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93

S

sarah2
Mitglied

Beiträge:
736
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Danke erhalten:
368
Mitglied seit:
Ich habe laut Gutachten massive Vermittlungshemnisse.
Auch das Jobcenter hält mich für nicht oder extrem schwer vermittelbar.
Meine Bewerbungen führen nur zu Absagen ( ohne Vorstellungsgespräch).
Auch Zeitarbeitsfirmen sagen ab bzw. melden sich nicht mehr.
Die wenigen Vorstellungsgespräche und Arbeitsversuche scheiterten immer wegen zwischenmenschlichen Problemen.
Nun möchte das Jobcenter eine Bescheinigung vom Arzt haben, dass ich nicht oder nur extrem eingeschränkt vermittelbar bin.
Mein Hausarzt weigert sich allerdings diese Bescheinigung auszustellen, weil er das Problem nicht sieht.
Mein Therapeut kann keine Bescheinigung ausstellen und sieht sich auch nicht als Helfer von irgendwelchen Behörden.
Wie gehe ich damit am besten um?

07.07.2024 #1


148 Antworten ↓
E

Ex-Mitglied
Gast

@sarah2

Zitat:
Die Frage ist: Was macht ein Beistand?
Wie kann ein Beistand helfen?


Erstens kennen die sich in dem Behördendschungel besser aus, weil sie täglich damit zu tun haben und zweitens hast Du dann bei den Gesprächen jemanden als "Zeugen" dabei, damit Dir nicht die Pistole mit Halbwahrheiten auf die Brust gesetzt wird.

Der oder die kann Dich auch zu den Arztterminen begleiten und dem Arzt nochmal genauer erklären wieso, weshalb und warum das JC einen Attest benötigt, falls da Fragen herrschen.

Ärzte sitzen ja im allgemeinen so selten beim Amt oder haben damit so wenig zu tun, dass die nur ihren Aufgabenbereich sehen und ein Attest heißt auch immer im Zweifel, dass der Arzt mit seiner Unterschrift dafür bürgt, dass der Attest einem Gutachten der RV standhält.

Zudem sind manche Ärzte vllt. auch nicht so gut darauf zu sprechen, wenn sie hören, dass es um Sozialleistungen geht und zögern dann mit ner langfristigen Freistellung. Sind ja am Ende des Tages auch "nur" Wähler, die politische Überzeugungen haben und nicht zu arbeiten ist für diesen oder jenen ein rotes Tuch.

In dem Fall kann ein Beistand ebenfalls dazu beitragen, dass dieser Eindruck entschärft wird, denn die Hilfsbedürftigkeit oder AU ist idR bei psychischen Problemen eine subjektive Einschätzung des Arztes, im Gegensatz zu einem Rollstuhl oÄ, wo die Einschränkung offensichtlich ist.

21.06.2024 14:57 • x 2 #46


Zum Beitrag im Thema ↓

A


Vermittlungshemmnis / keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

x 3


H

Horizon
Gast

Habe jetzt nicht alles gelesen, aber was ist mit dem berufspsychologischen Dienst?´
Da schon mal angeklopft? Dahin kann dich auch das Jobcenter überweisen bzw. macht es das im Normalfall auch.

Ich habe mit meiner Beraterin auch abgesprochen, erstmal Konzentration auf die psychische Gesundheit. Befreit es mich vom Bewerbungsschreiben? Ja. Befreit es mich aber von jeglichen Terminen? Nein.

Allerdings habe ich auch seit 2015 meine Beraterin und bin tendenziell eher jemand, der sich sehr übernimmt und das weiß sie auch. Daher habe ich da einen kleinen "Freifahrtsschein", weil sie genau weiß, wenn ich in der Lage bin zu arbeiten stehe ich da auf der Matte. Seit April mache ich jetzt auch eine Maßnahme, die aber wirklich sehr entspannt ist und nur dazu dient, herauszufinden, was mich unter Druck setzt und wo ich hin möchte. EMR oder ähnliches kommt für mich noch nicht in Frage.
Ich hatte lustigerweise erst jetzt Donnerstag wieder ein Gespräch (wo mir ein Projekt vorgestellt wurde, zu dem ich aber letztendlich Nein gesagt habe, denn Gastro kommt für mich nicht in Frage), wo wir jetzt auch gucken wollen, dass ich noch mal zum berufspsychologischen Dienst komme um zu gucken, wie meine Leistungsfähigkeit noch ist. Weil das auch ein Good to know ist. Dem Jobcenter ist oft nur Bereitschaft wichtig, dann ist es ein Geben und Nehmen. Anders als bspw. die Sozialamtsmitarbeiter, für die ist man Abfall meiner Erfahrung nach. Aber mit dem Jobcenter kann man sich wirklich gut stellen.

29.06.2024 16:53 • x 1 #111


Zum Beitrag im Thema ↓


Löwenzähnchen
@sarah2
Normal hat das Jobcenter doch einen eigenen medizinischen Dienst, der so etwas einschätzen kann 🤔 Alternativ einen Psychiater suchen. Meine Psychiaterin hat mir für die DRV etwas geschrieben

x 2 #2


S
Ich nehme an, das Jobcenter braucht die Bescheinigung auch um den ärztlichen Dienst einzuschalten.

#3


Löwenzähnchen
@sarah2
Nein brauchen sie nicht
Ich war lange AU und um herauszufinden, ob man mich vermitteln kann wurde ich zum medizinischen Dienst geladen, die haben attestiert nicht vermittelbar auf unabsehbare zeit und somit wurde ich gebeten Rente bei der DRV zu beantragen

x 1 #4


E
@sarah2

Netter Trick vom Sachbearbeiter, um die Zuständigkeit für den Kunden abzuwälzen.

Der medizinische Dienst ist zuständig, um die befristete AU zu begutachten. Oftmals weisen sie Zuständigkeit bei psychischen Problemen aber auch dem sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes zu.

Beides erfordert die Anamnese der behandelnden Ärzte und die Einschätzung des Vermittlers, warum eine Vermittlung derzeit nicht möglich ist.

So ein Gutachten kostet das JC Geld und der Sachbearbeiter hat zeitlichen Aufwand.

Kurzgesagt möchte Dich der Vermittler aus seiner tollen Statistik haben, weil er Dich nicht vermittelt bekommt und ihm die Bereichsleitung im Nacken sitzt, die die Betreuungsfristen prüft.

Bestehe drauf, dass Du ein Gutachten machen lassen möchtest. Ansonsten stelle einen schriftlichen Antrag. Lass Dich nicht unter Druck setzen selbst bei den Ärzten danach zu betteln. Du kommst Deinen Verpflichtungen nach und er soll seinen Druck nicht auf Dich abwälzen.

x 3 #5


D
Hier steht alles was man wissen muss

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns...her-dienst

x 1 #6


D
Zitat von illum:
Netter Trick vom Sachbearbeiter, um die Zuständigkeit für den Kunden abzuwälzen

Zum einen wird kein Sachbearbeiter/Arbeitsvermittler eine Bescheinigung von einem Arzt fordern, denn selbst wenn dieser nicht der hellste wäre, so weiß er, dass nur der MD dazu rechtmäßig in der Lage ist, medizinische Unterlagen einsehen zu dürfen. Und eine Bescheinigungen vom Arzt sind medizinische Unterlagen.

Zum anderen, hat die TE ja ein vorhandenes Gutachten angesprochen und dass dürfte ja durch den MD zustande gekommen sein. Also dürfte ihr das Verfahren ja bekannt sein und wenn der gesundheitliche Zustand sich geändert hat, darf sie jederzeit eine neue Beurteilung wünschen. Das hat aber mit abwälzen auf den Kunden überhaupt nichts zu tun.

x 1 #7


E
Dann lass Dir das Gutachten vom medizinischen Dienst aushändigen oder in Kopie zuschicken und geh aufs Rathaus oder die Gemeinde und beantrage Erwerbsunfähigkeitsrente.

Bis die durch ist gehst Du aufs Sozialamt und beantragst Überbrückungsbeihilfe. Dann wird Dir Miete und Unterhalt gezahlt. Wenn die Rente bei der LVA oder der BFA durch ist,bekommst Du wenn es nicht reicht, Grund-Sicherung zu Deiner Rente dazu. Zurück zahlen brauchst Du die Überbrückung nicht.

Ergebnis...Existenz gerettet.

x 1 #8


S
Für mich würde wahrscheinlich eh nur Grundsicherung infrage kommen.
Die Voraussetzungen für die EU Rente erfülle ich meines Wissens nach nicht.
Ich habe auch ein Gutachten, dass mir bescheinigt erwerbsfähig zu sein.
Allerdings mit massiven Einschränkungen.
Ich bräuchte wahrscheinlich einen integrativen Arbeitsplatz oder ähnliches.
Allerdings hat mein Jobcenter auch keine Rehaabteilung oder ähnliches.

#9


E
Zitat von sarah2:
Für mich würde wahrscheinlich eh nur Grundsicherung infrage kommen. Die Voraussetzungen für die EU Rente erfülle ich meines Wissens nach nicht. ...

Da es jedoch keinen Arbeitsplatz gibt wo Du nur 1 Stunde ohne schwer zu heben oder ständig zu sitzen oder in der Luft schwebend gibt, bist Du EU. Frag mal das Sozialamt. 😉

x 1 #10


S
Ja so ungefähr steht es in meinem Gutachten.

x 1 #11


Patrick
Zitat von sarah2:
Ich habe laut Gutachten massive Vermittlungshemnisse.
Auch das Jobcenter hält mich für nicht oder extrem schwer vermittelbar.
Meine Bewerbungen führen nur zu Absagen ( ohne Vorstellungsgespräch).

Wie siehst du das denn selbst? Bist du froh, dass du nicht vermittelbar bist oder würdest du daran gerne etwas ändern?

#12


Löwenzähnchen
@sarah2
Aber dann hast du doch ein Gutachten? Was soll der Hausarzt denn da noch weiter schreiben

x 1 #13


E
Eine Psychologin wäre gut die Dir bescheinigt das Du irreversibel erkrankt bist und eine stationäre Therapie oder eine weitere Arbeitsvermittlung völlig sinnlos wäre. Das Attest an den Rententräger und Du hast die EU Rente.

#14


S
Zitat von Patrick:
Wie siehst du das denn selbst? Bist du froh, dass du nicht vermittelbar bist oder würdest du daran gerne etwas ändern?

Ich würde grundsätzlich schon etwas daran ändern wollen.
Deswegen mache ich ja auch die Therapie.

#15


S
Zitat von -Hedwig-:
Aber dann hast du doch ein Gutachten? Was soll der Hausarzt denn da noch weiter schreiben

Ja das reicht dem Jobcenter wahrscheinlich nicht.

#16


Löwenzähnchen
@sarah2
Wer hat dieses Gutachten denn gemacht?

#17

Mitglied werden - kostenlos & anonym

S
Zitat von -Hedwig-:
Wer hat dieses Gutachten denn gemacht?

Ein Berufsförderungswerk

#18


Löwenzähnchen
@sarah2
Oh okay, damit kenne ich mich leider nicht genauer aus

x 1 #19


Feuerschale
Komisch, das Gutachten ist doch da?
Das ist viel gewichtiger als das Attest eines Arztes.

Außerdem kann ein normaler Arzt eine Vermittelbarkeit gar nicht feststellen.

Dafür gibt es nur Gutachter, die berufsbezogen geschult sind, wie von DRV, Berufsgenossenschaft oder Arbeitsagentur.

Die Aufforderung vom JC ist also gar nicht durchdacht.

Es könnte höchstens ein neues Gutachten gemacht werden mit allen neuen Befunden, die dazu gekommen sind.

Zwischenmenschliche Probleme sind zudem schwer fassbar, da kann auch kein Psychologe bescheinigen, dass eine Person nie mit Chefs, Kollegen oder Kunden klarkommt.

x 2 #20


A


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Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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