wenn es Dir zusteht.

Ich glaube aber, dass man kein Wohngeld bekommt, wenn man Grundsicherung bekommt. Ganz sicher bin ich aber nicht,vielleicht ist das auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

27.06.2018 17:05 • x 1 #9





Mira Weyer