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Ich bin zu dumm das zu kapieren.
Deshalb frage ich hier nochmal nach.
Beispiel:
-Mann und Frau wohnen zusammen. Mann erhält Bürgergeld.

-Frau hat immer gearbeitet, ist jetzt aber in Elternzeit und möchte 2 Jahre nehmen mit Hilfe von Elterngeld und Ersparnis.

Bekommt die Frau ganz normal ihr elterngeld? Oder bekommt sie weniger weil er vom Amt lebt ? Habe es zumindest so verstanden dass auf ihr Konto das volle elterngeld für 2 Jahre geht + Kindergeld. Lediglich wird es dem MANN angerechnet und ER erhält dann weniger vom Amt.

Richtig ?

Der Frau wäre dies egal, weil sie mit Elterngeld und Ersparnis auskommen würde.

Bekomme als Antwort immer nur Das wird alles zusammengerechnet nein sie bekommt kein volles Elterngeld

Gestern 19:16 • 18.05.2025 #1


13 Antworten ↓


Wird auch zusammen gerechnet, weil ein Haushalt. Wird beim Antrag für Elterngeld auch gut erklärt.

A


Bürgergeld in Elternzeit

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Zitat von Greta__:
Wird auch zusammen gerechnet, weil ein Haushalt.

Dann nochmal die konkrete Frage ob die Frau das Eltern und Kindergeld in normaler Höhe aufs Konto bekommt?

@Greta__ und die Abzüge nur dem bürgergeld des Mannes gelten?

Weil in dem Fallbeispiel geht es nur um das Konto der Frau. Es ist hier gerade nicht von Bedeutung was der Mann am Ende raus bekommt.

Wer was bekommt kann ich nicht sagen, also wem was überwiesen wird, das muss dir das zuständige Amt sagen.

Es werden die Einkommen der letzten 12 Monate zur Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt, von beiden zusammen.

Zitat von Greta__:
Wer was bekommt kann ich nicht sagen, also wem was überwiesen wird, das muss dir das zuständige Amt sagen. Es werden die Einkommen der letzten 12 ...

Achsoo dachte nur das Einkommen der Person der in Elternzeit geht. Sprich man kann der betroffenen Person doll ans Herz legen so viel Geld wie möglich zu sparen bevor das Szenario eintritt ?

Zitat von Lanali:
Achsoo dachte nur das Einkommen der Person der in Elternzeit geht. Sprich man kann der betroffenen Person doll ans Herz legen so viel Geld wie ...

Das weiß ich nicht, mit diesen Fragen musst du dich an das Amt wenden.

Das Eltern und Kinder Geld haben nichts mit dem Verdienst von Mann zu tun, das Eltern Geld errechnet sich ja auch anhanddessen was die Dame vor Geburt gemacht hat

Zitat von Junika2906:
Das Eltern und Kinder Geld haben nichts mit dem Verdienst von Mann zu tun, das Eltern Geld errechnet sich ja auch anhanddessen was die Dame vor ...

Das ist insofern richtig, allerdings wird das Einkommen anhand der Steuererklärung beider geprüft, um auszuschließen das nicht mehr als die Bemessungsgrenze verdient wird (Elternzeit).

Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen, aber das wurde ja nicht gefragt ‍️

@Greta__ aber indem fall bezieht ja nur er geld vom Amt.

Zitat von Lanali:
@Greta__ aber indem fall bezieht ja nur er geld vom Amt.

Nochmal: Da ist die zuständige Behörde der richtige Ansprechpartner. Mit dem Steuerbescheid ist vom Gesetz vorgegeben, alles andere kann das Amt beantworten.

Auszug
Allerdings wird das gemeinsame Einkommen beider Elternteile geprüft, um festzustellen, ob die Einkommensgrenze für den Elterngeldbezug eingehalten wird.

Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Elterngeldstelle oder einer Beratungsstelle detailliert zu Ihrer individuellen Situation beraten zu lassen, da die Berechnung im Einzelfall komplex sein kann.

Normalerweise wenn man dann quasi arbeitslos ist, bekommt man Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kindergeld. Wenn man allerdings freigestellt wird von der Arbeit, müssen die bezahlen aber bestimmt keine 2 Jahre. Das ist unabhängig davon ob der Partner Leistungen bezieht oder nicht. Allerdings wird es angerechnet, es sei denn man gibt ein Jahr auf Probe an das geht natürlich nur wenn man frisch zusammenzieht.

Man gibt gemeinsam an, was verdient wurde innerhalb der letzten 12 Monate.

Der jenige, der in Elternzeit geht, bekommt Elterngeld, ich glaube 66% des vorherigen Gehaltes. Bei zwei Jahren halbiert sich der Betrag.

Kindergeld bekommt man immer Gehaltsunabhängig, aktuell 255Euro

Auch Arbeitslose können Elternzeit bzw. Elterngeld beantragen. Ist nicht viel, was man zusätzlich bekommt aber immerhin trotzdem so 200Euro im Monat.

Einer kann bis zu zwei Jahre Elterngeld beziehen. Der andere dann bis zu 4 Monate glaube ich.

Ich würde immer den, der am wenigsten verdient in der langen Elternzeit schicken, weil vom großen Einkommen mal eben auf 60% zu verzichten tut weh.

Wenn du allein erziehend bist, gibt es sicherlich noch weitere Unterstützung vom Amt.

A


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Mira Weyer
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